Diätenerhöhung von über 10 Prozent im Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat sich mit den Stimmen der Großen Koalition eine saftige Diätenerhöhung von über 10 Prozent genehmigt. Beim Verdienst wollen unsere Volksvertreter mit Bundesrichtern gleichgestellt werden, aber auf ihre Privilegien gegenüber den Richtern, z.B. die unbegrenzte Möglichkeit zu Nebeneinkünften, wollen sie nicht verzichten.
Gleichzeitig wurde ein wirkungsloses Gesetz gegen Abgeordnetenbestechungpostumus-5u00k75wdwg1gmszc2ft_wmlayout beschlossen. Ein Änderungsantrag der Opposition, der die kritisierte Formulierung „im Auftrag oder auf Weisung“ streichen wollte, wurde abgelehnt.
Zu kritisieren ist insbesondere, dass die Strafbarkeit der Abgeordneten zu eng gefasst wird. Die Koalition will nur solche Handlungen unter Strafe stellen, die Mandatsträger „im Auftrag oder auf Weisung“ von anderen vornehmen oder unterlassen. Da das aber kaum zutreffen wird, droht die Regelung teilweise leerzulaufen.
Die Abgeordneten Michael Groß (SPD) und Rita Stockhofe (CDU) aus dem Wahlkreis, zu dem Marl gehört, haben laut Bundestagsprotokoll mit ja gestimmt
Leider haben viele Abgeordneten die Vorurteile gegen „die da oben“ mit ihrem Abstimmungsverhalten einmal mehr bestätigt. Damit verschärfen sie die ohnehin herrschende Vertrauenskrise in die Demokratie.
Dass einige Politiker im Fall der Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung immer an die „Freiheit des Mandats“ erinnern, ist nicht nachvollziehbar. Denn einer strengen Regelung steht besagter Artikel 38 gar nicht entgegen – ganz im Gegenteil, wie bei der öffentliche Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestag darlegt wurde: „Die Freiheit des Mandats bedeutet laut Bundesverfassungsgericht auch die Unabhängigkeit von finanziellen Interessen – und zwar ausdrücklich auch von solchen, die sich an ‚das finanzielle Eigeninteresse der Abgeordneten wenden‘. Daher verlangt der Grundgesetz-Artikel 38 geradezu eine strenge Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung!“

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