„autovisions“ by Martin Kaltwasser im Skulpturenmuseum Glaskasten Marl

Martin Kaltwasser zerlegte für dieses Kunstprojekt ein Auto komplett in seine Einzelteile und fertigte aus diesen Teilen  funktionierende Fahrräder.  Diese Kunstaktion, autovision, soll Menschen befähigen  ihren Horizont zu erweitern, überraschende Möglichkeiten und Ideen zu entdecken,

Die Aktion autovision ist sicherlich für die meisten Menschen mehr als ungewöhnlich, leben sie doch im Ruhrgebiet in einer städtischen Region, in der sie Kunst eher marginal erleben, in der die Automobilkultur weitgehend nicht  hinterfragt wird und unreflektiert den Status einer Hegemonialkultur innehat. Sie wird im Ruhrgebiet nach wie vor stetig ausgebaut und radikal verteidigt, sie verdrängt Menschen, Raum und Natur, bzw. verleibt sich diese ein. Wer als erwachsener Mensch kein Auto hat, gilt als Loser. Diesen Status Quo hinterfragt diese künstlerische Ausstellung  auf spielerisch-konkrete Weise.

autovision 2/3

War ein partizipatives Kunstprojekt von Martin Kaltwasser im Rahmen des Projekts „Stadtbesetzung“von Juni-Juli 2017 auf dem Gelände von Schacht 8 der Werkstatt Brassert, Marl. Das Kunstprojekt „autovision 2/3“ skizzierte in einer Stadtregion mit extremer Prägung durch den Automobilverkehr die konkrete Nachnutzung der Automobilgesellschaft – mit plastischen Mitteln.

Werkstatt Brassert / Schacht8

Martin Kaltwasser zerlegte in diesem Kunstprojekt ein Auto komplett in seine Einzelteile und fertigt aus diesen Teilen  funktionierende Fahrräder. Bei diesem Prozess konnten interessierte Menschen jederzeit mitmachen. Diese Open-Air- Automobil-Zerlegungsaktion fand auf dem Gelände der gemeinnützigen, soziokulturellen Werkstatt Brassert / Schacht8 statt. Der  Ort der Transformation. Schacht8 ist ein ehemaliges Zechenschachtareal, auf dem Langzeitarbeitslose, in speziellen Programmen arbeitend, wieder an den normalen Arbeitsmarkt herangeführt werden. Sie erfahren dort Möglichkeiten des konstruktiven Übergangs, der Veränderung , die Neuentdeckung eigener Fähigkeiten und Motivationen.
Das Projekt autovision 2/3, dessen Kern eine Transformation darstellt, nimmt Bezug auf diesen Kontext. Das inmitten eines Forstes gelegene Areal der Werkstatt Brassert / Schacht8 verfügt neben den ehemaligen Zechen-Verwaltungsgebäuden, die jetzt soziokulturell genutzt werden, über großflächige Gartenanlagen und multifunktionale Freiflächen, die sich für temporäre Aktionen, wie eine künstlerische Autodemontage eignen. Im überdachten Open-Air-Werkstattbereich fanden danach die komplizierten Montage-, Justier- und Schweißarbeiten statt.

Das Biest

Ist eine Mobile Plastik in Mischtechnik mit deLn massen  4,80m B 2,00m H 2,50m.
Es ist ein vergrößerter Nachbau eines Porsche-Cayenne-Bobbycar in der Originalgröße eines Porsche Cayenne.Es war ein Beitrag zum CityLeaks Urban Art-Festival, Köln 2017


Neueste Entwicklungen zur geplanten Lippesperrung in Marl, Kundgebung vor dem Kreistag Recklinghausen

Mit einer Kundgebung vor dem Kreistag Recklinghausen soll auf die Forderungen der Kanuten aufmerksam gemacht werden. Der Termin ist der 27.11.2017 um 08:00 Uhr.

Der Antrag  auf Verschiebung der Abstimmung zum Landschaftsplan Lippe im Kreisausschuss des Kreises Recklinghausen hat  keine Mehrheit bekommen, so dass weiterhin die Beschlussfassung für den Landschaftsplan auf den 27.11.2017 terminiert ist.

Mit einem Schreiben wenden sich  Kanuten an Kreistagsabgeordnete:

Am 27.11. beschäftigt sich der Kreistag Recklinghausen mit der Beschlussfassung zum Landschaftsplan Lippe.

Mit dem vorgelegten Landschaftsplan wird die Befahrung der Lippe auf zwei Abschnitten für einen Zeitraum von 8 Monaten vollständig untersagt und damit Kanusport im Kreis Recklinghausen erschwert bzw. unmöglich gemacht. Als Kanufahrer und als Bewohner im Kreis Recklinghausen möchten  wir Sie auf folgendes hinweisen:

Zwischen Flusskilometer 77,4 und 70,0 soll zukünftig eine Befahrung nur zwischen dem 15.07. und 15.11. eines Jahres erlaubt sein. Diese Regelung ist naturschutzfachlich unsinnig, da dieGrenze zum Kreis Coesfeld in der Flussmitte verläuft und dort eine Befahrung ganzjährig zulässig ist. Es muss daher generell in Frage gestellt werden, ob die angestrebten Ziele des Befahrungsverbotes so überhaupt erreicht werden können. Aus diesem Grunde ist diese Regelung rechtlich fehlerhaft.

Zwischen Flusskilometer 50,0 und 46,5 soll eine Befahrung über 4 Monate ebenfalls nur zwischen dem 15.07. und 15.11. eines Jahre zulässig sein. Aus Sicht des Kreises Recklinghausen soll eine Lösung darin liegen, dass Kanuten hier während der 8monatigen Sperrfrist zum benachbarten Kanal umtragen und dort das Schutzgebiet umfahren, bis sie wieder auf der Lippe paddeln dürfen. Unberücksichtigt bleibt, dass derzeit keine Einrichtungen vorhanden sind, Boote in den Kanal einzusetzen bzw. wieder auszusetzen. Zudem besteht durch die Umbauarbeiten an der Lippe für die nächsten 5 bis 7 Jahre keine Möglichkeit, im Bereich von Flusskilometer 46,5 wieder in die Lippe einsetzen zu können. Auch gibt es keinen Fußweg zwischen der Lippe und dem Kanal. Damit besteht ein faktisch ganzjähriges Befahrungsverbot, das in erster Linie die in Marl anliegenden Vereine betrifft und die Existenz einzelner Vereine in Frage stellt.

Nur gemeinsame Gespräche unter Moderation der Staatskanzlei und des Umweltministeriums sind geeignet, wie in anderen Kreisen in NRW wie z.B. im Kreis Unna, eine Lösung zu finden, die auch den Interessen der erholungsuchenden Bevölkerung im Kreis Recklinghausen entspricht. Deshalb bitte wir Sie, sich dafür einzusetzen, dass die Beschlussfassung zum LP Lippe am 27.11.2017 ausgesetzt wird und moderierte Gespräche initiiert werden.

2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage in NRW verfassungswidrig

Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen : v.l.n.r. Margarete Gräfin von Schwerin, Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Dr. Andreas Heusch, Präsidentin Dr. Ricarda Brandts, Dr. Claudio Nedden-Boeger, Anne-José Paulsen, Prof. Dr. Joachim Wieland (Foto: Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen)

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat  entschieden, dass die 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt, soweit sie für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage gilt. Demgegenüber stehe die Sperrklausel im Einklang mit der Landesverfassung, soweit die Wahlen der Bezirksvertretungen und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr betroffen sind.

Sachverhalt

Antragstellerinnen der Organstreitverfahren sind die Landesverbände der NPD, der Piratenpartei, der Partei DIE LINKE, der PARTEI, der ÖDP und der Tierschutzpartei sowie die Bürgerbewegung PRO NRW und die Partei Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler. Antragsgegner ist jeweils der Landtag, der durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften (Kommunalvertretungsstärkungsgesetz) vom 14. Juni 2016 eine 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen eingeführt hat.

Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 1999 war die damals imKommunalwahlgesetz geregelte 5 %-Sperrklausel mit der Landesverfassung nicht vereinbar, weil der Gesetzgeber ihre Erforderlichkeit nicht hinreichend begründet hatte (Urteil vom 6. Juli 1999 – VerfGH 14/98, 15/98 –). Die nunmehr streitige 2,5 %-Sperrklausel wurde unmittelbar in die Landesverfassung (Art. 78 Abs. 1 Satz 3) eingefügt. Der Gesetzgeber hat die Regelung in erster Linie damit begründet, Folge des Wegfalls der früheren 5 %-Sperrklausel sei eine zunehmende parteipolitische Zersplitterung der Kommunalvertretungen, die die Handlungsfähigkeit der Kommunalvertretungen beeinträchtige oder zumindest in hohem Maße gefährde.

Wesentliche Erwägungen des Verfassungsgerichtshofs

In der mündlichen Urteilsbegründung führte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Dr. Ricarda Brandts unter anderem aus:

Der Verfassungsgerichtshof habe die verfassungsunmittelbare 2,5 %-Sperrklausel darauf zu überprüfen, ob sie die in Art. 69 Abs. 1 Satz 2 der Landesverfassung (LV) normierten Grenzen der Zulässigkeit von Verfassungsänderungen wahre. Danach seien Änderungen der Verfassung, die den Grundsätzen unter anderem des demokratischen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes widersprechen, unzulässig. Damit nehme die Landesverfassung Bezug auf die sogenannten Homogenitätsvorgaben in Art. 28 Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Grundgesetzes (GG). Zu diesen zwingenden Vorgaben für die Ausgestaltung der verfassungsmäßigen Ordnung in den Ländern gehöre der Grundsatz der Gleichheit der Wahl.Die Sperrklausel bewirke eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen hinsichtlich ihres Erfolgswertes, da Stimmen für solche Parteien und Wählervereinigungen, die an der 2,5 %-Hürde scheiterten, ohne Einfluss auf die Sitzverteilung blieben.

Für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage sei diese Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt. Insoweit ergäben sich aus Landesverfassung und Grundgesetz (Art. 69 Abs. 1 Satz 2 LV i. V. m. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) strenge Anforderungen an differenzierende Regelungen. Diese bedürften stets eines besonderen, sachlich legitimierten, „zwingenden“ Grundes. Dazu gehöre zwar auch die Sicherung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung. Berufe sich der Gesetzgeber aber zur Rechtfertigung einer Sperrklausel auf eine solche anderenfalls drohende Funktionsunfähigkeit, müsse er für die dann zu erstellende Prognose alle in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht für die Einschätzung der Erforderlichkeit einer Sperrklausel relevanten Gesichtspunkte heranziehen und abwägen. Er dürfe sich nicht mit einer abstrakten, schematischen Beurteilung begnügen. Die Prognose müsse vielmehr nachvollziehbar begründet und auf tatsächliche Entwicklungen gerichtet sein, deren Eintritt der Gesetzgeber ohne die in Rede stehende Wahlrechtsbestimmung konkret erwartet. Eine durch das vermehrte Aufkommen kleiner Parteien und Wählervereinigungen bedingte bloße Erschwerung der Meinungsbildung dürfe er nicht mit einer Funktionsstörung oder Funktionsunfähigkeit gleichsetzen.

Diese bereits früher von der Verfassungsrechtsprechung in Bezug auf einfachgesetzliche Sperrklauseln formulierten Anforderungen würden auch für eine unmittelbar in der Landesverfassung geregelte Sperrklausel gelten. Ein spezifischer Spielraum des landesverfassungsändernden Gesetzgebers für Differenzierungen innerhalb der Wahlrechtsgleichheit bestehe nicht.

Dass die 2,5 %-Sperrklausel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Gemeinderäte und Kreistage erforderlich ist, sei weder im Gesetzgebungsverfahren noch im Rahmen der Organstreitverfahren in der gebotenen Weise deutlich gemacht worden. Die gesetzgeberische Prognose sei weder in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständig noch sei ihre Begründung in jeder Hinsicht nachvollziehbar. Die Gesetzesbegründung erschöpfe sich im Wesentlichen in abstrakten, schematischen Erwägungen zu möglichen negativen Folgen einer Zersplitterung der Kommunalvertretungen. Dass es nach Wegfall der früheren 5 %-Sperrklausel durch eine gestiegene Zahl von Kleingruppen und Einzelmandatsträgern zu relevanten Funktionsstörungen von Gemeinderäten und Kreistagen oder zumindest zu Entwicklungen gekommen wäre, die Funktionsstörungen möglicherweise zur Folge haben könnten, werde zwar behauptet, nicht aber in nachvollziehbarer Weise anhand konkreter empirischer Befunde belegt.

Weniger strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen unterlägen differenzierende Regelungen für die Wahlen der Bezirksvertretungen und der Regionalversammlung Ruhr. Insoweit beschränkten sich Landesverfassung und Grundgesetz (Art. 69 Abs. 1 Satz 2 LV i. V. m. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) auf die Gewährleistung des auch auf Ebene des Bundes unabänderlichen Kerns des Demokratieprinzips. Dieser werde durch die 2,5 %-Sperrklausel nicht berührt.

Aktenzeichen: VerfGH 9, 11, 15, 16, 17, 18, 21/16

CHEMIEPARK MARL QUALIFIZIERT JUGENDLICHE FÜR AUSBILDUNG

Evonik Industries, Marl, Ausbildung für Flüchtlinge
Evonik Industries, Marl, Ausbildung für Flüchtlinge

Evonik und die Evonik Stiftung setzen das Engagement für Jugendliche, die noch nicht ausbildungsreif sind, fort. Im November begannen die ersten Teilnehmer des Jahrgangs 2017/18 im Chemiepark Marl und am Essener Standort von Evonik mit „Start in den Beruf“.

Insgesamt stehen, wie im Vorjahr, 90 Plätze in der Berufsvorbereitung zur Verfügung, 50 davon bei Evonik. Zusätzlich bietet die Evonik Stiftung je 20 Plätze für junge Flüchtlinge und für andere in Deutschland lebende Jugendliche an. „Noch immer verlassen zu viele Jugendliche die Schule, ohne eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Das darf nicht sein. Das Programm ‚Start in den Beruf‘ hat sich als wichtige Brücke in den Arbeitsmarkt bewährt“, sagt Thomas Wessel, Personalvorstand und Arbeitsdirektor von Evonik. Jedes Jahr eröffnet „Start in den Beruf“ mehr als drei Vierteln der Teilnehmer nach Abschluss eine berufliche Perspektive.

Im Durchgang 2016/17 schlossen insgesamt 78 junge Frauen und Männer das Programm ab. 53 junge Menschen wurden direkt in eine duale Ausbildung vermittelt. 27 lernen nun bei Evonik Berufe wie Chemikant, Anlagen- oder Industriemechaniker. Weitere 26 begannen eine Ausbildung in einem anderen Unternehmen. Neun Teilnehmer entschieden sich für einen weiterführenden schulischen Bildungsgang. Ein „Starter“ nahm eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf. Die teilnehmenden Flüchtlinge schnitten im Durchgang 2016/17 besonders gut ab. Allen eröffnete sich nach Beendigung des Programms eine berufliche Perspektive. Eine duale Ausbildung haben 15 begonnen, davon 8 bei Evonik. „Die Erfahrungen mit Flüchtlingen bei ‚Start in den Beruf‘, die von der Evonik Stiftung gefördert werden, sind erneut sehr positiv. Das zeigt, dass der Ansatz funktioniert“, sagt Evonik-Vorstand Wessel.

Fahnenaktion in Marl zum Internationalen Aktionstag „Nein zu Gewalt an Frauen“

Internationaler Aktionstag „Nein gegen Gewalt an Frauen“: TERRE DES FEMMES fordert „frei leben ohne Gewalt“. (Foto: © Andrea Katheder)

Im Vorfeld des internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen findet eine Fahnenaktion am Rathaus statt. Am  22. November werden um 16 Uhr Fahnen vor dem Sitzungstrakt des Marler Rathauses gegen Gewalt an Frauen gehisst.

TERRE DES FEMMES ruft zu weltweiter Fahnenaktion auf

Mehr als 7.500 Fahnen und Banner mit der Aufschrift „frei leben – ohne Gewalt“ werden jährlich zum 25. November, dem Internationalen Aktionstag „NEIN zu Gewalt an Frauen“, weltweit gehisst. Zum 17. Mal ruft TERRE DES FEMMES gemeinsam mit einem solidarischen Netzwerk aus Gleichstellungsbeauftragten, Frauenverbänden, Ministerien, Parteien und vielen engagierten Einzelpersonen dazu auf, am 25. November ein sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Mädchen und Frauen zu setzen. Im Mittelpunkt der diesjährigen Fahnenaktion steht das Thema weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation – FGM).

Weltweit leben mehr als 200 Millionen Frauen, die von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind. In Deutschland sind es mehr als 58.000 sowie mindestens 13.000 Mädchen, die gefährdet sind, genitalverstümmelt zu werden. Damit ist die Zahl der betroffenen Frauen gegenüber 2016 um 10.000 gestiegen, die der gefährdeten Mädchen um 4.000. Dies geht aus der neuesten Hochrechnung von TERRE DES FEMMES hervor. Weibliche Genitalverstümmelung bezeichnet eine schwere Menschenrechtsverletzung, bei der Teile des weiblichen Genitals abgeschnitten oder verletzt werden. FGM stellt damit einen Verstoß gegen das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit dar. Zudem verstößt sie gegen die Kinderrechte gemäß der Kinderrechtskonvention und gilt somit als Kindesmisshandlung.

Aus diesem Grund fordert TERRE DES FEMMES in diesem Jahr unter dem Motto „Mädchen schützen! Weibliche Genitalverstümmelung gemeinsam überwinden“, mehr Aufklärung und besseren Schutz von gefährdeten Mädchen. Dazu gehört die verpflichtende Aus- und Weiterbildung für Fachpersonal aus medizinischen, pädagogischen, sozialen, juristischen Berufsfeldern und für Angestellte der Kinder- und Jugendhilfe zu weiblicher Genitalverstümmelung. Um Mädchen wirksam zu schützen, fordern wir verpflichtende Untersuchungen für alle Kinder, die auch die Genitalien umfassen. Für Betroffene und Gefährdete müssen bundesweite, flächendeckende und ausreichend spezialisierte Beratungsstellen und psychosoziale Hilfsangebote bereitgestellt werden, insbesondere für Minderjährige und deren besondere Bedürfnisse. In diese Beratungsangebote müssen Kultur- und Sprachmittlerinnen integriert sein.

Zum Hintergrund der Fahnenaktion:

2001 wehten erstmals Fahnen von TERRE DES FEMMES. Der Tag geht auf die Ermordung der drei Schwestern Mirabal in der Dominikanischen Republik zurück. Wegen ihres politischen Widerstands gegen den Diktator Trujillo wurden sie am 25. November 1960 vom Geheimdienst nach monatelanger Folter ermordet. Der Mut der drei Frauen gilt inzwischen als Symbol für Frauen weltweit, die nötige Kraft zu entwickeln, gegen Unrecht einzutreten.

Kunst aus der DFB-Eliteschule des Fußballs, im Marler Kunststern 2017

GESAMTSCHULE BERGER FELD, eine vom DFB zertifizierte Eliteschule des Fußballs (Foto: DFB)

Ein ganzes Jahr lang haben Schülerinnen und Schüler verschiedener Nationen der Gesamtschule Berger Feld unter Anleitung der Künstlerin Godana Karawanke gemeinsam gebastelt, gemalt und gezeichnet und ihre Scribbles, Zeichnungen, Skulpturen und Malerei ihren persönlichen Highlights und Helden gewidmet. Jetzt  zeigen sie ihre Werke im Marler Stern im Rahmen des Kunststern 2017.

GESAMTSCHULE BERGER FELD „HELDEN“

Wie widmen eigentlich Schülerinnen und Schüler von heute in der Kunst sich Ihren persönlichen „Highligths oder Helden?“ Schüler/innen haben das ausprobiert, in Scribbeln,  in Zeichnungen,  in Skulpturen  und in  der Malerei. Sie haben gebastelt, gemalt und gezeichnet. Es entstanden hier persönliche Highligths oder Helden aus einer Bildungsstätte die normalerweise für ein ganz anderes Thema bekannt ist.  Hier machen Fussballer und Sportler „in Kunst?“ Das ist eine echte Überraschung!

Eliteschule des Fussballs

Dies ist eine Kunst-Aktion der GESAMTSCHULE BERGER FELD.   Die Schule ist normalerweise als Eliteschule des Fussballs bekannt. Sie ist NRW Sportschule und DFB-Eliteschule des Fußballs. Seit 1995 gibt es eine feste Kooperation mit dem Fußballverein Schalke 04 und eine große Zahl erfolgreicher Fußball-Absolventen.
Über 30 Schalker Profis gingen in der Gesamtschule Berger Feld. Manuel Neuer, Mesut Özil, Leroy Sané, Max Meyer, Julian Draxler und Benedikt Höwedes wurden Nationalspieler.

Fussballer und Sportler  machen „in Kunst?“ Sie haben beeindruckende Werke geschaffen, eine aussergewöhnliche Ausstellung.

 Kunststern 2017

Seit 2008 organisiert der Verband der Gewerbetreibenden im MARLER STERN e.V. in enger Kooperation mit der Essener Agentur Stamm & Belz, der Künstlerinitiative “KUNST IM STERN” und der Stadt Marl die Ausstellung, die auch überregional in der Kunstszene viel Beachtung findet. Sie ist eine der größten temporären Galerien Deutschlands!

Der MARLER KUNSTSTERN 2017 präsentiert 64 Künstler aus 7 Nationen (Deutschland, Russland, Ukraine, Spanien, Schweiz, Serbien, Österreich) mit insgesamt 144 Arbeiten. Ausgewählt wurden die ausgestellten Arbeiten aus 174 Künstlerbewerbungen mit insgesamt 525 Arbeiten.

Godana Karawanke

Die freischaffende Künstlerin Godana Karawanke wurde in Frankfurt am Main geboren und wuchs sie mit ihren zwei Schwestern in den ersten 5 Lebensjahren auf.
Zwischen ihrem 6. bis 14. Lebensjahr verbrachte sie ihre weitere Kindheit in Klöstern. Sehr früh, inspiriert durch die visuellen Eindrücke der Basiliken, entsteht in ihr der Wunsch Gesehenes bildlich auf Papier zu bringen.
Eine malerisch-handwerkliche Ausbildung an der Glasfachschule Zwiesel – führt Godana geradewegs als Glasmalerin in die renommierten Rimpler-Kristall- Werkstätten, Zwiesel. Als Protegé H. Kannegießers, dem unangefochtenen Genius der Glasmaler Zunft, hat Godana Karawanke für die Firma Schneider & Fichtel in Rottenburg a.N. Design Klassiker geschaffen.
Trotz ihrer Liebe und der tiefen Verbundenheit zu dem kostbaren Werkstoff Glas erweiterte sie ihr Arbeitsspektrum hin zur Malerei und Assemblagen, bei denen auch Gesteinsreste, Pigmente, Sande, Asche, Marmormehl, Staub, Blattgold, Wachs und Malerlappen verarbeitet werden.
Sie absolvierte eine Ausbildung am Figurentheater – Kolleg (Bochum) im Bereich darstellende und bildende Kunst und war interdisziplinär in diverse Produktionen involviert.

Veranstaltung in der Marler Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie : Wie viel Zappeln ist erlaubt? Warum Pillen nicht immer helfen

„Abenteuer Kindheit – Wie viel Zappeln ist erlaubt? Warum Pillen nicht immer helfen.“ Am 28. November 2017,  von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr, wird im Festsaal der LWL-Klinik Marl-Sinsen – Haardklinik, Halterner Str. 525, 45770 Marl darüber informiert.  Der Eintritt ist frei.

Abenteuer Kindheit – Wie viel Zappeln ist erlaubt? Warum Pillen nicht immer helfen

Als Sabine Kurz (Name geändert) sich mit ihrem Sohn in der Marler Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) vorstellt, ist sie sehr besorgt. Frau Kurz hatte einen Anruf aus der Schule ihres Sohns Marvin bekommen. Marvin verhalte sich im Unterricht unmöglich, beschwerte sich die Lehrerin des Kindes. Er sei unkonzentriert und lenke andere Mitschüler ab. Frau Kurz solle sich doch einmal in der Kinder- und Jugendpsychiatrie vorstellen, wird ihr geraten. Der Elfjährige leide bestimmt an ADHS, dem Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom.

Marler Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie

In der LWL-Klinik Marl-Sinsen können die Experten Sabine Kurz schnell beruhigen. Marvin zeigt in der Untersuchung keinerlei Anzeichen einer psychischen Störung. Er verhält sich wie ein ganz normaler Junge. Sowohl sein Bewegungsdrang als auch seine Fähigkeit, sich zu konzentrieren entsprechen absolut der Norm. Da ist sich das Behandlungsteam einig. Für diese Mutter und ihren Sohn ist die Angelegenheit damit erledigt. Doch für andere Eltern stellen sich immer noch viele Fragen.

Wie viel Bewegungsdrang ist eigentlich normal? Wie lange sollte sich mein Kind auf eine Sache konzentrieren können? Darf man beim Sitzen und Zuhören auch mal zappeln? Was mache ich, wenn ich das Gefühl habe, mein Kind leidet unter seiner mangelnden Konzentrationsfähigkeit? Und wann ist die Gabe von unterstützenden Medikamenten ratsam?

Dies sind nur einige der Fragen, die Dr. Rüdiger Haas und sein Team beim kommenden Haard-Dialog, am 28. November ab 18.30 Uhr, im Festsaal der LWL-Klinik Marl-Sinsen beantworten wird.

Wie aus einem Spaziergang im Wald ein Abenteuer werden kann und wie Kinder- und Jugendliche beim Klettern zu neuem Selbstvertrauen kommen und ihre Grenzen ausloten, darüber geben die Teams der Waldpädagogik und des Klettergartens im Anschluss praxisnah Auskunft. Die Moderation des Abends übernimmt der Recklinghäuser Medizinjournalist Bernd Overwien.

„Haard-Dialog“

Mit der neuen Veranstaltungsreihe „Haard-Dialog“ bietet die LWL-Klinik Marl-Sinsen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, mehr über psychische Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen zu erfahren, Therapiemöglichkeiten kennenzulernen und mit Fachleuten ins Gespräch zu kommen, ohne sich vorher in „Arztsprache“ üben zu müssen.

Wird die Lippe in Marl für Kanufahrer gesperrt?

Nach der Offenlegung des Landschaftsplanes Lippe im Kreis Recklinghausen hat der Kanu-Verband NRW mit seinem Bezirk 3 und vielen Mitgliedsvereinen im Herbst 2016 gegen die geplanten Restriktionen in Form einer umfangreichen Stellungnahme protestiert. Nun hat die Kreisverwaltung den Landschaftsplan vor der Beschlussfassung des Kreistages am 27. November überarbeitet, dabei aber jedoch die gravierendsten Einschränkungen für Kanusportler nur unwesentlich reduziert.

Befahrungsverbot

Das ganzjährige Befahrungsverbot im zehn Kilometer langen Grenzbereich zum Kreis Coesfeld auf der südlichen Flusshälfte ist unverändert Bestandteil der Planungen. Die naturschutzfachliche Bewertung des Flusses diesseits und jenseits der Flussmitte kann jedoch aus der Kanusportler  Sicht unmöglich zu vollkommen unterschiedlichen Ergebnissen führen. Auf Coesfelder Gebiet wird eine Befahrung mit Booten uneingeschränkt erlaubt und sogar eine touristische Erschließung auch für den Kanusport vorbereitet. Im Kreis Recklinghausen dagegen kommt die Bewertung zum Ergebnis, den Kanusport hier komplett verbieten zu müssen. Schon aus rechtlichen Gründen ist dieser Gegensatz nicht haltbar.

Bootseinsetzstellen am Kanal sind bisher nicht vorhanden

Im sogenannten Halima-Gebiet wurde das ganzjährige Befahrungsverbot jetzt auf acht Monate begrenzt. Den gesperrten Lippeabschnitt sollen die Kanuten auf dem Kanal umfahren. Von Mitte November bis Mitte Juli sollen die Sportler vor der Sperrzone ausbooten und ihre Boote samt Zubehör über 150 Meter zum Wesel-Datteln-Kanal tragen und anschließend auf einem privaten Grundstück wieder zu Wasser lassen. Sowohl die Aussetzstelle an der Lippe als auch der Weg zum Kanal sowie die Bootseinsetzstelle am Kanal sind bisher nicht vorhanden und müssen dementsprechend geplant, beantragt, bewilligt und finanziert werden. Dann wird auf einer Bundesswasserstraße mit intensiver Berufsschifffahrt auf ca. zwei Kilometern das Naturschutzgebiet umfahren, um anschließend am Clubhaus des VFL Marl-Hüls auszusetzen. Von dort aus geht es mehrfach steile Treppen herauf und wieder hinunter immer mit dem Boot und Zubehör auf der Schulter um eine Wohnsiedlung herum auf 1,2 Kilometern Fußmarsch bis zur Lippe zurück. Der Lippeeinstieg am Wasserwerk ist aber wegen der Baumaßnahmen des Lippeverbandes in den kommenden sechs bis sieben Jahren nicht erreichbar. Insgesamt ist das Umtragen und Umfahren des Naturschutzgebietes in der vorgesehenen Weise nicht zumutbar und erst in vielleicht zehn Jahren theoretisch realisierbar.

DKV NRW

Der Kanu-Verband NRW bzw.  der Bezirk 3 hat nun noch einmal mit verschiedenen Fraktionen im Kreistag Gespräche geführt und alle Fraktionen erneut angeschrieben.Sie haben die Staatskanzlei, den Landessportbund und die IG Wassersport in NRW um Unterstützung gebeten, um die für den 27.11.17 vorgesehene Abstimmung im Kreistag zu verschieben und Gespräche unter Moderation der Landesregierung zwischen den beteiligten Parteien herbeizuführen. Denn die erstmalige Sperrung eines ganzjährig fahrbaren Wanderflusses in seinem Unterlauf würde den Kanusport massiv beeinträchtigen und die betroffenen Anliegervereine existentiell bedrohen. Dagegen werden sie  mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln ankämpfen.

Umwelt

Kanusport ist Natursport – kaum eine andere Sportart bietet die Möglichkeit, so vielfältige und unmittelbare Eindrücke in der Natur zu gewinnen. Im Gegenzug sind Kanuten aber auch zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet. Das Umweltbewustsein und die hohe Bedeutung der Ökologie spielen für Kanuten eine besondere Rolle. Schulungen für Kanufahrer zum Umgang mit und in der Natur sind für Kanuten daher ebenso wichtig wie die reine praktische Paddelschulung.

Halde Brinkforstheide in Marl: Übernahme von Bergehalden durch den RVR

Bei der nächsten Sitzung des RVR Umweltausschuss geht es um  die  Übernahme von Bergehalden und deren Nutzung. Die 14. Sitzung des Umweltausschusses (öffentlich/nichtöffentlich) ist am 24.11.2017, 10:00 Uhr im Sitzungszimmer 102 , Kronprinzenstr. 6/ erste Etage , in 45128 Essen. Die Vorlage:

Grundstücksangelegenheiten mit der RAG in der Metropole Ruhr;

Sachstandsbericht
Am 15.09.2017 hat der Umweltausschuss die Berichtsvorlage Nr. 13/0928 zur Kenntnis
genommen und die Verwaltung um einen Bericht über den weiteren Fortgang dieser
Grundstücksangelegenheit gebeten. Aufbauend auf dem Bericht vom 15.09.2017 stellt sich
der Sachstand derzeit wie folgt dar:
I. Übernahme der Halden
Vorgesehen ist, dass der RVR im Falle eines Vertragsschlusses kurzfristig die
Unterhaltungspflicht der folgenden Halden von der RAG übernimmt:
Lohberg Nord, Dinslaken/Hünxe, Kreis Wesel 96 ha
Rungenberg, Gelsenkirchen 58 ha
Scholver Feld, Gelsenkirchen 48 ha
Blumenthal 8, Oer-Erkenschwick, Kreis Recklinghausen 22 ha
Elsa-Brändström-Straße, Lünen, Kreis Unna/Dortmund 29 ha
Insgesamt 253 ha
Ziel ist es, die aktuellen Unterhaltungskosten dieser Halden durch Erlöse aus
Windenergieanlagen für den Verband kostenneutral zu gestalten. Voraussetzung hierfür ist,
dass die zu erwartenden Aufwendungen und Erträge nachhaltig abgeschätzt werden. Hierzuprüft der RVR derzeit die Erlöse der Pachtverhältnisse und befindet sich in einem
Datenaustausch mit der RAG, um die zu erwartenden Unterhaltungskosten zu prognostizieren.
Gleiches gilt für die weiteren 17 Halden, deren Unterhaltungslast der RVR erst nach Abschlussder bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanverfahren übernehmen wird, sofern die Refinanzierung der Unterhaltungslast dieser Halden gesichert werden kann. Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass sich kostendeckende Pachterlöse (z. B. durch planfestgestellte Deponie, etc.) nicht erzielen lassen, wird der RVR von seinem Rücktrittsrecht  Gebrauch machen. In diesem Fall sollen Halden in einer Größenordnung an die RAG rückübertragen werden, deren prognostizierter Unterhaltungsaufwand dem Erlösausfall entspricht.

Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Die Verwaltung des RVR hat  in ihrem Entwurf zum Regionalplan  Ruhr,  Marl als Standort für eine Deponie vorgesehen.

Keine Lösung der Verkehrsprobleme bei Gate Ruhr in Marl Hamm

Verkehrsbewegungen gesamt auf der Karl Duisberg Strasse 2016 bis 2020, 7370 Fahrzeuge und 2030 bis  zu 12230 Fahrzeuge in 24 Stunden.

Das haben die Gutachter für die Verkehrsbelastung an der Karl Duisbergstr. in Marl Hamm berechnet, wenn kein Autobahnanschluss an der Hülsbergstr. kommt.
Untersucht wurden das zu erwartende Verkehrsaufkommen und mögliche Lärmbelastungen. Insbesondere die Verkehrsplanung wurde für die Machbarkeitsstudie intensiv untersucht. Aktuell gibt es  die Empfehlungen der Gutachter auf drei Varianten mit einem neuen Autobahnanschluss im Marler Norden.

Wunschvorstellung Autobahnanschluss?

Die Stadt Marl ist nicht die Genehmigungsbehörde,  deshalb sind diese Pläne erst einmal nur Wünsche die genannt  werden um die  Bürger zu beruhigen.
Die Planung und die Genehmigung eines Autobahnanschlusses dauert im Durchschnitt 15 und mehr Jahre. Bis dahin werden die  Hammer  und Sickingmühler Bürger mit erhöhten LKW Verkehr belastet. Die  Zollvereinssiedlung und die  Anwohner der Carl-Duisberg-Strasse werden  von Verkehrslärm besonders betroffen sein. Die Bürger in Marl Hamm hatten bisher schon reichlich Lärmbelastung,  durch die Autobahn, durch die DB-Bahnstrecke und durch die Züge von Evonik.

Nach Angaben der Eu-Kommission ist Lärm durch Straßen-‚ Schienenverkehr und der Luftverschmutzung die häufigste Ursache für vorzeitige Todesfälle.

Die Pläne der Stadt Marl

Bereits ab 2020 könnte die Stadt mit der Vermarktung  von Gate Ruhr  im Norden beginnen. Hier sieht das Strukturkonzept eine Gewerbe- und Industriefläche von 22 Hektar auf der ehemaligen Halden- und Kraftwerksfläche sowie 11,8 Hektar am Hafen vor.

Auch wenn die Bergwerksfläche im Süden des Areals aktuell noch unter Bergaufsicht steht (unter anderem, weil die Grubenwasser-Thematik noch nicht  geklärt ist), werde die Umsetzung des Gesamtvorhabens nicht wesentlich beeinträchtigt, da mit der Entwicklung des Geländes im Norden begonnen werde. 2030 soll Vollauslastung erreicht sein.  Das teilte die Stadt Marl interessierte Bürger bei einer Zukunfts-Arena im Rathaus mit.

In wenigen Wochen werden die Gutachter und Planer ihre Untersuchungen für die Machbarkeitsstudie zur Folgenutzung des Areals von Auguste Victoria 3/7 abschließen.

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