Marler Tag der Gesundheit am 14. März

Im Einkaufszentrum Marler Stern dreht sich am Samstag, 14. März 2020, alles rund um das Thema Gesundheit. Zum 37. Mal bereits organisieren die Stadt Marl und die Werbegemeinschaft Marler Stern den Aktionstag mit vielen Tipps für Jung und Alt.

Großes Angebot

In diesem Jahr bietet der Marler Tag der Gesundheit wieder einmal ein breites Angebot an Informationen, Aktionen und Anregungen. Das Spektrum reicht von der Naturheilkunde, gesunder Ernährung und Sportaktivitäten bis hin zu Beratungen und Informationen über Pflegedienste. Insgesamt 22 Einrichtungen, Selbsthilfegruppen, Vereine und Beratungsstellen präsentieren von 10 bis 15 Uhr ihre Dienstleistungen und stehen für Gespräche zur Verfügung. Der Marler Tag der Gesundheit bringt auch dieses Jahr wieder wichtige Akteure aus dem Gesundheitswesen zusammen. Der Aktionstag ist  damit die ideale Möglichkeit, „sich über die vielfältigen Angebote in Marl aus erster Hand zu informieren“.

Blutspendeaktion des DRK

Wer nicht nur sich selbst, sondern auch seinen Mitmenschen etwas Gutes tun möchte, der schaut am besten beim Deutschen Roten Kreuz vorbei. Dort können sich Interessierte an der Blutspendenaktion beteiligen. Ein Faltblatt mit einer Übersicht aller Stände liegt ab sofort im Stadtinformationsbüro i-Punkt, im Rathausfoyer, im Marler Stern und vielerorts im Stadtgebiet aus.

MAHNWACHE WEGEN PRÄVENTIVHAFT VON THEOLOGINNEN AM KRAFTWERK DATTELN IV

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Am Sonntag, in der Zeit von 15 bis 17 Uhr,  fand vor dem Kraftwerk Datteln 4 eine Kundgebung unter dem Thema „Dem Rad in die Speichen fallen (Dietrich Bonhoeffer) Mahnwache für Grundrechte gegen polizeiliche Übergriffe und Proteste gegen Datteln IV“  statt.
Umweltschützer haben dagegen protestiert, dass die Polizei vor zwei Wochen Theologen festgenommen hat. Mit Eilbeschlüssen vom Freitag hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Antrag zweier Theologen das gegen diese vom Polizeipräsidium Recklinghausen verfügte dreimonatige Aufenthalts- und Betretungsverbot für den Bereich und das Umfeld des Kraftwerks Datteln IV für rechtswidrig bewertet und die Vollziehung des Verbotes ausgesetzt. Die Antragsteller durften damit am 16. Februar 2020  an dieser  Kundgebung vor dem Haupteingang des Kraftwerks teilnehmen.

Festnahmen im Vorfeld  der Besetzung

Wie  bereits berichtet wurde in der Nacht vom ersten auf den zweiten Februar ein Fahrzeug mit drei Personen in der Nähe des Kohlekraftwerkes Datteln IV von PolizeibeamtInnen der 18. Hundertschaft aus Recklinghausen angehalten und die Personen in Gewahrsam genommen.
Bei zwei der drei in Gewahrsam genommenen Personen handelt es sich um MitarbeiterInnen des Instituts für Theologie und Politik in Münster, das seit über 25 Jahren Forschungs- und Bildungsarbeit an der Schnittstelle von Kirche und Sozialen Bewegungen betreibt. In diesem Zusammenhang hatte das Institut auch am Welttreffen der Sozialen Bewegungen mit Papst Franziskus im Vatikan teilgenommen, um dort über die Aktivitäten gesellschaftlicher Basisbewegungen in Deutschland zu berichten.

Nach einer Kontrolle der Fahrzeugpapiere und der Personalien wurden sie und das Fahrzeug auf gefährliche Gegenstände durchsucht. Obwohl die Polizei keine auffälligen Gegenstände gefunden hatte, wurden alle drei Personen in einem Gefangenentransporter ins Polizeipräsidium gebracht, dort vollständig entkleidet und über Nacht in Einzelzellen gesperrt. Das Auto wurde beschlagnahmt. Straftaten wurden ihnen zu keinem Zeitpunkt vorgeworfen. Als Begründung der Maßnahme diente lediglich die Einschätzung der Polizei, sie würden annehmen, dass man sich eventuell an Protestaktivitäten beteiligen wolle. Erst um 10 Uhr am nächsten Morgen wurden alle drei freigelassen. Ihnen wurde ein dreimonatiges Betretungsverbot für eine mehrere Quadratkilometer umfassende Zone rund um das Kraftwerk ausgesprochen.

Verbot rechtswidrig

Die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts hat das den Antragstellern erteilte Verbot für rechtswidrig bewertet. § 34 Abs. 2 PolG NRW erlaube ein Betretens- und Aufenthaltsverbot, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betreffende in dem Bereich Straftaten begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird. Derartige Tatsachen habe die Polizei jedoch nicht benannt. Die für das Verbot angegebene Begründung enthalte keine hinreichend tatsachengestützte Grundlage für die Annahme der Begehung von Straftaten durch die Antragsteller. Eine Nähe zur Bewegung der Klimaaktivisten von „Ende Gelände“ reiche ebenso wenig aus wie ein nicht näher substantiiertes Auffälligwerden im Rahmen von ebenfalls nicht weiter beschriebenen Störaktionen. Die Prognose der Polizei sei rein spekulativ, zumal keine Erkenntnisse über strafbares Verhalten der Antragsteller bei ähnlichen Anlässen in der Vergangenheit vorliegen würden.

Datteln 4 ein klimapolitscher Irrsinn

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Es macht einfach keinen Sinn: Der Kohleausstieg steht in den Startlöchern und ein neues Steinkohlekraftwerk soll im Sommer ans Netz gehen. Die Bundesregierung will das Kraftwerk Datteln 4 in NRW um jeden Preis anschalten. Ein klimapolitscher Irrsinn: Das ausgestoßene CO2 würde die Klimaerhitzung weiter befeuern.

Datteln 4 stoppen!

In vollem Bewusstsein missachtet die Bundesregierung die Empfehlung der Kohlekommission. Die Experten aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Verbänden und Umweltschutz hatten klar davon abgeraten, Datteln 4 ans Netz zu lassen. Zwar sollen andere Kohlekraftwerke zugunsten des neuen Kraftwerks früher abgeschaltet werden, doch Erleichterung fürs Klima bringt das nicht. Wegen der Abnahmeverträge mit der Bahn und RWE wäre Datteln 4 sehr stark ausgelastet. Der CO2-Ausstoß wäre deutlich höher als mit den älteren Kraftwerken. Das Klima würde noch stärker belastet.

 Kohlekraftwerk Datteln 4

Datteln 4 ist eine ungeheuerliche Provokation: Die Bundesregierung richtet sich auch gegen die vielen engagierten Menschen, die sich jeden Tag lautstark für den Klimaschutz und die Energiewende einsetzen. Auch rechtlich ist der Beschluss der Regierung mehr als fragwürdig: Seit Jahren läuft eine Klage des BUND gegen die Inbetriebnahme des Kraftwerks. Der Betreiber verfügt derzeit über keine rechtskräftige Genehmigung für den Start von Datteln 4.

Vorgehen gegen den Klimawandel

Mit ihrem Vorgehen beim Kohleausstieg stellt die Bundesregierung einmal mehr unter Beweis, dass ein entschlossenes Vorgehen gegen den Klimawandel mit ihr nicht möglich ist: Der Kohleausstieg wird mit einem neuen Kraftwerk eingeläutet, das letzte Kohlekraftwerk soll frühestens 2035 abgeschaltet werden. Von ambitionierter Klimapolitik fehlt hier jede Spur. Anders sieht es in Finnland aus: Das kleine Land in Skandinavien will schon 2029 aus der Kohle aussteigen. Außerdem werden Staatsunternehmen auf das 1,5 Grad-Ziel verpflichtet.
Das alles kann für Datteln 4 noch von großer Bedeutung sein. Das Kraftwerk gehört bald dem finnischen Energieversorger Fortum. Fortum wiederum ist mehrheitlich in Besitz des finnischen Staates. Die finnische Regierung wäre demnach in der Position, Datteln 4 zu stoppen und den Fehler der deutschen Bundesregierung zu korrigieren.

BUND in Finnland aktiv gegen Datteln 4

Klimaexperten des BUND sind zurzeit in Finnland und sprechen mit Parlamentarier*innen über den Kohleausstieg und die Auswirkungen des neuen „finnischen“ Kraftwerks in Deutschland. Sie wollen vor Ort aufklären und Datteln 4 auf die Agenda der finnischen Politik bringen.

Juristischer Erfolg im Fall der in Datteln in Gewahrsam genommenen TheologInnen

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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass das Aufenthalts- und Betretungsverbot der Polizei für die Umgebung des Kraftwerkes Datteln IV keinen Bestand hat. Nach Auffassung des Gerichts ist es „offensichtlich rechtswidrig“. Die Polizei hatte das Aufenthaltsverbot am 2. Februar gegenüber den  MitarbeiterInnen Benedikt Kern und Dr. Julia Lis des  Institut für Theologie und Politik ausgesprochen. Die beiden Münsteraner TheologInnen und ein weiterer Begleiter waren in der Nacht vom 1. auf den 2. Februar auf einer Landstraße kurz hinter dem Kraftwerk von der Polizei angehalten und anschließend in Gewahrsam genommen worden, ohne dass ihnen Straftaten vorgeworfen wurden.

Für Sonntag (16.2.20), 15 Uhr, hat das Institut für Theologie und Politik aus Anlass dieser Ereignisse eine Mahnwache unter dem Titel „Dem Rad in die Speichen fallen – Mahnwache für Grundrechte, gegen polizeiliche Übergriffe und für Protest gegen Datteln IV“ (Zur Seilscheibe, 45711 Datteln). Die Betroffenen freuen sich, an der Mahnwache nun teilnehmen zu können, um dort eine Zeichen des Protestes setzen zu können. Dieser Protest wendet sich gegen die Art und Weise, wie die Polizei hier Spielräume des Polizeigesetzes genutzt hat, um aufgrund eigener unbegründeter Spekulationen und subjektiver vager Einschätzungen Menschen in Präventivhaft zu nehmen.

„Wir fühlen uns durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in unserer Einschätzung der Sachlage völlig bestätigt“, so Dr. Michael Ramminger vom Institut für Theologie und Politik. „Dies ist nur ein erster Teilerfolg und nicht das Ende der juristischen Auseinandersetzung. Gleichzeitig sehen wir ein sehr grundlegendes Problem: Das neue Polizeigesetz NRW führt offenbar zu einer Praxis der Polizei, die Menschen aufgrund von Gesinnung und einer generellen Bereitschaft zu Protest und Kritik kriminalisieren will, bis hin zu Freiheitsentziehung und Präventivhaft. Dem müssen wir entschieden entgegentreten, sonst geben wir fundamentale demokratische Grundrechte auf.“

Das Institut für Theologie und Politik freut sich in diesem Zusammenhang über das große öffentliche und mediale Interesse an der Mahnwache am Sonntag. „Wir rechnen inzwischen mit mehreren hunderten TeilnehmerInnen“, so Benedikt Kern vom Institut für Theologie und Politik, Betroffener und Anmelder der Mahnwache. „Wir mussten nun sogar auf einen Ort jenseits des Kanals ausweichen, weil der Platz vor dem Haupttor für die vielen Menschen nicht ausreichen könnte. Wir wissen aber auch, dass es um weit mehr geht als die Solidarität mit uns als Betroffenen einer absurden und rechtswidrigen Polizeiaktion. Vielmehr geht es um das Recht sich zivilgesellschaftlich zu engagieren, insbesondere im Zusammenhang mit einem so fragwürdigen Projekt wie das Kohlekraftwerk Datteln IV.“

Mahnwache am Sonntag, 16.2.20, 15-17 Uhr

Dem Rad in die Speichen fallen

Mahnwache für Grundrechte, gegen polizeiliche Übergriffe und für Protest gegen Datteln IV

+++Neuer Ort: Zur Seilscheibe, 45711 Datteln (am Kanal, gegenüber des Kraftwerkes)+++

Faltboot-Club Hamm Marl e.V. 55 beim 21. Besentag dabei

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Zahlreiche  Bürgerinnen und Bürger haben ihre Teilnahme am diesjährigen Besentag bereits zugesichert. Mit dabei sind natürlich wieder viele Vereine , die bereits seit 1999 am traditionellen Frühlingsputz teilnehmen. Und auch bei der 21. Auflage des großen Frühlingsputzes wird es wieder zahlreiche Vereine  geben, die am 29. Februar ihre Ärmel für eine saubere Stadt hochkrempeln. Der Faltbootclub Hamm Marl beteiligt sich auch im diesem Jahr wieder am Besentag in Marl und säubert Flächen am Kanal rund ums Bootshaus. Um 12 Uhr werden die Abfallsäcke vor der Einfahrt zum Bootshaus für den ZBH zum Abholen bereit gestellt. Danach gibts Kaffee und Kuchen im Vereinsraum. Alle Mitglieder und Freunde sind herzlich zum Mitmachen eingeladen.

21. Besentag

Der Besentag geht in diesem Jahr in die 21. Runde. Die große Bedeutung am Besentag hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sauberkeit in der Stadt für viele Marlerinnen und Marler „einen hohen Stellenwert“ hat. Im vergangenen Jahr fegten insgesamt 2.808 Bürgerinnen und Bürger über die Marler Plätze und sammelten für ihre Stadt etwas mehr als neun Tonnen Müll und Abfall ein.

BINGO-Besenparty

Alle Helferinnen und Helfern, die Marl fit für den Frühling machen und Grünflächen, Parks und Spielplätze von Unrat befreien wollen, werden zum Abschluss für ihre Mühen mit der BINGO-Besenparty am Zentralen Betriebshof der Stadt Marl (ZBH) an der Zechenstraße 20 belohnt. Dort wird es neben Gulaschsuppe und Würstchen auch eine vegetarische Mahlzeit geben. Beim BINGO winken außerdem attraktive Preise.

Kraftwerk Datteln IV – Polizeiliches Aufenthaltsverbot rechtswidrig

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Mit Eilbeschlüssen vom Freitag  hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Antrag zweier Theologen das gegen diese vom Polizeipräsidium Recklinghausen verfügte dreimonatige Aufenthalts- und Betretungsverbot für den Bereich und das Umfeld des Kraftwerks Datteln IV für rechtswidrig bewertet und die Vollziehung des Verbotes ausgesetzt. Die Antragsteller dürfen damit am 16. Februar 2020 wie geplant an einer Kundgebung vor dem Haupteingang des Kraftwerks teilnehmen.

Klimaaktivisten festgenommen

Die Antragsteller, die der Bewegung von Klimaaktivisten nahestehen, waren am späten Abend des 1. Februar 2020 in der Nähe des Kraftwerks Datteln IV von der Polizei angetroffen und vorübergehend in Gewahrsam genommen worden. Anschließend untersagte das Polizeipräsidium Recklinghausen den Antragstellern auf der Grundlage des § 34 Abs. 2 des Polizeigesetztes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) das Betreten und den Aufenthalt im Umfeld und im Bereich des Kraftwerksgeländes, weil die Gefahr bestehe, dass sie dort Straftaten begehen würden. Nach den polizeilichen Angaben im gerichtlichen Verfahren sei zu befürchten, dass sie in das befriedete Besitztum des Kraftwerkbetreibers eindringen und den Betrieb zu stören versuchten. Dafür spreche, dass sie in der Nähe des Kraftwerks ausgerüstet mit Stirnlampe, Schlafsäcken und Verpflegung angetroffen und nach polizeilichen Erkenntnissen bereits früher bei Störaktionen auffällig geworden seien. Aus Internetauftritten der Antragsteller ergebe sich eine offenkundige Nähe zur Bewegung „Ende Gelände“.

Verbot rechtswidrig

Die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts hat das den Antragstellern erteilte Verbot für rechtswidrig bewertet. § 34 Abs. 2 PolG NRW erlaube ein Betretens- und Aufenthaltsverbot, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betreffende in dem Bereich Straftaten begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird. Derartige Tatsachen habe die Polizei jedoch nicht benannt. Die für das Verbot angegebene Begründung enthalte keine hinreichend tatsachengestützte Grundlage für die Annahme der Begehung von Straftaten durch die Antragsteller. Eine Nähe zur Bewegung der Klimaaktivisten von „Ende Gelände“ reiche ebenso wenig aus wie ein nicht näher substantiiertes Auffälligwerden im Rahmen von ebenfalls nicht weiter beschriebenen Störaktionen. Die Prognose der Polizei sei rein spekulativ, zumal keine Erkenntnisse über strafbares Verhalten der Antragsteller bei ähnlichen Anlässen in der Vergangenheit vorliegen würden.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

Aktenzeichen: 17 L 185/20 und 17 L 186/20

Mahnwache für Grundrechte, gegen polizeiliche Übergriffe und für Protest gegen Datteln IV Sonntag, 16.02.2020

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Am 01.02.2020, in der Nacht vor den Protesten von „Ende Gelände“ wurden zwei Mitarbeiter*innen vom Institut für Theologie und Politik (ITP) sowie ein weiterer Begleiter ohne einen Tatvorwurf in der Nähe des Kraftwerks Datteln IV in Gewahrsam genommen und entwürdigend behandelt. Das neue Steinkohle-Kraftwerk ist wie der Hambacher Forst zu einem neuen Hotspot der Auseinandersetzung um den Klimawandel geworden. Das Vorgehen der Polizei zeigt, mit welcher Entschiedenheit sie gegen alle tätig wird, die sich aus welchen Gründen auch immer in der Nähe aufhalten und in den Verdacht geraten, Teil der Gegner der Kohlepolitik zu sein. Es werden Exempel statuiert und Menschen eingeschüchtert und kriminalisiert.

Gemeint sind alle, denn es kann jede*n treffen!

Mit der Mahnwache soll nun ein Zeichen gesetzt werden: Maßnahmen wie Präventivhaft und Betretungsverbote können legitimen gesellschaftlichen Protest nicht zum Verstummen zu bringen. Ganz im Gegenteil: Dringend braucht es noch mehr kritische Öffentlichkeit und zivilgesellschaftliches Engagement, damit Grundrechte wie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit gewährleistet werden. Protest und Einspruch müssen in der Öffentlichkeit sichtbar bleiben. Präventivhaft zur Einschüchterung der Klimabewegung darf nicht zur neuen Praxis der Polizei werden!

Datteln IV  darf nicht ans Netz

Sie  wollen gemeinsam deutlich machen: Datteln IV mit seiner inhuman geförderten Steinkohle aus Kolumbien und Sibirien darf nicht ans Netz gehen. Die Auseinandersetzungen zum Schutz des Hambacher Forstes im Rheinischen Braunkohlerevier haben gezeigt, dass breiter Protest von jung und alt, aus nah und fern Veränderungen bringen kann. Das gilt auch für Datteln IV.

Deswegen ruft das Institut für Theologie und Politik zu einer Mahnwache auf am:

Sonntag, 16.02.2020 um 15:00 – 17:00 Uhr in unmittelbarer Nähe des Kraftwerkes Datteln IV

Im Löhringhof, 45711 Datteln

Einschränkungen und Änderungen auf der Linie S 9 durch Marl


14. – 17. Februar: Ausfall zwischen Gladbeck-West und Haltern am See.  Ein Schienenersatzverkehr ist eingerichtet  In der Zeit von Freitag, 14.02.2020 (22:40 Uhr), bis Montag, 17.02.2020 (04:30 Uhr), entfallen die Fahrten der Linie S9 auf dem Abschnitt Gladbeck-West und Haltern am See aufgrund von Bauarbeiten durch die DB Netz AG.

Für die ausfallenden Fahrten ist ein Schienenersatzverkehr mit Bussen (SEV) eingerichtet. Die Busse verkehren ab den folgenden Haltestellen:

Haltern am See: Bahnhofsvorplatz
Marl-Hamm: Marl-Hamm Bf
Marl Mitte: Ri. Essen Bussteig 6, Ri. Haltern Bussteig 4
Gelsenkirchen-Hassel: Hassel Bf
Gelsenkirchen-Buer Nord: Ri. Essen Bussteig 1, Ri. Haltern Bussteig 2
Gladbeck West: Gladbeck West Bf Vorplatz
Bitte beachten Sie, dass es im selben Zeitraum ebenso zu Einschränkungen auf der Linie S9/RE49 im Bereich zwischen Velbert-Langenberg und Wuppertal-Vohwinkel kommt. Hierzu ist bereits gesondert informiert worden.

Durch die Nutzung des SEV kann sich die Fahrzeit ggf. verlängern. Abellio empfiehlt, die aktuellen Fahrzeiten und Informationen zu den Fahrten sowie Ersatzhalten in den bekannten Auskunftsmedien zu beachten und mehr Reisezeit in dem betroffenen Zeitraum einzuplanen.

2 Wahlbezirke in Marl wurden für die Kommunalwahl neu zugeschnitten

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Ein Urteil des Verfassungsgerichts NRW zur Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl am 13. September dieses Jahres sorgt auch in Marl für Veränderungen. Im Wahlausschuss machte die Stadtverwaltung  deutlich, dass von 22 Wahlkreisen  2  neu zugeschnitten werden müssen, um den Anforderungen des Verfassungsgerichts zu entsprechen.

verfassungskonforme  Auslegung

Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat die Abweichungsregelung im Dezember 2019 verschärft. Die Wahlbezirke müssen so zugeschnitten sein, dass sie möglichst gleich groß sind, das heißt, mit einer ähnlich großen Einwohnerzahl.  Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes enthält umfängliche Ausführungen zur Abweichungsobergrenze in Höhe von 25 Prozent. Nach Auffassung des Gerichts bedarf es einer verfassungskonformen Auslegung „der Regelungen“ zur Einteilung der Wahlbezirke.
Darüber hat der Wahlausschuss der Stadt Marl  entschieden. In 20 Wahlbezirken ist  die 15 %-  Hürde sowohl bei der Einwohnerzahl als auch bei der Zahl der Wahlberechtigten eingehalten,    so dass hier den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs NRW umfänglich entsprochen  wird. Lediglich in zwei Wahlbezirken besteht Handlungsbedarf, es handelt sich um den Wahlbezirk 13 (Polsum) und um den Wahlbezirk 21 (Drewer-Nord).

Wahlbezirk 21

Die Verwaltung schlug vor, die Karl-Marx-Str. mit den Hausnummern 2 bis 34 (gerade), die bisher dem Wahlbezirk 22 zugeordnet waren, nun dem Wahlbezirk 21 zuzuteilen  Der ungerade Hausnummernbereich der Karl-Marx-Str. ist bereits dem Wahlbezirk 21 zugeordnet, so dass durch die Neuregelung die Karl-Marx-Str. künftig vollständig in einem Wahlbezirk liegt. Des Weiteren wurde vorgeschlagen, die Bebelstraße mit den Hausnummern 25 bis 37 (ungerade) dem Wahlbezirk 21 zuzuordnen, diese gehörten bisher auch zu dem Wahlbezirk 22. Die Bebelstraße ist mit den restlichen Hausnummern bereits dem Wahlbezirk 21 zugeordnet, durch die vorgeschlagene Änderung liegt die Bebelstr. nun vollständig im Wahlbezirk 21.

Wahlbezirk  14

Die Verwaltung schlug unter dem Gesichtspunkt, dass die Ortslage Polsums so gut wie möglich berücksichtigt wird, vor, die folgenden Straßen aus dem Wahlbezirk 13, dem Wahlbezirk
14 zuzuordnen :
Das sind die folgenden  Strassen
Am Pastorat
Bartholomäusstr.
Dennenkamp
Höfestr.
Hülsdauer Str. 80 bis 95A
Kötterweg
Linnenkampstr. 1 bis 38 (Hausnummer 60 bereits im WBZ 14)
Polsumer Str. 103 und 160
Schockenbrauk
Siebenteiche
Die beabsichtigte Verschiebung gewährleistet die Einhaltung sowohl der gesetzlich vorgegebenen, wie auch der vom Verfassungsgerichtshof NRW empfohlenen Toleranzgrenze bei der
Einwohnerzahl und der Zahl der Wahlberechtigten. Der Wahlausschuss nahm die Vorschläge  einstimmig an.

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