Treffen des Bürgerbegehren „Rathaussanierung stoppen!“

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Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“ laden unmittelbar nach Neujahr zu ihrer 9. öffentlichen Aktionsversammlung ein.

am Donnerstag, den 3. Januar 2019,
um 19:30 Uhr,
in der Gaststätte Vestischer Hof,
Rappaportstraße 40, 45768 Marl

Da Gaststätte Kluge ihren Betrieb am 31.12.2018 beenden wird.
In der Versammlung soll über den aktuellen Entwicklungsstand und über weitere Aktivitäten beraten und entschieden werden.

Bis spätestens zum 20. Februar 2019 müssen die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“ und ihre Helfer/innen Unterschriften von mindestens 4118 wahlberechtigten Marler Bürgerinnen und Bürgern gesammelt haben. Mit der Sammlung wurde am 22.12.2018 begonnen.

An folgenden Tagen und Orten wird fleißig weiter gesammelt:

· jeden Freitag von 10-12 Uhr am Brunnen in der Fußgängerzone in Marl-Hüls
und am Hülser Markt,

· jeden Samstag von 10-12 Uhr am Brasserter Markt,

· am 06.01.2019 ab 10 Uhr am Trödelmarkt vor Tedox und dem Straßenverkehrsamt.

Hier können sich weitere interessierte Bürger/innen ebenfalls Listen zum Sammeln von Unterschriften abholen oder unter folgender E-Mail-Adresse anfordern:

stoprathaussanierung@web.de

Sanierung der Rathaustürme in Marl ist ein Fass ohne Boden?

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Jeder Baufachmann weiss,  das die Tragfähigkeit der Rathaus-Türme  nachgelassen hat.  Eine energetische  Sanierung nach   dem aktuellen Stand der Technik ist aus Gewichtsgründen nicht möglich. Die Türme werden immer höhre Nebenkosten haben als  ein Neubau. Die Verglasung der Fenster zum Beispiel nach neusten Energiesparmassnahmen   ist aus Gewichsgründen nicht möglich. Fachleute sprechen  von Sanierungskosten  von fast 7000 Euro pro qm für die beiden Rathaustürme. Die Stadt geht bei ihrer Kostenschätzung für einen Verwaltungsneubau von  2.350,00 €1m2  aus. Bei 16000 qm währen das 37.600.000,00 €.
Aus der Kostenschätzung der Stadt:
Uber BKI16.000,00 m2 x 2.350,00 €1m2=37.600.000,00 € Gebäudekosten

Reparaturen von Anfang an

Bereits  1968 musste ein Teil des zum Sitzungstrakt gehörigen L-Flügels neu eingedeckt werden, und im Rahmen einer Besichtigung, stellte man neben kleineren Mängeln,  Rosterscheinungen an den Turmköpfen und freiliegende Bewehrungsdrähte an Konsolen fest..
Die Schäden  an den Dächern des L-Flügels und des Zentralgebäudes führten zu einem Gerichtsverfahren.  Die Fenster in den Türmen erwiesen sich,als nicht ausreichend wind- und wasserdicht,
Die beiden Innenhöfe im Zentralgebäude benötigten  drei Jahre nach der Fertigstellung eine Sanierung.  Die Fenster an der Südseite des Sitzungstrakts mussten mit einem SonnenschutzlacK nachbehandelt werden.
Die Mängel an der Betonköpfen der Rathaustürme führten zu aufwändigen und teuren Verfahren.  Durch die Installation einer zweiten, innenliegenden Aufhängung musste  die ursprüngliche Konstruktion  entlastete werden.

SPD Ratsfraktion war schon damals für eine teure Sanierung

In den Achziger Jahren  setzte die SPD die teure   Instandsetzung der Türme mit ihrer Mehrheit durch. 
Die damalige Opposition aus CDU und Grünen beklagten  eine mangelnde  Information. Sprecher der WG die  Grünen sprachen sich  für den Abriss der Türme und die Verteilung der Ämter auf andere Gebäude aus. In Zukunft müsse man von einer sinkenden Einwohnerzahl auszugeheni. Damals war die Vertreter der Wg die Grünen  für den Abriss der Türme, heute sprechen sie sich für eine teure Sanierung aus die niemals die Energieeinsparung bringen wird, wie ein energisch nach neusten Standard  gebauter Neubau, das ist kein Beitrag zum Klimaschutz.  Vielsagend  für eine Fraktion die sonst immer von Klimaschutz redet.

30 Jahre müssen Kredite für die Rathaussanierung abbezahlt werden

Baufachleute gehen von einer neuen Sanierung aus , während unsere Enkel noch den Kredit für die jetzt geplante Sanierun abzahlen, Die Kredite müssen 30 Jahre bedient werden.Dann sind die Befürworter dieser teuren Sanierung nicht mehr an der Macht im Rathaus. Sie können beruhigt sein, ist ja nicht ihr Geld sondern Steuergeld für die Marler Bürger aufkommen müssen.

Steuergeld lieber  für sinnvolle Sachen ausgeben

Die Stadt Marl braucht keine teuren und kaum bezahlbaren Prestigeobjekte, sondern sollte im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten das Geld lieber in diedie Verbesserung der Radwegsituation, die Sanierung von Schulen
den Ausbau von Kitasdie Sanierung von Straßen, Wege und Plätze und
die Verbesserung von Angeboten für Kinder und Jugendliche
„investieren“.

 

Treffen des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“ in Marl

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“ laden auch in den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr zu einer öffentlichen Aktionsversammlung am Donnerstag, den 27. Dezember 2018, um 19:30 Uhr,in der Gaststätte Kluge, Lipper Weg 89, 45770 Marl ein.
Noch am Tag der letzten Aktionsversammlung, den 18.12.2018, traf bei den drei Initiatorendes Bürgerbegehrens die offizielle Kostenschätzung der Stadt Marl ein. Damit läuft die dreimonatige Frist für die Einreichung des Bürgerbegehrens weiter. Bis spätestens zum 20.Februar 2019 muss das Bürgerbegehren von mindestens 4118 wahlberechtigten Marler Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet sein. Eintragungsberechtigt sind alle wahlberechtigten Deutschen und EU-Bürger ab 16 Jahren mit Erstwohnsitz im Gebiet derStadt Marl. Bürgerinnen und Bürger, die das Bürgerbegehren aktiv unterstützen wollen, können Unterschriftenlisten unter folgender E-Mail-Adresse anfordern:

stoprathaussanierung@web.de

Am Samstag, den 22.12.2018, werden die Initiatoren des Bürgerbegehrens am Marktplatz inMarl-Brassert offiziell mit der Unterschriftensammlung beginnen und am Freitag, den 28.12.2018, in der Hülser Fußgängerzone jeweils von 09:30 bis 12:30 Uhr fortsetzen. Hier können sich Interessierte ebenfalls Listen zum Sammeln von Unterschriften abholen.
Gleichzeitig haben die Aktivistinnen und Aktivisten die feste Absicht, ihre Werbung für dasBürgerbegehren „Rathaussanierung stoppen!“ zu forcieren. Flyer, Aufkleber, Postkarten, eine stadtweite Zeitung, die Verlängerung der Plakatierung auf dem Marler Stadtgebiet bis Ende Januar sowie die Gestaltung einer Großwerbefläche sind in Vorbereitung.

Detlev Beyer-Peters: „Die Organisierung des Bürgerbegehrens ist und bleibt eine sportlicheAufgabe. Hierin werden wir zunehmend unterstützt. Deshalb sind wir optimistisch, mehr als die geforderten 4118 Unterschriften zusammen zu kriegen.“

Bürgerbegehren „Rathaussanierung stoppen!“ die Kostenschätzung der Stadtverwaltung ist falsch?

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Am Montag, den 10.12.2018 sind die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Rathaussanierungstoppen!“ vom Bürgermeister der Stadt Marl, Werner Arndt, zu einem Gespräch im Bauturm an der Liegnitzer Straße eingeladen gewesen. Hier wurde Ihnen mitgeteilt, dass die Stadtverwaltung Marl die Kosten für einen Neubau und für die Sanierung des Ratstraktes aufinsgesamt 89 Mio. € schätzt. Die Kostenschätzung soll den Initiatoren des Bürgerbegehrens erst in den nächsten Tagen zugehen.
Um diese offizielle Kostenschätzung der Stadt Marl ausführlicher zu bewerten, eine Stellungnahmezur Zulässigkeit ihres Bürgerbegehrens zu erarbeiten, die Werbemaßnahmen für das Bürgerbegehren zu verstärken und die Unterschriftensammlung unter das Bürgerbegehren
zu organisieren, laden die Initiatoren alle Bürger/innen, die das Bürgerbegehren„Rathaussanierung stoppen!“ unterstützen wollen, zur 7. öffentlichen Aktionsversammlung
ein. Diese findet statt

am Dienstag, den 18. Dezember 2018,
um 19:30 Uhr
in der Gaststätte Kluge, Telefon: 02365/35257
Lipper Weg 89, 45770 Marl.

Kostenschätzung für Rathausneubau falsch

Schon jetzt sind die Initiatoren Detlev Beyer-Peters, Clemens Mecking und Marc Walden im Rahmen der letzten Aktionsversammlung vom 11.12.2018 zu der Auffassung gelangt, dass die Stadtverwaltung Marl die Kosten für einen Neubau zu hoch angesetzt und einige Unklarheiten im Raum hat stehen lassen. Die Stadt Marl legt der Kostenschätzung einen Neubau auf der ca. 6700 qm großen Fläche vor dem Gebäude „Wohnen Ost“ zugrunde und hat dafür 1,8 Mio. € veranschlagt. Auf Unverständnis stößt bei den Initiatoren die Tatsache, dass die Stadt Marl überhaupt ihr eigenes Grundstück in Rechnung stellt. Aber selbst wenn dies gerechtfertigt wäre, zweifelt
Marc Walden stark an, „dass sich angesichts der Lage des Grundstückes im Falle eines Verkaufs auf dem Grundstücksmarkt tatsächlich 360 € pro Quadratmeter erzielen ließen.“
Verwundert sind die Initiatoren darüber, dass die Stadtverwaltung überhaupt nicht dasGrundstück Rathausparkplatz Ost für einen Neubau geprüft und in Erwägung gezogen hat.

Clemens Mecking hält die Begründung der Stadtverwaltung für nicht nachvollziehbar,wonach es fraglich sei, ob die sich dort im Boden befindlichen Fundamente für den damals geplanten Bau von zwei weiteren Türmen nach ca. 60 Jahren noch funktionsfähig seien und für einen Funktionsbau überhaupt nutzbar gemacht werden könnten. Clemens Mecking verweist auf die Seite 79 des „Integrierte Handlungskonzept Stadtmitte Marl“ vom August
2015. Hier wurde u.a. ein Nutzungsszenario für den Rathausparkplatz mit einem Verwaltungsgebäude entworfen, dass in etwa die gleiche Bruttogrundfläche haben sollte, wie der von der Stadt Marl vorgeschlagene Neubau. „Wozu ein solches Szenario, wenn von
vornherein klar gewesen wäre, dass das gar nicht möglich ist?“

Der von der Stadt geschätzte Neubau soll etwa 580 Beschäftigten einen Arbeitsplatz bieten.Hierzu zählen auch die Beschäftigten, die aus den aufzulösenden Nebenstellen in ein neues Rathaus zurückkehren würden. Hinzu kommen die derzeitigen Beschäftigten der Vestischen
Arbeit, für deren Arbeitsplätze die Stadt Miete in Rechnung stellen kann.

Tiefgarage nicht notwendig

Auch für dieFahrzeuge aller Beschäftigten soll gesorgt werden. Neben 500 Stellplätzen sollen 90 Stellplätze in einer Tiefgarage unter dem Neubau errichtet werden. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens halten dies nicht für erforderlich.
Detlev Beyer-Peters begründet dies damit, dass nicht weit von dem Neubau ausreichend Parkplätze vorhanden seien.
„Stellplätze wären doch nur dann notwendig, wenn die Stellplätze am jetzigen Rathaus durcheine Bebauung wegfallen würden. Dann gehört aber die Errichtung von Ersatz-Stellplätzen und erst recht eine noch viel teurere Tiefgarage nicht in eine Kostenschätzung für einen Neubau hinter dem Gebäude Wohnen Ost.“ Er verweist diesbezüglich ebenfalls auf das
„Integrierte Handlungskonzept Stadtmitte Marl“ vom August 2015. Hier war für den Fall derBebauung des Rathausparkplatzes vorgeschlagen worden, mögliche entfallene Parkplätze durch eine Tiefgarage wieder auszugleichen.

Die Sanierung des Ratstraktes wird mit 13 Mio. € zu Buche schlagen. Dagegen soll allein die Verwirklichung des sozialen Rathauses 7 Mio. € kosten, dessen Erforderlichkeit von den Initiatoren angezweifelt wird.

Unterhaltskosten  eines Rathausneubaus sind  niedriger

Die Initiatoren kritisieren abschließend, dass bisher kein betriebswirtschaftlicher Vergleich zwischen den zukünftig zu erwartenden Kosten nach einer Sanierung des derzeitigen Rathauses und denen eines Neubaus erstellt worden sind. Ihrer Auffassung nach ist der
Neubau des Rathauses nachhaltiger als dessen Sanierung. 
Clemens Mecking: „Aufgrund des verwendeten Baumaterials und aufgrund der statischen Anforderungen nach der Sanierung werden regelmäßig erhebliche Kosten für Kontrollen des Bauzustandes und für weitere Sanierungsmaßnahmen anfallen. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass ein Neubau nach neuesten energetischen Gesichtspunkten errichtet werden müsse und damit im Betrieb wesentlich klimaschonender und sparsamer als ein sanierten Rathaus sein wird.“ Detlev Beyer-Peters erinnert in diesem Zusammenhang an das Gutachten von HPP-Gutachten: „bescheinigt, dass ein Neubau für den Zeitraum bis 2044 geringere Betriebskosten in Höhe
von 12 Mio. € verursache und ab 2044 eine um 8 Jahre längere Restnutzungsdauer
aufweise.“

Rat der Stadt Marl fordert: Bürger von den Beiträgen für den Umbau und Ausbau von Strassen zu entlasten

Eine  Resolution zur Änderung des Abgabengesetzes wurde beschlossen. Darin wird die Landesregierung  aufgefordert, die Mindereinnahmen, die den Städten und Gemeinden mit einem Wegfall der Straßenausbaubeiträge entstehen würden, „durch Hilfen des Landes möglichst zu kompensieren“.

Aus der  Resolution

Der Rat der Stadt Marl fordert die Landesregierung auf, das Kommunalabgabengesetzt so zuändern, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Beiträgen für den Umbau und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen, soweit nicht das Baugesetzbuch anzuwenden ist, befreit werden. Die anfallenden Mindereinnahmen bei denStädten und Gemeinden sind durch Hilfen des Landes möglichst zu kompensieren.

Aus der  Begründung

Wenn eine kommunale Straße erneuert oder verbessert wird, beteiligt die jeweilige Gemeinde nach §8 Abs. 1 und 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) die Grundstückseigentümer an den dabei entstehenden Kosten. Grundlage für die Berechnung des Beitrags sind die Grundstücksgröße, die Nutzung des Grundstücks und die Art der Straße.Für Anliegerstraßen ist in diesem Zusammenhang der Anteil für die Beitragspflichtigen grundsätzlich
höher als für Hauptverkehrsstraßen. Im letzteren Fall ist nämlich eine höhere Nutzung durch dieAllgemeinheit gegeben als bei reinen Anliegerstraßen. Insgesamt gehen die Kommunen in NordrheinWestfalen sehr unterschiedlich mit den Straßenausbaukosten um und legen diese per Satzung fest.Einige legen 50% der Kosten auf die Anlieger um, andere sogar 80%. In der Stadt Marl liegen diese Kosten für die Anlieger zwischen 20 und 75 %.

Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für diebetroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese Beitragsforderungen sind insbesondere für junge
Familien, Geringverdiener, Alleinstehende oder Rentner kaum oder nicht zu finanzieren und bringenviele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Für sie ist die derzeitige Beitragserhebungspraxis zum Teil existenzgefährdend, da sich einige selbst eine Kreditfinanzierungnicht leisten können, oder keinen Kredit erhalten.

Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik derstarken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstücks-eigentümern nicht
beseitigen. Die derzeitige Rechtsanwendung des KAG berücksichtigt nicht die persönliche oderwirtschaftliche Situation der Bürger. Allein die Werthaltigkeit eines Grundstückes führt nicht zur Liquidität des Grundstückseigentümers.

Die Kosten für den Wegfall der Anliegerbeiträge nach KAG für ganz NRW wurden im Rahmen einesBerichts der Landesregierung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 01.10.2018 mit einem jährlichen Be-trag zwischen 112 Millionen
und 127 Millionen Euro angegeben.Entsprechende Initiativen die die Abschaffung der KAG Beiträge für den Umbau und Ausbau von dem
öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen gibt es von verschiedenenOrganisationen und Parteien.

Der Rat der Stadt Marl regt bei der Landesregierung eine Änderung des Kommunalabgabengesetzesan, mit dem Ziel Straßenausbaubeiträge gem. § 8 KAG ersatzlos zu streichen und die hierdurch den Städten und Gemeinden entstehenden Einnahmeausfälle durch das Land NRW vollständig zu
kompensieren.

Brennende Bergbauhalden, Ewigkeitsfolgen des Steinkohlenbergbaus

In 10 Bergehalden NRWs treten Schwelbrände auf. [Foto: Henry Tünte]
  • In 10 Bergehalden NRWs treten Schwelbrände auf. [Foto: Henry Tünte]
  • hochgeladen von Siegfried Schönfeld

Am 21. Dezember schließt mit Prosper Haniel die letzte Steinkohlenzeche in NRW. Doch die Ewigkeitsfolgen bleiben. Neben den bereits öffentlich viel diskutierten Problemen wie die der PCB-Belastung des Grubenwassers oder des Grubenwasserwiederanstiegs weist der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) jetzt auf ökologische Risiken durch brennende Halden hin.

„In der Diskussion um die Ewigkeitslasten des Bergbaus tauchten die Gefahren durch brennende Bergehalden bislang kaum auf“, sagte der BUND-Bergbauexperte Dirk Jansen. „Dabei treten in 10 Halden lang andauernde Schwelbrände auf. Dort werden unbekannte Mengen schädlicher Gase freigesetzt.“ Der BUND beruft sich dabei auf die Antwort der Bezirksregierung Arnsberg auf eine Anfrage des Verbandes nach dem Umweltinformationsgesetz. Danach weisen in 2018 insgesamt sieben Bergehalden des Ruhrreviers sowie zwei Halden im Aachener und eine im Ibbenbürener Revier so genannte „Warmbereiche“ auf. Dort werden Maximaltemperaturen von bis zu 260 °C gemessen.

Beim Abbau von Steinkohle fällt unvermeidbar taubes, das heißt nicht Kohle führendes Nebengestein an. Nur ein Bruchteil dieses Materials wurde in der Vergangenheit wieder unter Tage eingebaut, der Großteil wurde übertägig aufgehaldet. Vor allem in der Vergangenheit enthielt das Bergematerial noch hohe Anteile an Steinkohle. Diese aber kann sich unter Zufuhr von Luftsauerstoff unter bestimmten Bedingungen selbst entzünden. Daraus können langandauernde und mitunter nicht zu löschende Schwelbrände entstehen. Durch das Eindringen von Sauerstoff in die Halde Brinkfortsheide  ist das Risiko in marl sehr groß. Darum müssen die Marler Halden mit ausreichender Menge Erde abgedeckt werden.

„Schwelt die Halde langsam vor sich hin, bilden sich unvermeidlich Gase, die freigesetzt werden“, so Jansen. Neben Methan (CH4) sind das Kohlenmonoxid (CO), Wasserstoff (H2) und Kohlendioxid (CO2). Diese werden zwar durch regelmäßige Messungen oberflächennah und in verschiedene Tiefen erfasst, eine Bestimmung der Gesamtemissionen einer Halde erfolgt jedoch nicht. Dabei tragen Methan, Kohlendioxid und Wasserstoff als Treibhausgase maßgeblich zur anthropogen bedingten Erderwärmung bei. Von Kohlenmonoxid geht gar eine tödliche Gefahr aus. Auch gesundheitliche Risiken könnten deshalb nicht ausgeschlossen werden.

Der BUND fordert deshalb, alle Brandstellen zu beseitigen. Gleichzeitig erneuert der Umweltverband seine Forderung nach Erstellung einer ökologischen Gesamtbilanz des Steinkohlenbergbaus in NRW. Alle noch anstehenden Abschlussbetriebspläne und wasserrechtlichen Genehmigungen müssten unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit aufgestellt und dürften nicht ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung zugelassen werden.

Ämter und Verwaltung in Marl über die Feiertage geschlossen

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Die Stadtverwaltung Marl bleibt in diesem Jahr über die Feiertage vom 24. Dezember bis einschließlich 31. Dezember 2018 geschlossen. Der erste Öffnungstag im neuen Jahr ist somit Mittwoch, der 02. Januar 2019.
Die Verwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, dringend erforderliche Behördengänge möglichst frühzeitig vor Weihnachten zu erledigen.

Sofern eine Dienstleistung nicht sehr eilig ist, sollte der Behördengang zu Beginn des neuen Jahres erfolgen. Für dringende Angelegenheiten werden in einzelnen Bereichen der Verwaltung Notdienste eingerichtet. Informationen erteilt die Feuerwehr unter der Rufnummer 9173.

Notdienst im Bürgerbüro

Das Amt für Bürgerdienste richtet im Bürgerbüro am 27. und 28. Dezember von 10 bis 12 Uhr einen Notdienst für die Ausstellung von vorläufigen Ausweisen und Pässen ein. Weil das Rathaus abgeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung in dieser Zeit unter der Rufnummer 99-2301. Im Bereich Asylbewerberleistungen ist am 28. Dezember von 10 bis 12 Uhr ein Notdienst für die Ausstellung von Behandlungsscheinen eingerichtet. Eine Anmeldung unter Tel. 99-2288 ist erforderlich.

Standesamt

Darüber hinaus stehen im Standesamt am 28. Dezember zwei Mitarbeiterinnen den Bestattern zur Beurkundung von Sterbefällen als Ansprechpartner zur Verfügung. Eine Anmeldung zwischen 9 und 13 Uhr unter den Rufnummern 99-2354 oder 99-2394 ist notwendig. Für die Annahme und Koordinierung von Bestattungsterminen ist den Bestattern ein Ansprechpartner täglich in der Zeit von 8 bis 16 Uhr behilflich, der über die Feuerwehr Marl erreicht werden kann.

Sozialamt

Das Amt für Arbeit und Soziales einschließlich des Jobcenters Marl bleiben geschlossen. Ein Notdienst ist für den 28. Dezember von 9 bis 12 Uhr im Gebäude des Jobcenters (Adolf-Grimme-Straße 4) eingerichtet. In dieser Zeit sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Hilfen nach SGB II, SGB XII vor Ort. Ansprechpartner stehen im Eingangsbereich am Jobpoint zur Verfügung (Tel. 95397-655). J

Jugendamt

Die Verwaltung und die Einrichtungen des Jugendamtes einschließlich der Jugendhäuser und Kindertagesstätten bleiben geschlossen. In dringenden Notfällen ist die Rufbereitschaft des Jugendamtes über die Feuerwehr zu erreichen.

VHS

Die insel-VHS und insel-Stadtbibliothek sind in der Zeit vom 24. Dezember 2018 bis 01. Januar 2019 geschlossen. Damit kleine Bücherfreunde ausgeliehene Bücher zurückgeben und sich für die Feiertage mit Literatur versorgen können, hat die Kinder- und Jugendbibliothek Türmchen aufgrund der Ferienöffnungszeiten am Freitag, 21. Dezember, von 10 bis 13 Uhr geöffnet und schließt bereits am Samstag, 22. Dezember. Beide Bibliotheken öffnen am Mittwoch, 02. Januar 2019, wieder ihre Pforten.

Skulpturenmuseum

Das Skulpturenmuseum Glaskasten ist lediglich am 24., 25. und 31. Dezember geschlossen. An den übrigen Tagen ist das Museum von 11 bis 17 Uhr geöffnet.
Das Stadtinformationsbüro i-Punkt im Marler Stern ist außer an Heiligabend und Silvester zu den üblichen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 9.30 bis 18 Uhr, samstags von 9.30 bis 13 Uhr) geöffnet.

Hallenbad

Das städtische Hallenbad sowie die Lehrschwimmbecken bleiben während der gesamten Weihnachtsferien (21. Dezember 2018 bis 06. Januar 2019) geschlossen. Das Hallenbad öffnet nach den Ferien erst am Dienstag, 08. Januar 2019.

ZBH

Die Verwaltung des Zentralen Betriebshofes der Stadt Marl (ZBH) ist vom 24. bis einschließlich 31. Dezember geschlossen. Der Wertstoffhof bleibt – außer an Heiligabend und Silvester – zu den üblichen Zeiten geöffnet. Die Müllabfuhr sowie die Straßen- bzw. Marktreinigung werden durchgeführt.

Der neue Wertstoff- und Umweltkalender der Stadt Marl 2019

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Die Deutsche Post verteilt den neuen Wertstoff- und Umweltkalender   an alle Marler Haushalte. Dem des Zentralen Betriebshofes ist es erneut gelungen, einen informativen und optisch ansprechenden Kalender zu erstellen. Der neue Wertstoff- und Umweltkalender  gibt  Hinweise auf die vielfältigen Serviceleistungen des Zentralen Betriebshofs der Stadt Marl.  Wer versehentlich keinen Kalender in seinem Briefkasten gefunden haben sollte, erhält ein  Exemplar  im Rathaus-Foyer, i-Punkt im Marler Stern, in der Bauverwaltung in der Liegnitzer Straße 5 und im Verwaltungsgebäude des Zentralen Betriebshof an der Zechenstraße 20.

Beispiele für umweltgerechte Lösungen

„Der Wertstoff- und Umweltkalender zeigt anhand von zwölf Beispielen, wie einfach, umweltfreundlich und kostengünstig es in Marl ist, Abfälle umweltgerecht zu entsorgen“, erläutert Michael Lauche, Allgemeiner Betriebsleiter des Zentralen Betriebshofs der Stadt Marl (ZBH). „Wir haben für die sachgerechte Entsorgung von Abfällen bestens geeignete Lösungen parat“. Die illegale Entsorgung von Restabfällen im Wald oder im Straßengraben sei daher absolut unnötig – und verursache unnütz Kosten, die letztlich von allen Gebührenzahlern aufzubringen sind.

Bilder machen Botschaften zum Blickfang

Für den neuen Wertstoff- und Umweltkalender hat der ZBH Originalfotos von Umweltsünden gesammelt: von alten Möbeln, die in die Landschaft gekippt wurden, oder von Altpapier, mit dem Umweltsünder einen Waldweg verschandelt haben. Diesen schlechten Beispielen wird jeweils ein Motiv gegenübergestellt, auf dem zu sehen ist, wie man die Abfallarten richtig entsorgt. So erfährt der Betrachter des Kalenders, dass Sperrgut von zu Hause abgeholt wird und Altpapier auch in großen Menge kostenlos am Wertstoffhof abgegeben werden kann. Ein kurzer Text beschreibt jeweils einen umweltgerechten Lösungsweg, wie zum Beispiel auch für die Beseitigung der Hinterlassenschaften von Bello, die sich am saubersten mit einem Kotbeutel entsorgen lassen. Die generelle Botschaft, dass es sich nicht lohnt, Abfälle wild und umweltschädlich zu entsorgen, hat der Marler Fotograf Jürgen Metzendorf in ansehnliche Bilder umgesetzt, die auch den neuen Wertstoff- und Abfallkalender zu einem Blickfang machen.

Demonstration des Marler Aktionsbündnis für Umwelt und Klimaschutz in Hüls

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Die RAG will das Grubenwasser auf der ehemaligen Zeche Auguste Victoria auf 600 m ansteigen zu lassen. Hierzu sollen die untertägigen Stollen und Schächte geflutet werden. Durch den Anstieg des Grubenwassers und die hiermit verbundene Reduzierung der Pumpen und Austrittsstellen verspricht sich die RAG insbesondere eine Kostenersparnis bei der Wasserhaltung.  Bisher wurde lediglich der Flutung auf bis zu 1.100 m NN durchgeführt. Wegen der weiteren Flutung gibt es Bedenken der Anwohner hinsichtlich der gesundheitlicher Gefahren und Kontaminationen des Grundwassers.

Jetzt sollen die Pumpen Ende Januar abgestellt werden. Dann werden Tausende Tonnen des untertägig verbliebenen und krebserregenden
PCB sowie eingelagerter Giftmüll durchströmt. Dieser Giftcocktail gelangt über Risse und Klüfte früher oder später zu den grundwasserführenden Schichten.
In Marl liegt die  Halde Brinkfortsheide Fortsetzung mitten im Wohngebiet.
Die Halde  soll eine Deponie der Deponieklasse 1 für Sondermüll errichtet werden.

Das Marler Aktionsbündnis für Umwelt und Klimaschutz

Es rief deshalb zu einer Demonstration auf. Auftakt war ab 10:00 Uhr am „Dicken Stein“, Ecke Römerstraße / Carl-Duisberg-Straße in Marl-Hüls.

Die Demonstration war, trotz des schlechten Wetters ein großer Erfolg. 120 engagierte Menschen zogen durch Hüls um gegen eine Deponie in Marl und den Grubenwasseranstieg zu protestieren. Auch für den Erhalt des Jahnwaldes sezten sich die Mitmaschierer ein. Es ging hier überparteilich um die Umwelt in Marl. Leider haben sich wieder einmal unsere Ratspolitiker in unserer Stadt nicht an der Demonstration beteiligt. Nur das Ratsmitglied Uwe Göddenhenrich CDU lief an der Spitze des Demonstrationsumzug mit. Die Spitze des Demonstrationszuges bildete die Bürgerinitiative Marl Hamm.  Auch die Jahnwald Initiative, die Bürgerinitiative Marl Hüls und die Umweltgewerkschaft  waren mit Rednern vertreten.  Die  städtischen Wälder müssen als grüne Lunge und Naherholungsgebiet aus der wirtschaftlichen Nutzung genommen werden!
Es ging um unsere Gesundheit , unsere Luft, und unser Trinkwasser. Sie protestierten für den Erhalt der Natur, die in Marl immer weniger wird durch das Abholzen von immer mehr Bäumen. Es ging um uns , unsere Kinder und Kindeskinder , die alle ein Recht auf ein lebenswertes Leben in Marl haben.
Die Abschlusskundgebung war gegen 5 vor 12 in der Fußgängerzone Hülsstraße. Dort wurden nochmal die Forderungen der Demonstranten   vorgetragen.

6. Aktionsversammlung zum Bürgerbegehren „Rathaussanierung stoppen!“

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Am Montag, den 10.12.2018 sind die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“ vom Bürgermeister der Stadt Marl, Werner Arndt, zu einem Gespräch im Bauturm an der Liegnitzer Straße eingeladen. In diesem Gespräches sollen die Ergebnisse der Kostenschätzung der Stadtverwaltung bezüglich der Forderungen des Bürgerbegehrens (Neubau eines Rathauses und Sanierung des Ratstraktes) erörtert sowie rechtliche Hinweise gegeben werden.

Es liegt daher auf der Hand, dass in der Aktionsversammlung der Initiatoren am folgenden Tag Schlussfolgerungen aus diesem Gespräch gezogen und die nächsten Aktivitäten vorbereitet werden sollen. Hierzu gehören die stadtweite Herausgabe einer Zeitung, die Erstellung einer Großwerbefläche, der Druck von Postkarten und Aufklebern und gegebenenfalls auch schon Druck und Gestaltung der Unterschriftenliste zum Bürgerbegehren „Rathaussanierung stoppen!“.

Dazu laden die Initiatoren alle Bürger/innen, die das Bürgerbegehren „Rathaussanierung stoppen!“ unterstützen wollen, zur 6. öffentlichen Aktionsversammlung ein. Diese findet statt
am Dienstag, den 11. Dezember 2018,
um 19:30 Uhr
in der Gaststätte Kluge,
Lipper Weg 89, 45770 Marl.

Inzwischen hängen in Marl 300 Plakate, die auf einen baldigen Beginn des Bürgerbegehrens hinweisen. Auch mobile Plakatträger sind im Stadtgebiet unterwegs.

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