„Moratorium für die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken“

Ein deutsches „Moratorium für die Laufzeitverlängerung von
Atomkraftwerken“ ist ohne eine Gesetzesänderung nicht möglich. Sehr wohl
ohne Gesetzesänderung möglich ist entgegen vieler Stimmen allerdings ein
dreimonatiges Abschalten einiger Atomkraftwerke. § 17
<http://www.gesetze-im-internet.de/atg/__17.html> und § 19 Abs. 3 Nr. 3
<http://www.gesetze-im-internet.de/atg/__19.html> Atomgesetz erlauben
genau dies: Denn die Normen sind darauf ausgelegt, einen erweiterten
Kenntnisstand zu möglichen Gefahren zu berücksichtigen. Die Möglichkeit
einer solchen Berücksichtigung hat auch das Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) seit dem Kalkar-Urteil stets verlangt. Das Atomgesetz ist im
Lichte dieser Rechtsprechung verfassungskonform auszulegen.
(2) Die aktuelle Debatte lenkt jedoch vom eigentlichen
Verfassungsproblem ab. Selbst wenn man die relativ atomfreundliche
Verfassungsinterpretation des BVerfG zugrunde legt, ist die Atomkraft
spätestens seit den Erkenntnissen aus Japan verfassungswidrig. Das
BVerfG hat seit dem Kalkar-Urteil 1978 stets betont, dass die
Atomenergie nur „derzeit“ noch verfassungskonform sei, da ihr
Gefährdungspotenzial bisher nur theoretische Vorstellung sei. Dies hat
sich jetzt ersichtlich geändert, da man bei den japanischen Erfahrungen
mit den Folgen stromausfallbedingt ausfallender Kühlsysteme nicht (wie
bei Tschernobyl) sagen kann, derartiges könne in Deutschland nicht
vorkommen. Vor diesem Hintergrund ist auch ein endgültiger Widerruf der
Kraftwerksgenehmigungen nach § 17 Atomgesetz möglich. Ferner muss der
Gesetzgeber einen zügigen Atomausstieg beschließen.
(3) Die Debatte um die künftige Energiepolitik ohne Atomenergie braucht
keinen Aktionismus, sondern eine konsequente Umsetzung bisheriger
Erkenntnisse. Mehr erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz allein
genügen voraussichtlich nicht; es muss auch die absolute
Energieverbrauchsmenge reduziert werden(Suffizienz), erst recht aus
klimapolitischen Gründen. Die wirksamsten Instrumente dafür sind die
Streichung schädlicher Subventionen und die Anhebung der Energiepreise
über eine einschneidende Reform von Energieabgaben und
EU-Emissionshandel, ergänzt durch eine reformierte
Erneuerbare-Energien-Einspeisevergütungen. Auf Dauer ist dies bei weitem
billiger und risikoärmer als der bisherige energiepolitische Weg.
Dagegen ist die in der EU und Deutschland bisher praktizierte
Konzentration auf eine Vielzahl kleiner energiepolitischer Maßnahmen oft
wirkungslos, wenn nicht sogar kontraproduktiv

*Sichere Versorgung*

Ein Atomausstieg bis 2015 ist machbar, ohne dass dies zu irgendeinem
Zeitpunkt die sichere Versorgung gefährdet. Bestehende Überkapazitäten,
Reserven im Kraftwerkspark und bereits geplante Kraftwerkszubauten
können den Wegfall aus der Atomkraft komplett kompensieren. Alleine rund
20 neue Erdgaskraftwerke und 10 Windparks auf dem Meer werden in den
nächsten 5 Jahren ans Netz gehen. Hinzu kommen im Bereich Erneuerbarer
Energien neue Kapazitäten bis 2020 von über 30 Gigawatt (GW) Solarstrom-
und weitere 20 GW Windenergie-Leistung.
Die Jahres- und Kraftwerksgenauen Berechnungen zum Atomausstiegsplan
zeigen, dass die Stromversorgung bis 2020 somit in jedem Jahr und zu
jeder Zeit ohne zusätzliche Stromimporte gewährleistet werden kann.
Selbst in extremen Zeiten, in denen die Last am größten ist, aber kaum
Strom aus Wind- und Sonnenenergie zur Verfügung steht, ist die
Versorgung sicher.[1]

2. *Lüge von den ausgehenden Lichtern*:
Hier eine Beispielstunde vom 04.04.2011 (11 – 12 Uhr):
*_ImporteExporte_*__
Aus Frankreich + 1.309 MWIn die Schweiz ‐2.536 MW
Aus Dänemark + 45 MWNach Polen ‐619 MW
Aus Tschechien + 937 MWNach Schweden ‐436 MW
Nach Dänemark ‐101 MW
Nach Österreich ‐291 MW
_In die Niederlande __‐__1.405 MW_
Importe Gesamt + 2.291 MWExporte gesamt ‐5.388 MW

Bilanz: Der Export übersteigt den Import in dieser Stunde um: 3.097 MW
(wie viele andere Stunden auch)[2]

*Jeder Tag länger ist ein Tag zuviel!

Die entsetzlichen Ereignisse von Fukushima haben uns allen endgültig vor Augen geführt, dass eine weitere Nutzung der Atomenergie nicht zu verantworten ist. Ein Ereignis wie in Fukushima ist auch in Deutschland nicht auszuschließen und deshalb ist einem „Weiter-so“ in der Atompolitik kategorisch entgegen zu wirken. Aber auch ein Zurück zu dem rot-grünen Atom-Konsens macht unter diesen Vorzeichen keinen Sinn mehr und ist nicht zu vertreten. „Stresstests“ und Gutachten sind nur Maßnahmen, die einen ungenügend sicheren Weiterbetrieb ermöglichen und rechtfertigen sollen. Fukushima hat die Welt verändert, das vernachlässigbare „Restrisiko“ gibt es nicht mehr. Denn diesem Restrisiko konnte unterstellt werden, es werde nie eintreten. Fukushima hat uns aber gezeigt, dass das nicht so ist, dass eben genau dieses Restrisiko eintreten kann und eintreten wird. Ein wie auch immer gearteter Weiterbetrieb bis zum Tag x schließt nun einmal das Risiko eines Super-GAUs am vorletzten oder am letzten Tag des Weiterbetriebes, also am Tag x – 1, ein. Daher kann es keinen neuen Konsens unterhalb eines Sofortausstiegs geben. Mögliche Erdbeben bedrohen auch etliche deutsche AKWs. Zwar ist hier nicht mit derart verheerenden Beben wie in Japan zu rechnen, allerdings sind unsere AKWs sicherheitstechnisch auch auf deutlich geringere Beben ausgelegt, als sie z.B. im Rheingraben denkbar wären … Klimaschutz und Gefährdung durch Atomenergie können und dürfen nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Der Ausstieg aus beidem ist möglich, auch ein Sofortausstieg aus der Atomenergie bei gleichzeitigem Fortschreiben der geplanten Klimaschutzmaßnahmen durch einen mittelfristigen Ausstieg aus den fossilen Energien ist kein Widerspruch. Hierbei wird bei der Argumentation pro Klimaschutz contra Sofortausstieg bisher regelmäßig die Umweltbelastung durch den zusätzlich produzierten Atommüll unterschlagen.

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