4. öffentliche Aktionsversammlung der Initiatoren des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“

Den Initiatoren des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“ liegt inzwischen die  Genehmigung für Informationsstände nahe des Brasserter Marktes und der Fußgängerzonein der Hülsstraße bis Ende Juni 2019 vor. Gleichzeitig wurde auch die Plakatierung im
Stadtgebiet Marl für den Monat Dezember genehmigt.

Daher werden auf der 4. öffentlichen Aktionsversammlung der Initiatoren
am Dienstag, den 27. November 2018,
um 19:30 Uhr
in der Gaststätte Kluge,
Lipper Weg 89, 45770 Marl.

die Termine für die ersten Informationsstände im Dezember und die Aufhängung von 300Plakaten im gesamten Marler Stadtgebiet organisiert.

Darüber hinaus wird auf der Versammlung der Entwurf einer Informationsschrift zumgeplanten Bürgerbegehren zur Diskussion gestellt. Diese Informationsschrift soll ebenfalls im
Dezember an alle Marler Haushalte verteilt werden.

Auch zu dieser Versammlung sind alle Bürger/innen, die das Bürgerbegehren „Rathaussanierungstoppen!“ unterstützen wollen, herzlich eingeladen.

Verfahren vor dem Arbeitsgericht gegen die fristlose Kündigung von Monika Akin Pflegedienstleiterin der Solidaritätsgemeinschaft arbeitsloser Bürger e.V.

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Am Dienstag, den 27.11.2018, findet um 10:30 Uhr im Arbeitsgericht Herne die erste Verhandlung zur fristlosen Kündigung der Pflegedienstleiterin der „Solidaritätsgemeinschaft arbeitsloser Bürger e.V.“ aus der Alten Schmiede in Marl-Hüls statt.

Monika Akin ist seit mehr als 12 Jahren als Gesundheits- und Krankenpflegerin im Pflegedienst der Alten Schmiede beschäftigt gewesen. Schon Ende 2006 wurde ihr die Funktion der stellvertretenden Pflegedienstleitung übertragen. Am 01.05.2010 stieg sie zur Pflegedienstleiterin des ambulanten Dienstes in der Alten Schmiede auf. Gleichzeitig wurde sie in den erstmals bestehenden Betriebsrat gewählt und nahm diese Funktion eine Legislaturperiode (4 Jahre) wahr. Zeitweise hatte Monika Akin den ambulanten Pflegedienst, die Seniorenwohngemeinschaft und den Mobilen Soziale Dienst geleitet. Mit etwa 50 Beschäftigten handelt es sich um den größten Geschäftsbereich der Alten Schmiede.

Das Arbeitszeugnis

In ihrem Arbeitszeugnis vom 07.09.2018 heißt es u.a.: „Sie zeigte bei Ihren Aufgaben sehr hohen persönlichen Einsatz und hervorragende Leistungen, sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Ihre Arbeitsweise zeichnete Frau Akin als Führungskraft aus; sie war geprägt durch eine hohe Zielorientierung, Systematik sowie ein hohes Verantwortungs­bewusstsein. … Frau Akin verfügt über ein umfassendes detailliertes und aktuelles Fach­wissen und beherrschte ihren Arbeitsbereich stets souverän und vollkommen, wodurch sie ihren Vorgesetzten eine äußerst wertvolle Unterstützung war. … Frau Akin vertrat unsere Einrichtung innerhalb unseres Hauses und nach außen stets in unserem Sinne. Frau Akin entsprach unseren Anforderungen in jeder Hinsicht und erfüllte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“

Trotzdem wurde Sie überraschend am 01.08.2018 außerordentlich (fristlos) gekündigt und damit – nach Einschätzung der Initiative „Solidarisches Recklinghausen“ – zum Opfer eines Machtkampfes im Vorstand des Vereins. Hintergrund könnte  eine schriftliche Beschwerde von ihr und fünf weiteren Beschäftigten vom 24.06.2018, die an den Vereinsvorsitzenden und an dessen Stellvertreter, gerichtet worden war. Ungewiss ist, ob die Inhalte dieser Beschwerde im Rahmen der Arbeitsgerichtsverhandlung am 27.11.2018 überhaupt im Einzelnen bearbeitet werden. Denn bisher sind nach Kenntnis der Solidaritäts­initiative keine Zeugen geladen worden. Dies spricht  eher dafür, dass sich das Gericht zunächst ausschließlich mit der Frage beschäftigen wird, ob die fristlose Kündigung nicht schon aus grundsätzlichen Erwägungen rechtsunwirksam ist.

Betriebsrat der Alten Schmiede

Der Betriebsrat der Alten Schmiede hatte in seiner Stellungnahme gegen die fristlose Kündigung der Pflegedienstleiterin auf zwei wichtige Schutzrechte hingewiesen, die bei der fristlosen Kündigung von Monika Akin missachtet worden waren:

1. Bei der Beschwerde mehrerer Beschäftigter handelte es sich um einen internen Vorgang, der von den 6 Beschäftigten in der Belegschaft nicht bekannt gemacht worden war. Die Beschäftigten haben damit ihr Beschwerderecht gemäß § 84 BetrVG wahrgenommen. Dieser bestimmt ausdrücklich, dass wegen der Erhebung einer Beschwerde dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen dürfen. Lediglich eine der sechs Beschäftigten wurde dafür fristlos entlassen.

2. Die Beschwerde war dem Vereinsvorsitzenden spätestens seit Anfang Juli bekannt. Denn am 04.07.2018 antwortete er Monika Akin: „Ihnen und den übrigen Unterzeichnern Ihres wichtigen und richtigen Schreibens danke ich zunächst für die ausführlichen Informationen.“ Bis zur fristlosen Kündigung lag damit ein Zeitraum von fast vier WochenEine außerordentliche Kündigung kann jedoch nur innerhalb einer zweiwöchigen Erklärungsfrist ausgesprochen werden. Die Frist beginnt, sobald der Kündigungsgrund bekannt ist. Das Kündigungsschreiben muss vor Ablauf der Frist dem Kündigungs­adressaten zugestellt worden sein.

Die Initiative weist abschließend darauf hin, dass die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht öffentlich ist, so dass jede/r Interessierte dem Verfahren folgen kann.

Liegen die Gesamtkosten für die Sanierung des Marler Rathauses schon bei über 90 Mio Euro?

Die Kosten für die Sanierung des Rathauses steigen immer weiter. Die Gesamtkosten für die Sanierung liegen mit den durch die Sanierung bedingten Zusatzkosten jetzt schon bei über 90 Mio Euro. Die für die Sanierung  verantwortlichen Politiker bezeichnen das als alternativlos. Man kann ja die Kostensteigerung nachvollziehen.
Der Rat der Stadt Marl hat am 22.10.2015, die Sanierung des Rathauses beschlossen. Als Kostengröße wurden 39 Mio. Euro genannt, das sollte kostengünstiger sein wie ein Neubau eines Verwaltungsturm hinter dem Rathaus. Heute wissen wir das die Kritiker die diese Zahl bezweifelten Recht hatten.
Bei der Diskussion Neubau oder Sanierung kam dann der SPD Landrat dem SPD Bürgermeister mit der Unterschutzstellung als Denkmal des Rathauses zur Hilfe. Es ist derselbe Landrat der das 38 Jahre alte Kreishaus abreißen will und hinter dem Recklinghäuser Bahnhof für 120 Millionen ein neues Kreishaus bauen möchte. Fortan wurde die Diskussion um einen kostengünstigen Neubau verhindert.  Der Rat hatte sich gegen Eine Unterschutzstellung ausgesprochen. ,Es  wurde von der Verwaltung gegen die Denkmalaufgaben nichts unternommen. Es hätte damals Widerspruch eingelegt werden müssen mit den Hinweis das die Kosten für die Stadt Marl nicht tragbar sind.
Es bestand auch die Möglichkeit einen Ministerentscheid dagegen zu beantragen. Was aber trotz des Ratsbeschlusses unterblieb.

Jetzt sind nur die reinen Baukosten mit  70,3 Mio. EUR benannt, die durch die Sanierung bedingten Nebenkosten sind noch nicht vollständig beziffert.

Die Kosten für das Mobiliar für das sanierte Rathaus in 2023 sind nicht benannt.

Die Sanierung des Creiler Platzes Bauabschnitt 3 kostet nochmal 5.4 Millionen Euro.

Die Kosten für den Auszug aus dem Rathaus in Interimsquartiere abhängig von der Sanierung :

 Verwaltungsgebäude AV 3/7, Carl-Duisberg-Str. 165
Ankauf und Herrichtung = 1.665 TEUR EDV-Verkabelung = 400 TEUR
Gesamtkosten = 2.065 TEUR
Bauturm, Liegnitzer Str. 5 
Herrichtungskosten = 190 TEUR
Riegelhaus, Bergstr. 228-230 
Herrichtungskosten = 386 TEUR EDV-Verkabelung = 50 TEUR
Gesamtkosten = 436 TEUR
Ehem. Hauptschule, Wiesenstraße 
Herrichtungskosten = 364 TEUR EDV- und Elektroinstallation = 130 TEUR Gesamtkosten = 494 TEUR
Marschall 66, Kampstraße 
Skulpturenmuseum, Stadtbibliothek, Kulturzentrum 
Variante A: Planungskosten = 2.309 TEUR Umbaukosten = 8.140 TEUR Sonstiges = 1.096 TEUR
Gesamtkosten = 11.545 TEUR

Das sind rund 20 Mio Euro Zusatzkosten die durch die Sanierung bedingt sind.
Das heißt das die Gesamtkosten jetzt schon über 90 Mio Euro liegen

Belastung für den Ergebnishaushalt ab 2024 = rd. 3,2 Mio. EUR jährlich für 30 Jahre.
Das müssen unsere Kinder und Enkelkinder bezahlen für diese Fehlentscheidung.

Jetzt muss die Reißleine gezogen werden.

Offener Brief zur Rathaussanierung an den Bürgermeister der Stadt Marl, Herrn Werner Arndt

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens Rathaussanierung stoppen haben sich mit einen Brief an den Bürgermeister gewand um die offenen Fragen zur Rathaussanierung beantwortet zu bekommen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
durch die unterschiedlichen veröffentlichten Zahlenwerke und Varianten sind zum Thema Rathaussanierung versus Neubau Irritationen in der Bevölkerung und dadurch bedingt Diskussionen für und wider aufgetreten, die teilweise auf Fehlinformationen beruhen. Um für die Marler Bürgerinnen und Bürger diese teilweise emotional geführten Gespräche eine sachliche Komponente zu verleihen, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. In Ihren Ausführungen werden die Kosten für die Rathaussanierung mit 70,3 Mio €  beziffert. Diese Zahl ist auch in der Präsentation Stadt Marl/HPP genannt vom31.08.2018 aufgeführt. Aufgefallen ist, dass die Baukostenindexierung in Höhe von 7,7 Mio € zwar auch in den oben genannten Charts enthalten ist, aber letztlich nicht in der
Summe von 70,3 Mio € erscheinen. Frau Baudek sprach sogar in der Veranstaltung am 06.11.2018 von einem jährlichen Baukostenindex von 4,7 %, der die derzeit kalkulierte Summe von 70,3 Mio € bei einer Bauzeit bis 2022 auf ca. 84,5 Mio € anwachsen lässt.Dies würde wiederum zu einer zusätzlichen Belastung des Haushaltes führen, der in den Ausführungen von Herrn Dinklage nicht enthalten ist, und die möglicherweise weitere substantielle Einschränkungen für andere wichtige Vorhaben in Marl nach sich ziehen.
Da diese Berechnung aus den von Ihnen zur Verfügung gestellten Zahlen entstanden ist, bitten wir um eine Erläuterung zu den doch erheblichen Unterschieden und deren Auswirkungen.

2. Die nicht in der Sanierung enthaltenen Kosten für Gestaltung bzw. Anpassung des CreilerPlatzes, für Umzüge von Verwaltungsmitarbeiter/innen, für das Herrichten von temporären Lösungen, für neues Mobiliar müssen ebenfalls in Zusammenhang mit der Sanierung finanziert werden. Können Sie die mit der Sanierung in Zusammenhang stehenden Kosten des Gesamtprojektes nennen, und im Einzelnen darstellen? Müssen diese Kosten nicht auch in einem Gesamtfinanzierungsplan, auch wenn er über den vonIhnen dargestellten 3-jährigen Finanzierungshorizont im Haushaltsplan hinausgeht, zur Sicherstellung eines nachhaltigen Haushaltes berücksichtigt werden?

3. Ist es richtig, dass bereits vor Beginn der Sanierungsarbeiten feststeht, dass auchzukünftig mit Einschränkungen im dann für viel Geld sanierten Rathaus zu rechnen ist?
Aus den genannten Charts geht hervor, dass aufgrund von erreichten Grenzen in derStatik und dem unabdingbar notwendigen Einbringen von Brandschutzverkleidungen an den Trägern, um einen F 90 Brandschutz sicherzustellen, das geplante Raumprogramm nicht realisiert werden kann. Weiterhin heißt es: „Eine Ertüchtigung des äußeren
Hängetragwerkes und Entfall des Inneren ist unseres Erachtens nur durch den
vollständigen Rückbau der Hängesäulen sowie den Abbruch der äußeren Balkenköpfedurchführbar (Zitat Ende)“. Führt diese Tatsache nicht unweigerlich zu Mehrkosten, die heute noch nicht kalkuliert wurden? Ebenso werden jetzt bereits Einschränkungen durch Sparmaßnahmen z.B. Entfall der Klimatisierung Büroräume, Reduzierungen in der Fenstersanierung, Keine Redundanz bei der Verkabelung LWL etc. aufgeführt. Soll das dann ein zukunftsträchtiges Rathaus für die nächsten 47 Jahre sein, oder werden dieseNachteile in Kauf genommen und zu einem späteren Zeitpunkt für viel Geld nachgebessert? Im Übrigen ist nach 20 Jahren eine Beschichtung der Betonteile erforderlich( steht auch in charts), was unweigerlich zusätzliche Kosten in nicht unerheblichen Maße erfordern.
4. Auf der Seite der Finanzverwaltung des Landes NRW sind für das Marler Rathaus vierVarianten gegenübergestellt. Var. 1 und 2 beinhalten die von ihnen favorisierte Kernsanierung unter Beibehaltung der bisherigen Struktur mit 34,5 Mio € bzw. 30,5 Mio € (Paketvergabe). Variante 3 und 4 sehen den Abriss der Bestandsgebäude und denbedarfsgerechten Neubau zur Unterbringung der ARGE und der Stadtverwaltung für
44,2 Mio € bzw. 39,4 Mio € (Paketvergabe) vor. Es heißt weiter: „Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation sind Nutzungsverdichtungen und Kostenoptimierungen notwendig.“ (Stand Anfang 2015) Aufgrund dieser Effizienzvorteile wurde seinerzeit die Sanierung als Paketvergabe empfohlen, was durchaus nachvollziehbar war. Mit den neuen Erkenntnissen aus den HPP Kostenberechnungen sind die 70,3 Mio € für die Sanierung entstanden. In der Vorstellung am Dienstag würde der Neubau gemäß Frau Baudek inzwischen für unsunverständliche 90,8 Mio € kosten. Können Sie diese, für uns neue Kostenermittlung erläutern? Wir kommen unter Zugrundelegung Ihrer Zahlen und bei gleichem Ansatz wie
unter Kapitel 1, Baukostenindex 4,7%/a auf Gesamtkosten von 54,3 Mio €
hochgerechnet von 2015 bis 2022. Da diese Kosten deutlich unter den Sanierungskosten liegen, und der Vorteil bestünde, den in den Kosten enthaltenen Neubau für die ARGE entfallen zu lassen, was die Gesamtkosten noch einmal reduzieren würde, ist selbst mit Rücksicht auf den Denkmalschutz diese Variante mit sehr vielen Vorteilen versehen.
Einige davon:
Vorteil 1- bedarfsgerechtes Rathaus
Vorteil 2- keine Kompromisse in der Ausstattung
Vorteil 3- hocheffizientes Rathaus nach neuesten energetischen Gesichtspunkten
Vorteil 4- ein Niedrigenergie-Rathaus ist zukunftsträchtig und nachhaltig
Vorteil 5- Marl stellt sich mit solch einem Projekt auch der Klimadiskussion
Wie mit der Denkmalschutzbehörde bezgl. der unter Denkmalschutz bestehendenBauteile umgegangen wird, müssten Sie bei einer derartigen Variante im Detail abklären.
Wir sind überzeugt davon, dass es auch dafür Lösungen geben wird.
Die Vorteile, die sich dann auf die aktuelle und zukünftige Haushaltsplanung der StadtMarl ergeben, möchte ich an dieser Stelle gar nicht näher beschreiben.
Warum wird diese Variante nicht weiter verfolgt?
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns zu diesen vier Punkten, zur Versachlichung derDiskussion Antworten liefern würden.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Mecking
im Namen der Unterzeichner des Bürgerbegehrens „Stop Rathaussanierung

Bekommt Marl ein eigenes Stadtwerk?

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Auslaufen der Konzessionsverträge am 31.01.2021, jetzt gibt  es eine Handlungsoption zu  Rekommunalisierung. Deshalb hat der Stadtplanungsauschuss die Durchführung einer Markterkundung beschlossen. Die Verwaltung wurde mit der Organisation und Durchführung einer Markterkundung zurSondierung der Rekommunalisierungsoptionen der Stadt Marl beauftragt.

Die aktuell zwischen der Stadt Marl und der innogy Netze Deutschland GmbH (früher RWE  Deutschland AG) bestehenden Konzessionsverträge, betreffend die leitungsgebundeneallgemeine Versorgung mit Strom und Gas auf dem Stadtgebiet der Stadt Marl, laufen am
31.01.2021 aus. Die Stadt Marl ist gemäß § 46 Abs. 2 EnWG verpflichtet, zwei Jahre vor Konzessionsende diesen Umstand im Bundesanzeiger öffentlich bekanntzumachen und

hernach, sollte mehr als ein Interessent sein Interesse zum Abschluss eines Konzessionsvertragesbekundet haben, gemäß § 46 Abs. 4 EnWG den neuen Konzessionsnehmer im Rahmen eines wettbewerblichen Konzessionsvergabeverfahrens zu bestimmen.

Der Betrieb von Versorgungsnetzen (Strom und Gas) ist für Versorgungsunternehmen(Netzbetreiber) angesichts der durch staatliche Festlegung garantierten Eigenkapitalverzinsung (Strom-/Gasnetzentgeltverordnung) und des Umstandes, dass es sich bei den Netzenum wettbewerbsfreie natürliche Monopole handelt, wirtschaftlich sehr vorteilhaft. Mit dem Auslaufen der o.g. Konzessionsverträge bietet sich für die Stadt Marl die Gelegenheit, über Optionen nachzudenken, die über die reine Vergabe der Konzession hinausgehen.

Die Vorteile von einem  Stadtwerk für Marl

Beim Auslaufen von Konzessionen stellt sich die Frage, ob mit einer Neuvergabe nicht gleichzeitig der Weg zur Rekommunalisierung eingeschlagen werden soll. Es sind immer die gleichen Beweggründe, die aufgeführt werden und die für eine Stadtwerk-Neugründung sprechen. Man hat die Möglichkeit die Energiewende direkt vor Ort zu gestalten. Hinzu kommt, dass die wirtschaftliche Wertschöpfung zum großen Teil in der Region erfolgt und bleibt. Ein eigenes Stadtwerk sorgt bei den Bürgern für eine größere Akzeptanz und nicht zu vergessen, wird auch die Einnahmesituation der Kommune verbessert.

Trotz der Schwierigkeiten beim Netzrückkauf wollen Bürger, dass ihre Stadt die Netze zurück in die öffentliche Hand holt. So wurde zuletzt in Hamburg per Volksentscheid beschlossen, dass die Stadt die Energienetze zurückkaufen soll.

Kanalsanierungen im Stadtgebiet Marl

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Im gesamten Marler Stadtgebiet sollen mehrere hundert Meter des öffentlichen Kanalnetzes saniert werden, teilt der ZBH mit. Diese Arbeiten laufen aber im Wesentlichen und im Wortsinn „verborgen“ ab. Die Kanalsanierung erfolgt unter anderem in den Straßen Halterner Straße 99-121, Halterner Straße 75-79, Münchsweg, Goethestraße, Neulandstraße sowie die Mörikestraße. Die Ausführung der Sanierungsarbeiten erfolgt durch die Firma Rohrsanierung Jensen und startet am Montag, 19. November.

Schlauchliningverfahren ertüchtigt die Kanäle

Zur Sanierung maroder Entwässerungskanäle sind aufwendige und langwierige Aufgrabungen in den Verkehrsflächen erforderlich – die sogenannte offene Bauweise. Bei Kanälen, die zwar schadhaft sind, aber die nicht durch neue Rohre ersetzt werden müssen, wird die Sanierung in geschlossener Bauweise mit dem sogenannten Schlauchliningverfahren durchgeführt. Dabei werden in die schadhaften Rohrleitungen aus Beton oder Steinzeug kunstharzgetränkte Schläuche aus Glasfaser- oder Synthesefasermaterial über die vorhandenen Schachtbauwerke in die Abwasserhaltungen eingezogen, im Rohr mittels Luftdruck aufgestellt und mit einer UV-Lichterkette oder Wasser bzw. Wasserdampf ausgehärtet. Die so sanierten Kanäle sind nach Abschluss des Verfahrens wasserdicht, standsicher und für die nächsten 40 bis 60 Jahre ertüchtigt. Neben den Kanälen werden auch einige Schächte in den oben genannten Straßen im gleichen Zeitraum saniert. Vorgesehen sind zwei Wochen, beginnend am Montag, 19. November.

Zeitweise Vollsperrung der Neulandstraße, sowie Sperrung von Parkplätzen

bzw. Aufstellung von Halteverbotsschildern
Die Neulandstraße, wird am Mittwoch, 28. November zwischen 9 und 17 Uhr, zwischen der Halterner Straße und dem Rosmarinweg voll gesperrt. In dieser Zeit entfällt die Haltestelle Holunderstraße und es wird eine Ersatzhaltestelle eingerichtet.

In den weiteren Straßenzügen muss im genannten Zeitraum mit einzelnen Beeinträchtigungen auf den öffentlichen Parkflächen gerechnet werden. Der ZBH bittet die Verkehrsteilnehmer und Anwohner wegen der leider unvermeidlichen Behinderungen und Belästigungen um deren Verständnis.

Flaggenaktion auf dem Platz vor dem Marler Rathaus „NEIN zu Gewalt an Frauen!“

© TERRE DES FEMMES.

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Bereits zum 18. Mal lädt die Städtegruppe „Terre des Femmes“ Marl  in Zusammenarbeit mit der Initiative „Marler Wege zum Frieden“, Frauen helfen Frauen e.V. und der Stadt Marl zur Flaggenaktion am Montag (26.11.)  auf dem Creiler Platz ein. Treffpunkt ist um 16 Uhr an der Freitreppe zum Rathaus. Nach dem Hissen der Fahnen gibt es ein Rahmenprogramm mit Einladung zu Gesprächen im Rathaus. Für den musikalischen Rahmen sorgt die Band „FrauenInTakt“.

Jetzt Mädchen stärken! #esistnichtallesrosarot

Sie  möchten die diesjährige Fahnenaktion nutzen, um auf die Mädchenkampagne hinzuweisen, die mit der Petition zu verpflichtenden, bundesweit einheitlichen Vorsorgeuntersuchungen am 25. November startet.

Mit der in den nächsten zwei Jahren laufenden Kampagne „Jetzt Mädchen stärken! #esistnichtallesrosarot“ stellt TERRE DES FEMMES den Schutz von Mädchen in den Fokus. Es sind besonders Mädchen, die von Frühehen, Genitalverstümmelung, Mädchenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung und sexualisierter Gewalt betroffen sind.

Daher fordert TERRE DES FEMMES neben Mädchenschutz und Gewaltprävention, Aufklärung über die Rechte der Betroffenen und Empowerment von jungen Frauen auch die Schaffung von Aufmerksamkeit für die Situation von gewaltbetroffenen Mädchen. Im Rahmen von Jetzt Mädchen stärken! #esistnichtallesrosarot“ werden sie Forderungen an die Politik stellen, um diese Ziele gesetzlich zu untermauern und voranzutreiben. Diese erste Forderung zur Verbesserung des Mädchenschutzes lautet, bundesweit einheitlich alle Vorsorgeuntersuchung (bekannt als U-Untersuchungen) zur gesetzlichen Pflicht zu erheben.

Der 25. November

Der von der UNO seit 1990 offiziell anerkannte Gedenktag geht zurück auf die Ermordung der drei Schwestern Mirabal, die am 25. November 1960 in der Dominikanischen Republik vom militärischen Geheimdienst nach monatelanger Folter getötet wurden. Sie waren im Untergrund tätig und beteiligten sich an Aktivitäten gegen den tyrannischen Diktator Trujillo. Der Mut der Mirabal-Schwestern bei ihrem Kampf gegen den Tyrannen gilt inzwischen als Symbol für Frauen weltweit, die nötige Kraft für das Eintreten gegen jegliches Unrecht zu entwickeln.

Am 25. November 2001 ließ TERRE DES FEMMES zum ersten Mal die Fahnen wehen, um am internationalen Tag „NEIN zu Gewalt an Frauen!“ ein Zeichen gegen Gewalt an Mädchen und Frauen zu setzen. Zu diesem Zweck entwickelte TERRE DES FEMMES eine farbenfrohe Fahne. Die abgebildete Frauenfigur und der Slogan „frei leben – ohne Gewalt“ symbolisieren ein gleichberechtigtes, selbstbestimmtes und freies Leben von Mädchen und Frauen weltweit.

Warum ehrt die Stadt Marl den Vater des Gaskriegs im 1. Weltkrieg mit einem Strassennamen

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Anlässlich des Volkstrauertages wurde am Sonntag, 18. November, an mehreren Orten in Marl der Opfer von Krieg und Gewalt gedacht. Die zentrale Gedenkveranstaltung war um 12 Uhr am Bonhoeffer-Denkmal auf dem Creiler Platz vor dem Rathaus.

Die Stadt Marl erinnerte mit Mitgliedern der deutsch-französischen Städtepartnerschaft an das Ende des Ersten Weltkrieges vor 100 Jahren und insbesondere an die Unterzeichnung des Waffenstillstands von Compiègne. Die Vertreter der Stadt Marl erinnerten in Ansprachen und mit einer Kranzniederlegung der Opfer von Krieg und Gewalt. Vertreter des Städtepartnerschaftsvereins Marl-Creil-Pendle ergänzten das Programm mit der Lesung „Im Westen nichts Neues“ von Erich Maria Remarque.  Sie lasen einen Brief von  Creils Bürgermeister Jean-Claude Villemain  vor. Pfarrer Ulrich Walter  trug in seiner Rede die Gedanken von Bonhoeffer zum Frieden vor, Sie sind gerade heute aktuell angesichts der Pläne zur Aufrüstung der Bundesregierung aus CDU und SPD.

Stadt Marl ehrt den Vater des Gaskriegs mit einem Strassennamen

Der Bürgermeister erinnerte an die Schrecken des Giftgaskrieges im ersten Weltkrieg. Er ging nicht darauf ein warum die Stadt Marl den Vater des Gaskriegs Fritz Haber der das Giftgas als Erster einsetzte mit einem Strassennamen ehrt. Habers Versuche mit Phosgen und Chlorgas kurz nach dem Beginn des Ersten Weltkriegs machten ihn zum „Vater des Gaskriegs“. Unter seiner Leitung wurden die deutschen Gastruppen formiert und später erstmals Giftgas als Massenvernichtungswaffe eingesetzt.
Habers Forschungen ermöglichten den Einsatz der Giftgase Chlor und Phosgen als Kriegswaffen im Ersten Weltkrieg. War es ursprünglich um die Entwicklung eines Reizgases gegangen, das Nebenwirkung eines sonst voll funktionsfähigen Sprenggeschosses sein sollte, hatte der Chef des Generalstabes Erich von Falkenhayn im Dezember 1914 die Chemiker angewiesen, einen Stoff zu finden, der Menschen dauerhaft kampfunfähig machen würde.
Haber wies die Oberste Heeresleitung auf Chlor hin, das aus Stahlflaschen auf den Feind abgeblasen werden sollte. Nach seinem Plan und unter seiner Aufsicht wurde Anfang 1915 eine Spezialtruppe für den Gaskampf gebildet, aus der die Pionierregimenter Nr. 35 und 36 hervorgingen.
Ab Februar 1915 überwachte Haber persönlich an vorderster Front die Vorbereitungen für den ersten deutschen Gasangriff bei Ypern. Er bestimmte selbst die Stellen, wo die Gasflaschen vergraben werden sollten. Am 22. April 1915 gegen 18 Uhr erfolgte der Angriff zum Auftakt der Zweiten Flandernschlacht. Insgesamt wurden 150 Tonnen Chlorgas nach dem sogenannten Haberschen Blasverfahren eingesetzt. Haber wurde offenbar wenige Tage später zum Hauptmann befördert, als sich die OHL für den Ausbau der Gaswaffe entschied und Haber damit betraute. Mit dem ersten deutschen Chlorgasangriff eröffnete Haber ohne Zweifel die Geschichte der modernen C-Waffen. Gas wurde zum ersten Massenvernichtungsmittel der Weltgeschichte. Am 2. Mai, also wenige Tage nach diesem Einsatz, erschoss sich seine Frau Clara Immerwahr mit der Dienstwaffe Habers am Morgen nach der Siegesfeier im Garten des gemeinsamen Hauses.

Im Friedenspark (Alter Friedhof hinter dem Rathaus wurde anschliessend von der Vizekonsulin des polnischen Generalkonsulats in Köln Lidia Bialek ein Kranz der Republik Polens niedergelegt. Sie hielt dazu eine kurze Ansprache.

3. öffentliche Aktionsversammlung der Initiatoren des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“

Steuergeldverschwendung stoppen

Um über aktuelle Entwicklungen zu diskutieren, den aktuellen Stand des
Bürgerbegehrens mit der Stadt Marl vorzustellen, bisherige Aktionsplanungen zu vertiefen und weitere Maßnahmen zu erörtern laden die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“ alle Bürger/innen, die das Bürgerbegehren unterstützen wollen, zur nächsten Aktionsversammlung ein.
Diese Versammlung findet statt am Dienstag, den 20. November 2018,
um 19:30 Uhr in der Gaststätte Kluge,
Lipper Weg 89, 45770 Marl.

Initiatoren des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“

Clemens Mecking
Marc Walden
Detlev Beyer-Peters

Projekttag Fahrradbeleuchtung in Marl

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Die dunkle Jahreszeit ist da und es heißt wieder „Sehen und gesehen werden“.  Das Unfallrisiko für Radfahrer ist deutlich erhöht, da der Berufsverkehr jetzt überwiegend während der Dunkelheit und Dämmerung stattfindet.Daher ist der verkehrssichere Zustand des Fahrrades mit einer funktionierenden und auch tatsächlich genutzten Beleuchtung immens wichtig für ein sicheres Fahren mit dem Rad.
Zusätzlich erhöht das Tragen eines Fahrradhelmes die passive Sicherheit. Dazu verbessert das Tragen gut sichtbarer Bekleidung mit reflektierenden Einsätzen die Erkennbarkeit des Fahrers erheblich.
Das alles nützt jedoch nichts, wenn Verkehrsvorschriften nicht beachtet werden.

Deshalb führt die Polizei  am 20.11.18 in Marl unter dem Motto „Beleuchtung“ einen Projekttag durch.

Neben der Kontrolle der lichttechnischen Einrichtungen bleiben die Themen „Geisterradler“, unberechtigtes Fahren auf Gehwegen, sowie das verbotswidrige Nutzen von Mobiltelefonen beim Radfahren im Fokus. Zu der an sich schon unsicheren Fahrweise mit einer Hand am Lenker kommt die Unachtsamkeit, wodurch sich das Unfallrisiko erhöht. Dies hat ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro zur Folge.

Aber auch das Verhalten der Autofahrer trägt zur Verringerung des Unfallrisikos bei. Dazu gehört rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren, das Einhalten der Geschwindigkeitsbeschränkung oder auch das vorschriftsmäßige Parken. In Kooperation mit dem Ordnungsamt werden am Projekttag besonders Parkverstöße auf Radwegen geahndet. Autofahrer müssen beim Parken auf dem Radweg mit 20 Euro rechnen. Wird dadurch ein Radfahrer behindert, sind es 30 Euro.

In den  Projektgemeinden werden an ausgewählten Standorten gezielte Verkehrskontrollen durch Beamte der Direktionen Verkehr, der BPH/MTB-Staffel und den BSD durchgeführt.

Die Kontrollen mit präventiven und repressiven Maßnahmen sollen bei den Verkehrsteilnehmern das Bewusstsein für die Gefahren des Straßenverkehrs erhöhen und sich somit positiv auf das Verkehrsverhalten auswirken. Die Änderung des Verkehrsverhaltens soll dauerhaft zu einer Senkung der Unfallzahlen in den einzelnen Kommunen führen.

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