Internationaler Tag gegen Rassismus in Marl am Donnerstag, 21. März

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In Marl wird mit  kreativen Aktionen zum Internationalen Tag gegen Rassismus  demonstriert. Es setzen die Stadtverwaltung sowie Einrichtungen und Vereine ein deutliches Zeichen für Vielfalt und Toleranz.

Leinwände, Ballons und Begegnung

Die Overbergschule nimmt den Internationalen Tag zum Anlass, mit ihren Schülern am Vormittag farbige Luftballons steigen zu lassen. Das Familienzentrum Sickingmühle plant mit Kindergartenkindern, Eltern und Großeltern eine generationsübergreifende Begegnung. Leinwände mit bunten Fingerabdrücken erstellen Teilnehmer eines niederschwelligen Kunstprojektes der AWO Münsterland-Recklinghausen. Unter dem Titel „Zeichen gegen Rassismus“ werden die Bilder anschließend im Ernst-Reuter-Haus ausgestellt.

„Marl zeigt Flagge für Europa“

In Anlehnung an das diesjährige UN-Aktionsmotto „Europa wählt Menschenwürde“ lädt die Stadt Marl unter der Überschrift „Marl zeigt Flagge für Europa“ auf den Creiler Platz ein. Die Kundgebung stellt die demokratischen Werte der EU in den Mittelpunkt.

Programm

Das Programm startet um 12 Uhr mit einer Begrüßung durch die Stadt Marl, danach werden die Klassen 3a und 4b der Bonifatiusschule auftreten. Inspiriert von Martin Luther King singen sie das selbstverfasste Lied „I have a dream“ und weitere Songs über Zusammenhalt und Respekt. Anschließend spricht Laura Hafkemeyer, Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) der Evonik. Zum Abschluss möchten 150 Kinder von der Martin-Buber-Schule mit allen Gästen ein besonderes Gruppenfoto zum Thema Frieden in Europa aufnehmen.

Plakat gegen Fremdenfeindlichkeit

Am Abend präsentiert die Mädchengruppe „That’s ME“ der Initiative „Frauen helfen Frauen e.V.“ ein Plakat gegen Rassismus. Sie werden es um 18 Uhr am Vereinsgebäude (Paul-Schneider-Straße 27) anbringen und beleuchten. Zur selben Uhrzeit lässt die Alevitische Gemeinde am Bachackerweg Luftballons fliegen. Bei beiden Veranstaltungen sind Gäste herzlich willkommen.

Internationaler Spielenachmittag im Schacht 1/2

Zum Abschluss der Internationalen Wochen gegen Rassismus können sich Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren am Samstag, 23. März, „Spielend für Toleranz“ einsetzen. Von 14 bis 18 Uhr laden die Vereine „Marl spielt e.V.!“ und „Spiel des Jahres“ in Kooperation mit der städtischen Flüchtlingshilfe zu einem kostenfreien Spielenachmittag in die Begegnungsstätte Schacht 1/2 ein. Bei Brett- und Kartenspielen, die nur wenige Deutschkenntnisse erfordern, lernen sich Menschen unterschiedlicher Nationen kennen.

Chemiepark erstrahlt in kräftigen Farben

Die JAV der Evonik bringt noch bis zum Ende der Internationalen Wochen gegen Rassismus am Sonntag, 24. März, den Chemiepark zum Leuchten. Als weltweit tätiges Unternehmen hat allein der Marler Standort Mitarbeiter aus 56 Ländern. Diese Diversität symbolisiert die JAV, indem sie das Hochhaus, das Hochregallager und das Kraftwerk I für zwei Wochen in kräftigen Farben anstrahlt.

Über den 21. März:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“, heißt es im ersten Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. An die gemeinsame Verantwortung, dieses Ideal zu fördern und zu schützen, erinnert jährlich der Internationale Tag gegen Rassismus. Das Datum geht zurück auf das „Massaker von Sharpeville“ im Jahr 1960. Während einer Demonstration gegen die Apartheidgesetze in der südafrikanischen Stadt kamen 69 Menschen ums Leben, mindestens 180 weitere wurden verletzt. Sechs Jahre später riefen die Vereinten Nationen den 21. März zum Gedenktag aus. 1979 wurde er um die Internationalen Wochen gegen Rassismus erweitert.

US-Drohneneinsätze im Jemen: Kläger erzielen Teilerfolg vor Oberverwaltungsgericht

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In einem teilweise stattgebenden Urteil  hat das Oberverwaltungsgericht die Bundesrepublik Deutschland dazu verurteilt, sich durch geeignete Maßnahmen zu vergewissern, ob eine Nutzung der Air Base Ramstein durch die Vereinigten Staaten von Amerika für Einsätze von bewaffneten Drohnen an der Wohnanschrift der Kläger im Jemen im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet. Erforderlichenfalls müsse die Bundesrepublik auf dessen Einhaltung gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika hinwirken. Soweit die Kläger verlangt haben, die Nutzung der Air Base Ramstein für bewaffnete Drohneneinsätze zu unterbinden, hat das Gericht die Klage abgewiesen.

Drohneneinsätze und Air Base Ramstein

Die Kläger machen geltend, bei einem Drohnenangriff im Jahr 2012 in der Provinz Hadramaut nahe Angehörige verloren zu haben. Sie bezweifeln die Rechtmäßigkeit dieses Angriffs, der nach ihrem Kenntnisstand bisher nicht von unabhängigen Stellen untersucht worden ist. Eine gegen die Vereinigten Staaten von Amerika gerichtete Klage wurde von einem amerikanischen Gericht abgewiesen, ohne dass eine Prüfung der Rechtmäßigkeit des Angriffs stattgefunden hat. Wegen der wesentlichen Bedeutung der in Deutschland gelegenen Air Base Ramstein für fortdauernde amerikanische Drohneneinsätze auch im Jemen haben die Kläger, die um ihre eigene Sicherheit besorgt sind, die Bundesrepublik Deutschland darauf verklagt, eine Nutzung der Air Base für derartige Einsätze durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab. Die Berufung hatte nun teilweise Erfolg.

Schutzpflicht des Staates

Zur Begründung führte der Vorsitzende des 4. Senats bei der mündlichen Urteilsbegründung aus: Die Bundesrepublik hat eine Schutzpflicht bezogen auf das Leben der Kläger, die sie bisher nicht ausreichend erfüllt hat. Eine Schutzpflicht des Staates besteht bei Gefahren für das Grundrecht auf Leben auch bei Auslandssachverhalten, sofern ein hinreichend enger Bezug zum deutschen Staat besteht. Das ist hier der Fall, weil die Kläger berechtigterweise Leib- und Lebensgefahren durch völkerrechtswidrige US-Drohneneinsätze unter Nutzung von Einrichtungen auf der Air Base Ramstein befürchten.

gegen Völkerrecht

Es bestehen gewichtige, der Beklagten bekannte oder jedenfalls offenkundige tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die USA unter Verwendung technischer Einrichtungen auf der Air Base Ramstein und dort stationierten eigenen Personals bewaffnete Drohneneinsätze in der Heimatregion der Kläger im Jemen durchführen, die zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstoßen, wodurch die Kläger rechtswidrig in ihrem Recht auf Leben gefährdet werden. Die Feststellungen des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags und die dem Gericht vorliegenden offiziellen Informationen belegen die zentrale Rolle insbesondere der Satelliten-Relaisstation in Ramstein für fortdauernde Einsätze bewaffneter US-Drohnen auch im Jemen.

Einsatz bewaffneter amerikanischer Drohnen

Die Frage, ob das Völkerrecht bewaffnete Drohneneinsätze im Jemen zulässt, ist keine politische Frage, sondern eine Rechtsfrage. Der Senat ist nach dem Grundgesetz verpflichtet zu prüfen, ob die amerikanischen Drohneneinsätze in der Heimat der Kläger mit Völkerrecht vereinbar sind. Die bisherige Annahme der Bundesregierung, es bestünden keine Anhaltspunkte für Verstöße der USA bei ihren Aktivitäten in Deutschland gegen deutsches Recht oder Völkerrecht, beruht auf einer unzureichenden Tatsachenermittlung und ist rechtlich letztlich nicht tragfähig. Sie ist deshalb verpflichtet, durch ihr geeignet erscheinende Maßnahmen den bestehenden Zweifeln nachzugehen. Der Einsatz bewaffneter amerikanischer Drohnen im Jemen, die mit Zustimmung der dortigen Regierung eingesetzt werden, ist derzeit zwar nicht generell unzulässig. Bewaffnete Drohnen sind insbesondere keine völkerrechtlich verbotenen Waffen. Gezielte militärische Gewalt auch durch bewaffnete Drohneneinsätze ist aber nur unter Beachtung der Vorgaben des humanitären Völkerrechts und des internationalen Menschenrechtsschutzes zulässig.

humanitäres Völkerrecht

Im Jemen besteht ein nicht internationaler bewaffneter Konflikt zwischen al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (AQAP) auf der einen Seite und der jemenitischen Regierung, die auf ihr Bitten unter anderem von den USA unterstützt wird, auf der anderen Seite, der zumindest derzeit noch nicht beendet ist. Nach dem deshalb anwendbaren humanitären Völkerrecht dürfen sich Angriffe grundsätzlich nur gegen Kämpfer der am Konflikt beteiligten bewaffneten Gruppe richten sowie gegen andere Personen, die unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen. Ob jemand Kämpfer einer Konfliktpartei ist, hängt davon ab, ob seine fortgesetzte bzw. dauerhafte Funktion in der unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten besteht („continuous combat function“). Ist dies der Fall, darf er auch dann gezielt bekämpft werden, wenn er aktuell nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnimmt.

jede willkürliche Tötung unzulässig

Nach Auswertung aller für den Senat verfügbaren öffentlichen Erklärungen der US-Administration bestehen Zweifel, ob die generelle Einsatzpraxis für Angriffe auch im Jemen diesem Unterscheidungsgebot des humanitären Völkerrechts genügt. Indem alle mit al-Qaida „assoziierten“ Kräfte umfassend als Beteiligte an einem weltweiten bewaffneten Konflikt angesehen werden, selbst wenn Zeit und Ort eines möglichen Angriffs noch ungewiss sind, bleibt unklar, ob sich direkte bewaffnete Angriffe im Jemen auf zulässige militärische Ziele beschränken. Schließlich ist auch im bewaffneten Konflikt nach internationalen Menschenrechtsverträgen jede willkürliche Tötung unzulässig. Eine Tötung ist nach der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs dann nicht willkürlich, wenn sie sich im Rahmen eines bewaffneten Konflikts gegen ein legitimes militärisches Ziel richtet und der Angriff unverhältnismäßig hohe zivile Opfer vermeidet. Ob dies jeweils der Fall war, blieb in der Vergangenheit vielfach ungeklärt, selbst wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass Zivilisten gezielt angegriffen worden sein könnten. Das Verbot willkürlicher Tötung verlangt überdies nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts, dass wirksame amtliche Ermittlungen durchgeführt werden, wenn Personen durch Gewaltanwen­dung insbesondere durch Vertreter des Staates getötet werden. Der Bundesregierung ist nach Angaben ihrer Vertreter in der mündlichen Verhandlung nicht bekannt, dass in Fällen dieser Art ‒ über rein interne Lageauswertungen hinaus ‒ unabhängige Untersuchungen durch US-Behörden durchgeführt oder zugelassen werden. Hierüber ist im laufenden Verfahren auch sonst nichts bekannt geworden.

Neubau einer Trauerhalle auf dem städtischen Hauptfriedhof in Marl Drewer

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Auf dem Hauptfriedhof an der Sickingmühler Straße wird eine neue Trauerhalle nebst Leichen- und Kühlzellen, eine barrierefreie Toilettenanlage sowie Betriebsräume für den ZBH errichtet. Die vorhandene Trauerhalle sowie die vorhandenen Betriebsräume des ZBH  werden im Anschluss an die Baumaßnahme abgerissen.

Neubau dringend erforderlich

Der Arbeitskreis „Bestattungswesen“ ist nach einer Besichtigung der Trauerhalle und  anschließenden Beratungen zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Neubau dringend erforderlich ist, um sowohl den Belangen der Trauernden als auch der Mitarbeiter*innengerecht zu werden. Auch aus Sicht des Amtes für Gebäudewirtschaft ist eine Sanierung bzw. Instandsetzung des Gebäudekomplexes und der darin vorhandenen Technik wirtschaftlich nicht darstellbar.
Dieser Erkenntnis folgend haben der ZBH und das Amt für Gebäudewirtschaft gemeinschaftlich ein Gebäudeprofil mit entsprechendem Raumprogramm erarbeitet.  Wesentliche Bestandteile sind eine Trauerhalle (für ca. 80 Personen), Sozialräumeund Toilettenanlage für ZBH-Mitarbeiter*innen, Aufenthaltsraum für Bestatter*innen  und Seelsorger*innen, Kühlzellen sowie eine barrierefreie, behindertengerechte Toilettenanlage die allen Friedhofsbesucher*innen zur Verfügung stehen soll. Die Wärmeversorgung der gesamten Einrichtung soll über eine Luftwärmepumpe erfolgen.

Die alte Trauerhalle muss ersetzt werden

In dem Gebäudekomplex auf dem Hauptfriedhof sind jetzt noch vier Leichenzellen, zwei Kühlzellen, Unterkünfte für die Friedhofsmitarbeiter*innen, Toilettenanlagen und die Trauerhalle mit Nebenräumlichkeit integriert. Vier Garagen, die ebenfalls als Abstellräumlichkeiten genutzt werden, sind im direkten Umfeld angeordnet.  Während der Hauptteil des Gebäudes im Jahre 1974 als „Provisorium“ erstellt wurde,  erfolgte 1986 ein gebäudlicher Anbau mit zwei Kühlzellen und Umkleide/Aufenthaltsräumen für Bestatter*innen.
Die Baulichkeiten sind zwar noch in einem funktionalen Zustand, die als „Provisorium“  errichtete Trauerhalle entspricht jedoch weder vom äußeren Erscheinungsbild nochvon der Ausstattung und der Bausubstanz den zu erwartenden Anforderungen. Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten mussten hier über viele Jahre auf ein Mindestmaß reduziert werden. Lediglich die Bestuhlung, Beleuchtung und Beschallungsanlage sowie der Innenanstrich wurden in den letzten Jahren erneuert.

Gänsebrinkteich in Marl-Hüls soll nun doch erhalten bleiben

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Der Beschluß vom 03.03.2016 zur Umgestaltung der Teiches
im Gänsebrinkpark zu einem Fließgewässer wird aufgehoben.
Der Teich sollte erhalten bleiben und der Schlamm ausgebaggert werden.
Das schlagen die Fachämter jetzt vor. Für diese Unterhaltungsmaßnahme stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Die kalkulierten Kosten liegen hier auch in etwa der gleichen Höhe wie beim Umbau (ca. 137.000 Euro).

In der Planung wurden  Bodengutachten eingeholt die
zeigen, dass es einen nicht erwarteten Sicherwasserzustrom aus der
östlich angrenzenden Auffüllung gibt. Insbesondere war das umso
überraschender, als da die Beprobung im August 2018 stattfand, in
einer Zeit, in der es drei Monate vorher keinen nennenswerten Niederschlag gab. Hier hätte nach allgemeinem Verständnis der Hydrologie gar kein Sicherwasser anfallen dürfen. Woher es einen Grundwasserzustrom gibt, der über der den Grundwasserhorizont eigentlich bestimmenden Gewässersohle des Lohmühlenbachs liegt, bleibt  spekulativ.

Das  Sickerwasser führt dazu, dass die mit der Maßnahmen anzulegenden
neuen Böschungen ständig durchströmt und damit instabil sind. Die
Instabilität wird durch die Absenkung des Wasserspiegels bei der Lösung „Fließgewässer“ größer. Sie ließe sich nur durch aufwendige
Maßnahmen vermeiden. Indem zum Beispiel mit einer Spundwand
eine ca. 100 Meter lange Zuflußsperre gebaut wird. Das davor anfallende Sickerwasser müsste anders abgeleitet werden (Pumpen, Sickerwasserdrainage) etc.

Am Samstag, 30. März 2019 ist Marler Besentag

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Der Marler Besentag feiert am 30. März ein kleines Jubiläum: Bereits seit 20 Jahren greifen Gruppen, Initiativen, Vereine oder Privathaushalte zu Zange und Kehrer. Insgesamt haben 9.043 Teilnehmer – neben 27.797 Schülerinnen und Schülern – mehr als 238 Tonnen Müll gesammelt.

Synthomer und Marler Kanu-Club erstmals mit dabei

Zum ersten Mal mit dabei ist die Firma Synthomer, die mit etwa 45 Mitarbeitern am Kanal und im Industriegebiet rund um die Werrastraße aufräumen. Ebenfalls erstmalig angemeldet hat sich der Marler Kanu-Cub. Die Hobbysportler werden am Wesel-Datteln-Kanal und am Ufer der Lippe Müll einsammeln.

„Jeder, der mit anpackt, ist ein Gewinn für diese Aktion.“  Der Leiter des Zentralen Betriebshofes Michael Lauche weiß auch die „Wiederholungstäter“ sehr zu schätzen: „Denn insbesondere von der Beständigkeit der treuen Feger lebt dieser Tag“, sagt er.

Container und Schadstoffsammlung vor dem Wertstoffhof

Für Abfälle, die in Säcken gesammelt werden können, stehen zusätzliche Container vor dem Wertstoffhof bereits. Die Schadstoffsammlung aus Recklinghausen nimmt außerdem von 9 bis 13 Uhr gefährliche Abfälle (Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmittel, Lacke und Farben, etc.) kostenlos entgegen. Die Somplatzki Entsorgung GmbH sponsert einen Container mit kostenlosem Kompost, der von 9 bis 12 Uhr mit eigenen Gefäßen abgeholt werden kann.

Besenparty ab 12 Uhr im Casino des ZBH

Als Belohnung für alle, die fleißig die Ärmel hochgekrempelt haben, lädt die Stadt Marl  um 12 Uhr wieder zur Besenparty ins Casino im ZBH ein. Neben einer Tombola gibt es deftige Suppe und Würstchen vom Grill.

Für die Kampagne „Let’s Clean Up Europe“ angemeldet

Als einzige Stadt in Deutschland meldet sich Marl gemeinsam mit seinen Partnern aus ganz Europa für die Kampagne „Let’s Clean Up Europe“ an. Neben einem Kindergarten in Érd in Ungarn beteiligen sich auch Marls Partnerstädte Pendle und Kuşadasi. In Fjell in Norwegen werden erstmals fleißige Hände Unrat an den Küsten zusammentragen. Fotos der Putz-Aktionen der Partner stellt der ZBH auf seiner Internetseite zusammen.

Anmeldeformulare zum Besentag 2019 liegen an vielen Stellen im Stadtgebiet aus oder können im Internet http://www.marl.de/zbh heruntergeladen werden. Auch unter Tel. 99-5423 oder per Fax an 99-5599 nimmt Abfallberater Peter Hofmann noch bis zum 15. März Anmeldungen entgegen.

Bürgerbegehren „Rathaussanierung stoppen!“, lädt zur Aktionsversammlung ein

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Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“, Marc Walden, Clemens Mecking und Detlev Beyer-Peters, zeigen sich hocherfreut darüber, dass mit der Übergabe von 5115 Unterschriften das Bürgerbegehren am 22.02.2019 erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Lediglich 4118 Unterschriften sind für das Marler Bürgerbegehren erforderlich gewesen.
„Unser Dank gilt allen Sammlerinnen und Sammlern und den Bürgerinnen und Bürgern, die uns bei der Sammlung tatkräftig unterstützt haben. Deren hohes Engagement und auch die tausenden Unterschriften, die in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit und unter widrigsten Umständen geleistet wurden, sind ein Beleg für das Verlangen vieler Marlerinnen und Marler nach demokratischer, direkter Beteiligung an wichtigen Entscheidungsprozessen in der Stadt Marl.“, schätzt Marc Walden ein.

Für die Initiatoren ist mit der Übergabe der 521 Unterschriftenlisten an die Stadt Marl die Angelegenheit noch lange nicht beendet: „Wir haben noch einige Hürden zu überwinden, bevor die Wahlberechtigten in Marl die Entscheidung darüber treffen können, ob das Rathaus saniert oder neu gebaut werden soll.“ Detlev Beyer-Peters weist hierbei auf folgende Hindernisse hin: „Der Rat der Stadt Marl muss zunächst über die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Im Falle eines ablehnenden Beschlusses müssten wir Rechtsmittel dagegen einlegen. Sollte es dann tatsächlich zu einem Bürgerentscheid kommen, stehen wir vor der Aufgabe, die Bevölkerung auf die Abstimmung vorzubereiten und für die Unterstützung eines Neubaus des Marler Rathauses zu mobilisieren. Gleichzeitig müssten wir darauf achten, dass die Stadt Marl alles unterlässt, was zu einem Unterlaufen des Bürgerentscheides führen könnte wie z.B. den Beginn konkreter Sanierungsarbeiten.“ Für Clemens Mecking sind das völlig andere Aufgabenstellungen als bisher: „Denn wenn wir alle rechtlichen und politischen Mittel auszuschöpfen gedenken, um zügig einen Bürgerentscheid durchzusetzen, benötigen wir aktive Bürgerinnen und Bürger, die uns dabei tatkräftig unterstützen. Wir als Initiatoren des Bürgerbegehrens betrachten uns daher als Teil einer Bürgerinitiative.“

Die Initiatoren erwarten jetzt von der Stadt Marl, das die Unterschriften in Kürze gezählt sind und der Bürgermeister die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 25. März oder 11. April 2019 setzt.

Aktionsversammlung

Um den aktuellen Stand der Dinge einzuschätzen, Rechtsfragen zum Denkmalschutz zu erörtern und die nächsten öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten vorzubereiten, lädt die Bürgerinitiative alle Interessierten für

Donnerstag, den 21. März 2019,

und

Dienstag, den 26. März 2019
um 19:30 Uhr,
in die Gaststätte Mühlenbach, , 45768 Marl

zur 17. und 18. öffentlichen Aktionsversammlung ein.

Asphaltarbeiten und Kanalarbeiten in Marl Drewer

Es  wurden in der Rheinischen Straße, Imenkampstraße und Badischen Straße die Asphaltarbeiten des 2. Bauabschnitts Rheinische Straße durchgeführt. Der Zentrale Betriebshof teilt mit, dass nach wochenlangem schlechtem Wetter, Frost und Regen, die Arbeiten endlich begonnen werden konnten.

Siedlung durchgängig befahrbar

Die Anwohner wurden bereits in der vorletzten Februarwoche über die anstehenden Arbeiten durch die Firma Nienhaus informiert und waren daher gut auf die Unannehmlichkeiten eingestellt. Die Asphaltfirma konnte gewährleisten, dass die Anwohner jederzeit während der Arbeiten die Siedlung befahren konnten.

Auf den Kanal folgen Stromkabel

Währenddessen konnte mit den Kanalbauarbeiten des 3. Bauabschnitts – Im Frett – bereits begonnen werden. Diese Arbeiten werden im März und April fortgesetzt. Die Asphaltdecke kann dann nicht sofort nach Beendigung der Kanalarbeiten eingebaut werden, da Westnetz, der Versorger für die Stromversorgung, zuerst noch Stromkabel verlegen muss. Diese Arbeiten werden mindestens zehn Wochen dauern. Erst nach Beendigung dieser Versorgerarbeiten kann die Asphaltdecke hergestellt werden.
Der ZBH und Westnetz bitten die Anwohner Im Frett um Verständnis für die längere Bauzeit und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten.

Redebeiträge der Schülerinnen und Schüler im Video bei Kundgebung Fridays for Future in Marl

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Am Freitag 15.3. 2019 haben hunderte Schülerinnen und Schüler für mehr Klimaschutz in Marl gestreikt. Sie sind damit Teil der weltweiten Bewegung Fridays for Future. Fridays for Future (englisch für Freitage für [die] Zukunft), auch als Klimastreik bekannt, ist eine globale Schüler- und Studenteninitiative, die sich für den Klimaschutz einsetzt. Das Ziel der Bewegung ist es, Politiker auf klimapolitische Missstände aufmerksam zu machen und dazu zu bringen, dass sie schnelle und konkrete Maßnahmen für den Klimaschutz einleiten.

In Marl hat die Kundgebung  am Freitag um 10 Uhr auf dem Creiler Platz stattgefunden. Der Aufruf kam  von den Schülervertretungen der weiterführenden Schulen MLK, EIR, WBG, GIL und ASGSG.

Schüler fordern Taten statt Worte von den Politikern

Ilayda Malkoc von der Ernst-Immel-Realschule begrüsste die Schülerinnen und Schüler.    Fatima Deniz, Gymnasium im Loekamp: Wir müssen ein neues Bewusstsein entwickeln.“ Ceylan Aslan, Martin-Luther-King-Schule: Was bringt uns das Lernen, wenn es für die großen Probleme keine Lösungen gibt?
Nele Dreier, Willy-Brandt-Gesamschule:  Der Jahnwald in Marl Hüls muss erhalten bleiben“    Sophia Winzbeck,  Albert-Schweitzer-Geschwister-Scholl-Gymnasium hob den Wert der Bäume für das Klima hervor und sprach sich für den Erhalt der Wälder aus. Jana Dorka, Martin-Luther-King-Schule:  Wir wollen Taten sehen, keine leeren Versprechen mehr.

Klimapolitik muss in Marl beginnen

In den Redebeiträgen der Schüler wurde auf die Bedeutung einer Klimapolitik in Marl hingewiesen. Die Stadtverwaltung  im Rathaus hat zum Beispiel  um die Jahreswende hunderte von Bäumen gefällt die für das Klima in Marl eine wichtige Rolle spielen.Auch der Jahnwald in Marl Hüls ist durch die Stadtplanung gefährdet. Die Josefa Lafzuga Strasse wird für den Autoverkehr geöffnet. Es liessen sich weitere Beispiele aufzählen wie die Stadt Marl ohne Rücksicht auf den Klimawandel handelt. Der Chef der Stadtverwaltung ist Werner Arndt. Worte sind das Eine, die Taten sehen leider anders aus.

Lebensweise ändern!

Weltweit steigen die CO2-Emissionen. Noch jahrzehntelang sollen aber Kohle, Gas und Öl als Energieträger eingesetzt werden. Notwendig sind sofortige konkrete Schritte zur Eindämmung des Klimawandels. Die Art wie wir uns ernähren und kleiden, wie wir heizen und wie wir uns fortbewegen, wie wir arbeiten und konsumieren, muss sich grundlegend ändern. Der sozial-ökologische Umbau der Gesellschaft ist unvermeidlich, um der Verantwortung für die nächsten Generationen gerecht zu werden. Es müssen auch Lösungen gefunden werden für all jene, deren Arbeitsplätze dadurch gefährdet sind. Zugleich muss den von den globalen Konzernen ausgebeuteten Ländern eine eigenständige Entwicklung ermöglicht werden. Hätte die Politik bisher nicht derart versagt, wären die Einschnitte weniger gravierend.

Der Klimawandel ist längst eine reale Bedrohung für unsere Zukunft. Wir werden die Leidtragenden des Klimawandels sein. Gleichzeitig sind wir die letzte Generation, die einen katastrophalen Klimawandel noch verhindern kann. Doch unsere Politiker*innen unternehmen nichts, um die Klimakrise abzuwenden. Die Treibhausgas-Emissionen steigen seit Jahren.

Die Demonstration ist gut , da sie während der Schulzeit stattfindet und die Schülerinnen und Schüler den Unterricht dafür nutzen. Schule schwänzen ist auch nur eine Form des zivilen Ungehorsams. Die Generationen der Eltern und Großeltern haben es bisher nicht geschafft, einen verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen und respektvolles Verhalten gegenüber allen Lebewesen durchzusetzen.

Redebeiträge im Video

 

Grimme-Akademie Marl: Auf Hate Speech und Fake News reagieren

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 Die Themen Hate Speech und Fake News erhitzen die Gemüter in Gesellschaft und Politik. Und immer mehr wird klar: Zu beiden Phänomenen bedarf es dringend medienpädagogischer Aufklärung. Im Auftrag der Zentralstelle Politische Jugendbildung des Deutschen Volkshochschul-Verbands (DVV) hat nun die Grimme Akademie Marl eine umfangreiche Modulbox mit Lernmaterialien und einem Kurskonzept entwickelt. Sie richtet sich vor allem an junge Zielgruppen und berücksichtigt deren zunehmend digitale Lebenswelt.

Grimme-Institut Marl wirkt

Grimme-Direktorin Dr. Frauke Gerlach: „Hier zeigt sich, wie das Grimme-Institut wirkt – von der Theorie in die Praxis der Medienbildung. Dabei können wir auf Erfahrungen aus dem europäischen Projekt BRICkS (Building Respect On The Internet By Combating Hate Speech) zurückgreifen, das 2014–2016 mit diversen europäischen Partnerinstitutionen durchgeführt wurde.“ Mit der Aufklärung und Arbeit gegen Fake News und Hate Speech sei man dabei „ganz bei Grimme“, so Gerlach. „Geht es doch seit Gründung des Grimme-Instituts um die grundsätzlichen Fragen nach der Qualität von Medien und um Medienbildung.“

DVV-Verband

Auch DVV-Verbandsdirektor Ulrich Aengenvoort unterstreicht die Bedeutung qualitätsvoller Medienbildung: „Jugendliche und junge Erwachsene werden in einer zunehmend digitalen Welt groß. Auf diesem Weg müssen wir sie begleiten. Mit der Modulbox erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Politische Bildung an Volkshochschulen eine sehr gute Grundlage, um Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Gefahren des Internets zu wappnen und zu sensibilisieren. Ich freue mich sehr über die gelungene Kooperation!“

Die Modulbox „Politische Medienbildung für Jugendliche.

Auf Hate Speech und Fake News reagieren!“ leitet zur Reflexion der eigenen Mediennutzung an, bietet Materialien zur Begriffserklärung, Rechtslage, Verbreitung und zu den Folgen für die Gesellschaft. Dazu stellen Ideen für die kreative Arbeit den produktiven Umgang in den Vordergrund. Ein Kurskonzept – für sechs mal 45 Minuten – macht Lehrenden einen konkreten Vorschlag für die Umsetzung.

„Die Modulbox erweist sich als sehr hilfreich und ist flexibel einsetzbar,“ lobt Felicitas Sieweck von der Volkshochschule Meppen. „Wir haben verschiedene Elemente in einem Workshop mit Jugendlichen ausprobiert und sind je nach Interesse der Teilnehmenden tiefer in einzelne Bereiche eingestiegen. Das ist bei allen sehr gut angekommen.“

Vier Erklärvideos, die einen Einblick in die Modulbox geben und über die Einsatzmöglichkeiten informieren, werden ab April auf der Seite http://www.politischejugendbildung.de abrufbar sein.

Rathaussanierung stoppen in Marl, kann der Denkmalschutz aufgehoben werden?

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In Ahlen hat die oberste Denkmalbehörde eine vielleicht wegbereitende Entscheidung getroffen. Das Verfahren zeigt das die Eintragung in die Denkmalliste nicht  unumstösslich ist. Der Rat der Stadt Marl hat sich mehrfach gegen die Unterschutzstellung ausgesprochen, der Chef der Stadtverwaltung Arndt hat aber nichts dagegen unternommen. Er hätte zumindest einen Ministerentscheid beantragen können wie zu Beispiel die Stadt Ahaus. Die Sanierung der Rathaustürme ist ein Fass ohne Boden.  Das Ahlener Rathaus wird nicht unter Denkmalschutz gestellt: Das hat Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, entschieden. Es bestehe kein öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung des 1974 bis 1982 errichteten Kultur- und Verwaltungszentrums der Stadt Ahlen.

Zum Ablauf des Verfahrens, der zum so genannten Ministerentscheid führte:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung als Oberste Denkmalbehörde des Landes mit Schreiben vom 29. Oktober 2018 gemäß § 21 Absatz 4 Satz 3 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) um Entscheidung gebeten, ob das Kultur- und Verwaltungszentrum Ahlen in die durch die Stadt Ahlen geführte Denkmalliste des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 3 DSchG NRW einzutragen ist.

Auf Grund rechtlicher und fachlicher Abwägung und Gewichtung der insgesamt vorgebrachten Argumente sowie der Inaugenscheinnahme des Objektes durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Ministerin nun entschieden, dass das Kultur- und Veranstaltungszentrum Ahlen in die durch die Stadt Ahlen geführte Denkmalliste des Landes Nordrhein-Westfalen nicht einzutragen ist.

Zur Begründung der Entscheidung:

„Es gibt eine Vielzahl von Argumenten, die gegen die Eintragung des Objektes als Baudenkmal in die Denkmalliste des Landes gemäß § 3 DSchG NRW sprechen und somit zu meiner Entscheidung geführt haben“, so die Ministerin.

Gegen die Eintragung des Objektes sprechen bauphysikalische, gebäudetechnische und funktionale Gründe: Die transluziden Fassaden des Rathauses und der Stadthalle haben bereits unmittelbar nach Fertigstellung erhebliche Mängel aufgewiesen. Beide Fassaden sind in ihrer aktuellen Form aus bauphysikalischer Sicht nicht erhaltungsfähig. Eine Eintragung des Objektes in die Denkmalliste würde zu einer Rekonstruktion bei vollständigem Substanzverlust beider Fassaden führen. Der Austausch beziehungsweise die Rekonstruktion der Fassaden würde eine inhärente Vernichtung des Informationsgehaltes der baulichen Quelle mit sich bringen.

„Jeder Konflikt über eine strittige Unterschutz-Stellung von Gebäuden wird – sofern das Ministeranrufungsverfahren gewählt wird – individuell geprüft. Von der jetzigen Entscheidung geht somit keine Signalwirkung auf andere, mögliche strittige denkmalschutzrechtlichen Verfahren einher“, erläutert die Ministerin.

Erläuterungen zum Verfahren der Unterschutzstellung von Denkmälern:
Die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen im Benehmen mit dem Landschaftsverband. Das Benehmen gilt als hergestellt, wenn der Denkmalbehörde nicht innerhalb von drei Monaten eine Äußerung des Landschaftsverbandes vorliegt. Will die Denkmalbehörde von der Äußerung des Landschaftsverbandes abweichen, so hat der Landschaftsverband das Recht, unmittelbar die Entscheidung der Obersten Denkmalbehörde herbeizuführen. Für die Stadt Ahlen ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe mit dem Bereich Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen zuständig.

Während die Ahlener Stadtverwaltung auf der Grundlage von Gutachten gegen den Denkmalschutz votierte, plädierte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) für den Erhalt und hat die Oberste Denkmalbehörde (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung) für die Entscheidungsfindung angerufen.Nach einer intensiven Bewertung des Sachverhalts hat die Oberste Denkmalbehörde entschieden, dass das Ahlener Rathaus nicht dem Denkmalschutz unterliegen soll.

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