Wohngeldstelle der Stadt Marl hat weiterhin geänderte Öffnungszeiten

Die Wohngeldstelle im Amt für Arbeit und Soziales hat weiterhin 2016 geänderte Öffnungszeiten.

Bis einschließlich 30. Juni 2016 öffnet die Wohngeldstelle montags, dienstags und freitags lediglich von 8 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Mittwochs bleibt die Wohngeldstelle gänzlich geschlossen. Terminvereinbarungen sind jedoch auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Grund für die Änderungen ist ein personeller Engpass.

Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe, die auf Grundlage des Wohngeldgesetzes und der dazu erlassenen Verordnung und Verwaltungsvorschriften als Zuschuss gezahlt wird.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Dieser Anspruch muss vorab durch die Wohngeldstelle unter Mitwirkung des Antragstellers geprüft werden.

Wohngeld hängt u.a. ab von

der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
der Höhe des Gesamteinkommens
der Höhe der zuschussfähigen Miete Ihrer Wohnung bzw. Belastung Ihres Hauses

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