Umweltbrummi kommt im Januar 2016 nach Marl

Schadstoffe aus dem Haushalt sind beim Umweltbrummi in den besten Händen

Am Samstag, 9. Januar kommt die Schadstoffsammlung der AGR im Auftrag des Zentralen Betriebshofs (ZBH) nach Marl. Drei Umweltbrummis sind in den Stadtteilen unterwegs und sammeln Schadstoffe aus privaten Haushalten zu den jeweiligen Standzeiten ein. Zusätzlich können umweltschädliche Stoffe auch an der Feststation entsorgt werden.

Der ZBH weist darauf hin, dass bei allen Schadstoffsammlungen wegen der begrenzten Kapazität in den Sammelwagen nur haushaltsübliche Mengen angenommen werden können. Ist das Fassungsvermögen des Schadstoffmobils insgesamt erschöpft, können keine weiteren Schadstoffe mehr aufgenommen werden.

Die Feststation ist von 9 bis 11.30 Uhr auf dem Wertstoffhof des ZBH an der Zechenstraße 20 aufgebaut. Von 12.30 bis 15 Uhr steht die Station dann auf dem Marktplatz in Hüls.

Die mobilen Umweltbrummis sind wie folgt unterwegs:

Alt-Marl
Parkplatz Riegestraße 84 vor der Heinrich-Kiehlhorn-Schule: 9 – 9.30 Uhr; Parkplatz zwischen St. Georg und Michaelhaus: 10 – 10.30 Uhr; Königsberger Straße/Kreuzstraße: 10 – 10.30 Uhr

Brassert
Plaggenbrauckstraße/Schachtstraße: 13 – 13.30 Uhr; Brassertstraße/Marktplatz: 14 – 14.30 Uhr.

Drewer
Westfalenstraße/Auferstehungskirche: 11 – 11.30 Uhr; Kampstraße/Lipper Weg: 12 – 12.30 Uhr

Hamm
Merkelheider Weg/ Parkplatz vor der Günther-Eckerland-Realschule: 11 – 11.30 Uhr; Bachackerweg/ Parkplatz vor der Wilhelm-Raabe-Schule: 12 – 12.30 Uhr

Hüls
Carl-Duisberg-Straße/ Parkplatz vor der Pestalozzi-Schule: 10 – 10.30 Uhr; Georg-Herwegh-Straße/ Parkplatz vor der Gesamtschule: 11 – 11.30 Uhr; Max-Reger-Straße/Einkaufszeile: 12 – 12.30 Uhr

Lenkerbeck
Bahnhofstraße/Zur Höhe: 13 – 13.30 Uhr

Polsum
Ehrenmal: 9 – 9.30 Uhr

Sickingmühle
Zur Freiheit/Hammer Straße: 9 – 9.30 Uhr

Sinsen
In de Flaslänne/Marktplatz: 14 – 14.30 Uhr

Hartz-IV-Sätze heute weniger wert als vor 11 Jahren

Zwar werden die Hartz-IV-Regelsätze zum Jahresbeginn leicht angehoben – trotzdem haben Hartz-IV-Empfänger heute weniger Geld zum Leben als zum Start des Hartz-Systems im Jahr 2005. Denn die Preise sind seit 2005 deutlich stärker gestiegen als die Hartz-Sätze. Das zeigt eine DGB-Analyse.

Nahrung und Strom: Krasse Lücke zwischen Hartz-Sätzen und tatsächlichen Kosten

Besonders krass ist die Lücke zwischen Preiserhöhungen und der Erhöhung der Hartz-IV-Sätze bei Nahrungsmitteln und bei den Energiekosten.
Während die Regelsätze seit 2005 bis 2015 um 15,7% gestiegen sind, stiegen die Preise für Nahrungsmittel um 24,4% – eine Differenz von fast 9 Prozentpunkten.
Die Stromkosten eines Haushalts haben sich seit 2005 um etwa 54% erhöht, hier hinken die Hartz-IV-Sätze also noch krasser hinterher.

Verfassungsgerichts-Urteil von 2014 noch nicht umgesetzt

Zu den Haushaltsstromkosten hatte das Bundesverfassungsgericht noch im Juli 2014 gefordert, dass der Gesetzgeber bei kurzfristigen Preissteigerungen eine Anpassung der Regelsätze vornehmen müsse. Dem ist der Gesetzgeber bis heute nicht nachgekommen.

Viele Kinder werden abgehäng

Die Einkommensschwächsten in unserer Gesellschaft haben heute real weniger zum Leben als im Jahr 2005 beim Start von Hartz IV. Trotz guter Konjunktur hat sich die Spaltung zwischen oben und unten noch vergrößert. Ein Teil der Gesellschaft, darunter überproportional viele Kinder, droht von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung abgehängt zu werden. Die Bundesregierung darf bei der kommenden Neubestimmung des sozio-kulturellen Existenzminimums nicht wieder die Regelsätze kleinrechnen. Die Sicherung des Existenzminimums ist ein Verfassungsauftrag.

Sprachunterricht für Flüchtlinge mit Berufsschulpflicht im Kreis Recklinghausen

 

Seit Dezember ist das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Recklinghausen für junge Menschen zuständig, die berufsschulpflichtig sind, aber nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. An zwei Terminen in der Woche können sich die Jugendlichen beraten und in entsprechende Klassen an den Berufskollegs vermitteln lassen.

Die Zahl der Flüchtlinge, die in den letzten Monaten in den Kreis Recklinghausen gekommen sind, ist deutlich angestiegen. Der Kreis und die Städte unternehmen große Anstrengungen bei der Aufnahme und der Integration der neu in den Kreis zugewanderten Menschen. Eine besondere Aufgabe ist die Beschulung der Kinder und Jugendlichen, die schulpflichtig sind und nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Im Schuljahr 2015/2016 ist es Kreis und Städten gelungen, die Zahl der Klassen für diesen Personenkreis zu erhöhen. Auch die Berufskollegs im Kreis Recklinghausen richten Klassen für Jugendliche ein, in denen das Erlernen der deutschen Sprache im Vordergrund steht.

Das Kommunale Integrationszentrum hat die Aufgabe übernommen, Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse im berufsschulpflichtigen Alter und mit Wohnort im Kreis Recklinghausen zu beraten und sie an die entsprechenden Klassen der Berufskollegs zu vermitteln. Das heißt, dass das Kommunale Integrationszentrum einerseits Meldungen, die in der Regel von den Kommunen kommen, entgegen nimmt und dann den Kontakt mit den Berufskollegs aufnimmt, um eine möglichst wohnortnahe Beschulung zu ermöglichen. Dieser Prozess wird von der Schulaufsicht unterstützt und abgestimmt, um beispielsweise rechtzeitig zu erkennen, wie hoch der künftige Bedarf an Lehrpersonal bzw. Unterrichtsräumen ist.

Für die Beratung in deutscher, arabischer und französischer Sprache hat das Kommunale Integrationszentrum einen Beratungstag eingerichtet, an dem Salem Guerdelli die berufsschulpflichtigen Jugendlichen berät, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Fester Beratungstag:

jeden Montag (außer in den Schulferien) in 45968 Gladbeck, Roßheidestr. 40
jeden Mittwoch (außer in den Schulferien) im Kreishaus in Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, Raum 0.4.07 im Erdgeschoss
jeweils in der Zeit von 10 – 15 Uhr

Kontakt:

Kommunales Integrationszentrum Kreis Recklinghausen
Kreisverwaltung, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen

Zusatzinformation zur Berufsschulpflicht:

Die Schulpflicht untergliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht mit einer Dauer von zehn Schuljahren (Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I – § 37 SchulG) und eine sich anschließende Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§ 38 SchulG).

Die Vollzeitschulpflicht wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) erfüllt. Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II wird durch den Besuch der Teilzeitberufsschule erfüllt; sie kann auch durch den Besuch eines allgemeinbildenden Bildungsgangs in einer Schule der Sekundarstufe II erfüllt werden.

Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist.

Zwischenfall in Marl Frentrop mit Tierabfällen von SARIA

Ein Transporter verlor Tierabfälle auf seinem Weg zu Saria. Ca zwei Stunden war die Polizei am Ort im Einsatz. Die Autobahnausfahrt Marl-Frentrop und der Weg zu Saria waren zeitweise gesperrt. Die Straße musste komplett gereinigt werden. Wieviele Schlachtabfälle auf der Straße lagen kann man nur schätzen sie wurden nicht gewogen. Das ist nicht das erste mal das Anwohner bemerkten das übel riechende Abfälle auf dem Weg zu SARIA verloren gingen?

Schon öfter gab es viele technische Störungen, Gestank, Lärm, Umweltbelastung durch hunderte LKW-Fahrten im Landschaftsschutzgebiet. Der Rethmann-SARIA-SARVAL-Konzern verarbeitet täglich in Marl Frentrop rund 300 Tonnen geruchsintensive Schlachtabfälle wie Blut, Knorpel, Knochen, Fett.
Hinzu kommen weitere Betriebe wie ReFood, EUROMEAT, Gerlicher, etc.
Die Betriebe sind seit Jahren nicht in der Lage die von ihnen produzierten Gerüche zu neutralisieren.
Die Bürger Marl Frentrop und anderen Stadtteilen haben Angst vor:
-weiterer Lärmbelästigung
-weiterem Gestank, täglich 300 Tonnen geruchsintensive Schlachtabfälle
-Luftverschmutzung (schon jetzt weit mehr als 300 LKW-Fahrten/Tag)
-Weitere Beeinträchtigungen des Naherholungsgebiets
-Großbränden bei der Rethmann-Gruppe 1989 (Marl), an anderen Standorten 2008, 2010, 2011, 2012
-Verschmutzung von Grund- / Trinkwasser
-den 36 Tonnen Kresbserrengender Stoffe im Boden (Sanierung noch mind. 20 Jahre)
-Flächenfraß (Versiegelung von Naturflächen)

Der Standort:

Landschaftsschutzgebiet Rennbach
Das Gebiet wurde von der Bezirksregierung Münster als Naherholungsgebiet ausgewiesen, weil es „wichtige Ausgleichsfunktionen zur Grundwasser-anreicherung, Schadstofffilterung und Frischluftentstehung“ erfüllt.

Integration und mehr bezahlbarer Wohnraum sind Kernaufgaben für 2016 – Kommunen brauchen mehr Unterstützung bei der Integration

Dr. Eva Lohse Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Dr. Ulrich Maly Vizepräsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Dr. Stephan Articus Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidialmitglied

Deutscher Städtetag veröffentlicht Meinungsbild zu Flüchtlingsthemen

Die deutschen Städte sehen beim Thema Flüchtlinge als Kernaufgaben für das kommende Jahr, Bürgerkriegsflüchtlinge und politisch Verfolgte in die Gesellschaft zu integrieren, die Akzeptanz in der Bevölkerung für Flüchtlinge zu erhalten und mehr bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen mit niedrigen Einkommen zu schaffen. Dieses aktuelle Meinungsbild ergab eine Befragung des Deutschen Städtetages von Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern großer Mitgliedsstädte des kommunalen Spitzenverbandes.
Die Stadtspitzen weisen darauf hin, dass die Kommunen aktuell bei Aufnahme, Unterbringung und Integration der Menschen die Hauptlast schultern und dass sie damit teilweise an ihre Leistungsgrenzen kommen. Bund und Länder müssten bei den Integrationsmaßnahmen die Kommunen im kommenden Jahr deutlich stärker unterstützen. Außerdem werden Bund und Länder aufgefordert, den sozialen Wohnungsbau anzukurbeln, damit Not- und Gemeinschaftsunterkünfte Übergangslösungen bleiben und möglichst schnell genügend bezahlbarer Wohnraum für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive wie auch für die einheimische Bevölkerung zur Verfügung steht. Gemeinsam mit Bund und Ländern sehen sich die Städte außerdem gefordert, die positive Grundstimmung in der Bevölkerung zu Flüchtlingen zu erhalten und zu fördern.

Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen, sagte anlässlich der Veröffentlichung des Meinungsbildes: „Der Bedarf an Wohnraum und an Integrationsangeboten für die Menschen, die bei uns bleiben werden, ist immens. Bund und Länder sollten deshalb 2016 ihre Förderung für den Wohnungsbau ausbauen, die Kommunen auch bei ihren erheblichen Investitionen in die neuen Asylbewerberunterkünfte unterstützen und einen maßgeblichen finanziellen Beitrag für die große Aufgabe der Integration in den Städten leisten. Das Erlernen der deutschen Sprache ist für die Integration elementar. Deshalb brauchen wir ein breiteres und zielgruppengerechtes Angebot an Sprach- und Integrationskursen für Erwachsene und eine gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen in der Kindertagesbetreuung und in den Schulen. Damit Flüchtlinge mit Bleibeperspektive möglichst schnell in Arbeit kommen, müssen sie Ausbildungsabschlüsse nachholen und sich weiterbilden können. Wir stehen vor einer großen Kraftanstrengung, die Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam bewältigen können.“

Wo immer möglich versuchen die Städte, so die Rückmeldungen, anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber dezentral in Wohnungen unterzubringen und durch das Leben im nachbarschaftlichen Umfeld die Integration zu befördern. Soweit dies wegen hoher Zuweisungen von Flüchtlingen und bereits angespannter Wohnungsmärkte nicht gelingt, unternehmen die Städte große Anstrengungen, um genügend winterfeste Übergangsunterkünfte zu schaffen. Teilweise nutzen Städte dafür größere leerstehende Gebäude, militärische Liegenschaften oder Gewerbeimmobilien, mieten Pensionen und Hotels oder bauen eigene Übergangsunterkünfte in Modulbauweise. Teilweise bleibt nur die Unterbringung in Turnhallen oder Zelten als Übergangslösungen.

Der Vizepräsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly aus Nürnberg, sieht die praktischen Herausforderungen für 2016 im „gesamten Integrations-Einmaleins“ und hebt außerdem hervor: „Es geht darum, aus dem Krisenmodus in einen geordneten Regelbetrieb zurückzufinden. Auf der gesellschaftspolitischen Ebene liegt die besondere Herausforderung darin, die moralischen Kräfte der Zivilgesellschaft nachhaltig zu mobilisieren. Im politischen Diskurs wird es entscheidend darauf ankommen, in authentischer Weise sowohl Aufmerksamkeit für die Flüchtlinge zu zeigen als auch für die Anliegen der aufnehmenden Gesellschaft.“

Nach Einschätzung der Stadtoberhäupter existiert innerhalb der Stadtgesellschaften und Stadtverwaltungen nach wie vor ein großes Engagement bei der Aufnahme, Versorgung und beginnenden Integration der Menschen. „Wir finden große Unterstützung von ehrenamtlichen Helfern“, bestätigt Saarbrückens Oberbürgermeisterin Charlotte Britz und betont gleichzeitig: „Die Belastung der Mitarbeiter und ehrenamtlichen Helfer wächst stetig, was die Aufnahme von noch mehr Menschen zunehmend erschwert. Zurzeit sind wir jedoch noch zuversichtlich, dass wir weitere Menschen aufnehmen können.“ Es existiere eine lebendige Willkommenskultur, so die einhellige Bewertung der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, ehrenamtliche Helfer unterstützen die städtischen Integrationsbemühungen, Netzwerke, Integrationsbüros und Flüchtlingsinitiativen arbeiten bei der Versorgung, Freizeitangeboten, Deutschkursen oder der Betreuung minderjähriger Flüchtlinge mit. Auch die Einstellung der Bevölkerung zu Flüchtlingen sei weiter überwiegend positiv. Gleichzeitig würden aber auch wachsende Sorgen und Ängste deutlicher spürbar, etwa bei der Frage, wie Kindertagesstätten und Schulen die kontinuierlich steigenden Zugänge bewältigen können.

Oberbürgermeister Dr. Burkhard Jung aus Leipzig stellt fest: „Zur Stimmung in der Bevölkerung gehört auch eine große Verunsicherung. Es darf nicht passieren, dass sich unter den Menschen das Gefühl breitmacht, ihnen werde wegen der Flüchtlinge etwas weggenommen.“ Nach Einschätzung von Oberbürgermeister Dr. Dieter Salomon aus Freiburg im Breisgau wird auf Basis der aktuellen Zuweisungszahlen die Unterbringung der Flüchtlinge in Freiburg auch in den nächsten Monaten gelingen, und er bemerkt: „Die Einstellung der Bevölkerung ist überwiegend positiv. Zugleich gibt es Sorgen in der Bevölkerung, die wir ernst nehmen und denen wir mit einem breit angelegten Kommunikations- und Beteiligungskonzept begegnen.“ Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl aus Augsburg sagt, Zuwächse wie im Jahr 2015 seien bei den Flüchtlingszahlen auf Dauer nicht zu verkraften, betont aber auch: „Durch die dezentrale Unterbringung machen ganze Stadtteile erstmals Erfahrung mit Flüchtlingen. Damit gibt es mehr Meinungsäußerungen, mehr Kritiker und mehr Helfer. Wichtig dabei ist, dass die Balance des sozialen Friedens in der Stadt gewahrt bleibt. Deshalb sind Ängste und Sorgen in der Bevölkerung sehr ernst zu nehmen.“

Die Stadtspitzen bekräftigen die Forderung des Deutschen Städtetages, dass Bund und Länder die Kommunen finanziell in die Lage versetzen müssen, die Integrationsleistungen im nötigen Umfang zu erbringen. Oberbürgermeisterin Barbara Bosch aus Reutlingen sagt: „Der Aufwand, der für die gelingende Integration in den nächsten Jahren zu leisten sein wird, hat in den politischen Diskussionen noch nicht angemessene Beachtung gefunden, geschweige denn, dass eine angemessene Kostenerstattung für die Kommunen in Aussicht steht.“

Kostensenkungen bei GAS werden nicht an die Haushaltskunden weitergereicht

Seit Mitte 2012 fallen die Gaspreise im Großhandel deutlich. Spätestens im Jahr 2014 hätte dieser Rückgang auch bei den Endkunden durch Preissenkungen der Gasversorger ankommen müssen – was seitdem aber nur im geringen Umfang geschehen ist.

Dr. Steffen Bukold vom Energieinformationsdienst „energycomment“ aus Hamburg hat diese Situation in einer Auftragsstudie analysiert:
Die fehlende Anpassung der Haushaltstarife bescherte der Gaswirtschaft im Jahr 2015 zusätzliche Einnahmen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro. Die privaten VerbraucherInnen werden wegen des Umsatzsteuereffekts mit über 1,5 Milliarden Euro zusätzlich belastet. Einen Musterhaushalt (20.000 kWh Verbrauch) kostete diese Margenverschiebung im Jahr 2015 zusätzlich 132 Euro.
In allen Bundesländern außer Berlin wurde die Gewinnmarge der Gaswirtschaft ausgeweitet. Die Spannbreite reicht von +0,86 ct/kWh in Baden-Württemberg bis -0,05 ct/kWh in Berlin. Die entgangene Kostensenkung reicht von 172 Euro in Baden-Württemberg und 157 Euro in Schleswig-Holstein bis zu lediglich 68 Euro in Sachsen und einem gegenläufigen „Bonus“ von 10 Euro in Berlin.
Anfang 2015 verebbte die Welle von Preissenkungen schon kurz nach Jahresbeginn. Anfang 2016 sind etwas stärkere und breitere Tarifsenkungen zu erwarten. Etwa 22 Prozent der Anbieter wollen ihre Tarife um durchschnittlich 4,6 Prozent senken. Wenn diese Zahlen repräsentativ bleiben, wird also auch 2016 nur ein kleiner Teil der Kostensenkungen an die Haushaltskunden weitergereicht.

Zwar gibt es im Gasbereich hinreichend Wettbewerber, diese orientieren sich aber vielfach an den teuren Grundversorgern, so dass die Preise stabil bleiben. Wechseln sie ihren Gasversorger, wenn in den nächsten Monaten nicht eine größere Preissenkung ankündigt wird.

Die Verbraucherzentrale in Marl kann dabei eine gute Beratung bieten.

Adresse

Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Marl
Bergstraße 228-230
(Riegelbau am Marler Stern)
45768 Marl

Wohngeldstelle der Stadt Marl hat weiterhin geänderte Öffnungszeiten

Die Wohngeldstelle im Amt für Arbeit und Soziales hat weiterhin 2016 geänderte Öffnungszeiten.

Bis einschließlich 30. Juni 2016 öffnet die Wohngeldstelle montags, dienstags und freitags lediglich von 8 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Mittwochs bleibt die Wohngeldstelle gänzlich geschlossen. Terminvereinbarungen sind jedoch auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Grund für die Änderungen ist ein personeller Engpass.

Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe, die auf Grundlage des Wohngeldgesetzes und der dazu erlassenen Verordnung und Verwaltungsvorschriften als Zuschuss gezahlt wird.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Dieser Anspruch muss vorab durch die Wohngeldstelle unter Mitwirkung des Antragstellers geprüft werden.

Wohngeld hängt u.a. ab von

der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
der Höhe des Gesamteinkommens
der Höhe der zuschussfähigen Miete Ihrer Wohnung bzw. Belastung Ihres Hauses

Kreis Recklinghausen in Deutsch­lands großen Strei­t­at­las 2015

Bereits vor zwei Jahren hat Deutschlands großer Streitatlas das Streitverhalten der Deutschen aufgedeckt. Mit einer Auswertung von über einer Million Streitfällen geht es nun in eine zweite Runde. Wie hat sich das Streitverhalten seither verändert? Streiten Männer häufiger als Frauen? Welche Altersgruppen streiten besonders gern? Und wo gibt es am häufigsten Zank und Zwist?

Lärmende Nachbarn, Stress mit dem Handyanbieter oder Streit um die Abgaswerte des Familien-VW – die Deutschen streiten immer mehr. Waren es 2012 noch 20,9 Streitfälle pro 100 Einwohner, stieg die Zahl 2014 auf 22,3 an. Das zeigt „Deutschlands großer Streitatlas 2015“.

Die Zahlen für den Kreis Recklinghausen

Geschlecht
Welches Geschlecht streitet in dieser Region?
71,50% männlich
28,50% weiblich
Alter
Welche Altersgruppe streitet am meisten?
2,90% 18 bis 25
18,60% 26 bis 35
24,20% 36 bis 45
25,80% 46 bis 55
18,40% 56 bis 65
10,00% älter als 66
Streitwert
Um welche Beträge geht es in dieser Region?
68,00% bis 2.000€
10,40% bis 4.000€
12,50% bis 10.000€
7,00% bis 50.000€
1,20% bis 100.000€
0,90% über 1 Mio €
Streitdauer
Wie lange dauert ein Streit?
15,90% 0 – 3 Monate
30,30% 3 – 6 Monate
14,30% 6 – 12 Monate
31,70% 12 – 24 Monate
7,80% mehr als 24 Monate
Streitursache
Worüber wird gestritten?
40,90% Privat
24,90% Verkehr & Mobilität
12,40% Arbeit
12,90% Wohnen & Mieten
8,90% Behörden & Verwaltung

Ausbau der Römerstraße in Marl kann beginnen

(Foto: © Kara/Fotolia)

Die Bezirksregierung Münster bewilligt der Stadt Marl 747.600 Euro, um die Verkehrsverhältnisse in der Kommune zu verbessern. Jetzt kann der Ausbau der Römerstr. beginnen.

Das Geld stammt aus dem Fördertopf für kommunalen Straßenbau des Landes Nordrhein-Westfalen. Damit soll ein Bauabschnitt des Projekts „Ausbau der Römerstraße“ realisiert werden. Die Stadt Marl wird den Straßenquerschnitt von Heyerhoffstraße/Gersdorffstraße bis zur Carl-Duisberg-Straße neu aufteilen. Um den zahlreichen Radfahrern gerecht zu werden und die allgemeine Verkehrsteilnahme sicherer zu machen, sollen Radfahrer und Fußgänger in Zukunft getrennt geführt werden. Dafür ist auf der Römerstraße ein 1,85 Meter breiter Radfahrstreifen vorgesehen. Nördlich der Bahntrasse, im Bereich der Straßengabelung zur Carl-Duisberg-Straße wird ein Kreisverkehr entstehen; auch in diesem Bereich werden die Radler über die Fahrbahn geleitet.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf 1.150.100 Euro und sind vom Land Nordrhein-Westfalen mit 65 Prozent in Form der Anteilsfinanzierung bezuschusst worden.

„Kultur öffnet Welten“: bundesweite Aktionswoche im Mai beschlossen

Bund, Länder und Kommunen unterstützen gemeinsam die bundesweite Initiative „Kultur öffnet Welten“. Um die Arbeit der Initiative einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, soll jährlich eine Aktionswoche stattfinden. Diese ist erstmals für die Woche vom 21. bis 29. Mai 2016 vorgesehen. In der Aktionswoche machen Künstlerinnen und Künstler gemeinsam mit Kultureinrichtungen die kulturelle Vielfalt ihrer Region für Menschen aller Altersgruppen, unabhängig von ihrer sozialen Lage, einer Beeinträchtigung oder ihrer ethnischen Herkunft erlebbar.

Die bundesweite Initiative nimmt den Welttag der kulturellen Vielfalt am 21. Mai zum Anlass, um kulturelle Teilhabe zu fördern. Beteiligen können sich Kultureinrichtungen sowie Künstlerinnen und Künstler, die sich durch ihr Programm zu den Zielen der UNESCO-Konvention für kulturelle Vielfalt bekennen und deren Vorhaben einen Bezug zur kulturellen Vielfalt aufweist. Am 21. Mai 2016 wird im Deutschen Historischen Museum Berlin die zentrale Eröffnungsveranstaltung stattfinden.
Helmut Dedy, ständiger Stellvertreter des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages, sagte: „Die Kultureinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Initiativen in den Städten sind in vielfältiger Weise engagiert, wenn es darum geht, kulturelle Angebote möglichst für alle Bevölkerungsgruppen anzubieten und Menschen unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher Milieus und unterschiedlicher Einkommensschichten damit zu erreichen. Kultur schafft Verbindungen zwischen den Menschen und kann den Zusammenhalt und die Identifikation mit unserer Gesellschaft befördern. Dies sind seit langem grundlegende Anliegen kommunaler Kulturpolitik und Kulturverwaltung.“

Welttag der kulturellen Vielfalt

Im November 2001 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 21. Mai zum „Welttag der kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung“ ausgerufen. Der Welttag soll das öffentliche Bewusstsein für kulturelle Vielfalt stärken und die Werte kultureller Vielfalt besser verständlich machen. Kulturelle Vielfalt trägt zur Förderung der menschlichen Entwicklung zu Gunsten gegenwärtiger und künftiger Generationen bei. Der Welttag hebt den Beitrag von Künstlern und Kulturschaffenden zum interkulturellen Dialog sowie zum harmonischen Zusammenleben verschiedener Menschen und gesellschaftlicher Gruppen hervor.
Der Welttag nimmt Bezug auf die Allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt der UNESCO von 2001. Diese versteht kulturelle Vielfalt als Quelle des Austauschs und der Erneuerung. Zudem lässt sich der Welttag auch im Rahmen des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verorten. Das Übereinkommen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik.

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