2 Wahlbezirke in Marl wurden für die Kommunalwahl neu zugeschnitten

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Ein Urteil des Verfassungsgerichts NRW zur Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl am 13. September dieses Jahres sorgt auch in Marl für Veränderungen. Im Wahlausschuss machte die Stadtverwaltung  deutlich, dass von 22 Wahlkreisen  2  neu zugeschnitten werden müssen, um den Anforderungen des Verfassungsgerichts zu entsprechen.

verfassungskonforme  Auslegung

Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat die Abweichungsregelung im Dezember 2019 verschärft. Die Wahlbezirke müssen so zugeschnitten sein, dass sie möglichst gleich groß sind, das heißt, mit einer ähnlich großen Einwohnerzahl.  Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes enthält umfängliche Ausführungen zur Abweichungsobergrenze in Höhe von 25 Prozent. Nach Auffassung des Gerichts bedarf es einer verfassungskonformen Auslegung „der Regelungen“ zur Einteilung der Wahlbezirke.
Darüber hat der Wahlausschuss der Stadt Marl  entschieden. In 20 Wahlbezirken ist  die 15 %-  Hürde sowohl bei der Einwohnerzahl als auch bei der Zahl der Wahlberechtigten eingehalten,    so dass hier den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs NRW umfänglich entsprochen  wird. Lediglich in zwei Wahlbezirken besteht Handlungsbedarf, es handelt sich um den Wahlbezirk 13 (Polsum) und um den Wahlbezirk 21 (Drewer-Nord).

Wahlbezirk 21

Die Verwaltung schlug vor, die Karl-Marx-Str. mit den Hausnummern 2 bis 34 (gerade), die bisher dem Wahlbezirk 22 zugeordnet waren, nun dem Wahlbezirk 21 zuzuteilen  Der ungerade Hausnummernbereich der Karl-Marx-Str. ist bereits dem Wahlbezirk 21 zugeordnet, so dass durch die Neuregelung die Karl-Marx-Str. künftig vollständig in einem Wahlbezirk liegt. Des Weiteren wurde vorgeschlagen, die Bebelstraße mit den Hausnummern 25 bis 37 (ungerade) dem Wahlbezirk 21 zuzuordnen, diese gehörten bisher auch zu dem Wahlbezirk 22. Die Bebelstraße ist mit den restlichen Hausnummern bereits dem Wahlbezirk 21 zugeordnet, durch die vorgeschlagene Änderung liegt die Bebelstr. nun vollständig im Wahlbezirk 21.

Wahlbezirk  14

Die Verwaltung schlug unter dem Gesichtspunkt, dass die Ortslage Polsums so gut wie möglich berücksichtigt wird, vor, die folgenden Straßen aus dem Wahlbezirk 13, dem Wahlbezirk
14 zuzuordnen :
Das sind die folgenden  Strassen
Am Pastorat
Bartholomäusstr.
Dennenkamp
Höfestr.
Hülsdauer Str. 80 bis 95A
Kötterweg
Linnenkampstr. 1 bis 38 (Hausnummer 60 bereits im WBZ 14)
Polsumer Str. 103 und 160
Schockenbrauk
Siebenteiche
Die beabsichtigte Verschiebung gewährleistet die Einhaltung sowohl der gesetzlich vorgegebenen, wie auch der vom Verfassungsgerichtshof NRW empfohlenen Toleranzgrenze bei der
Einwohnerzahl und der Zahl der Wahlberechtigten. Der Wahlausschuss nahm die Vorschläge  einstimmig an.

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