Stichwahl des Bürgermeisters und Landrates in Marl

wind 1Nach der Wahl ist vor der Wahl: Nach dem Super-Wahl-Sonntag sind die Marlerinnen und Marler für den 15. Juni erneut zur Wahl des Bürgermeisters und des Landrats aufgerufen. Die Vorbereitungen für die beiden Stichwahlen sind im Wahlbüro schon angelaufen.
Bürger haben die Wahl

Da keiner der zehn Bewerber für das Bürgermeisteramt am Sonntag mehr als die Hälfte der abgestimmten Stimmen erhielt, kommt es am 15. Juni zu einer Stichwahl, bei der die einfache Stimmenmehrheit zählt. In Marl kommt es zur Stichwahl zwischen Werner Arndt (SPD) und Uwe Göddenhenrich (CDU). Auch bei der Wahl zum Landrat steht am 15. Juni eine Stichwahl an. Hier treten Amtsinhaber Cay Süberkrüb (SPD) und sein Herausforderer Benno Portmann (CDU) zur entscheidenden Wahl an.
Wahllokale öffnen am 15. Juni um 8 Uhr
Zu den beiden Stichwahlen am 15. Juni sind wieder alle wahlberechtigten Marlerinnen und Marler ab 16 Jahre aufgerufen. Gewählt wird in denselben Wahllokalen wie bei den Europa- und Kommunalwahlen am vergangenen Sonntag. Die Wahllokale öffnen wieder von 8 bis 18 Uhr.
Wahlberechtigte erhalten keine neue Wahlbenachrichtigung
Im Unterschied zu den Europa- und Kommunalwahlen erhalten die Wahlberechtigten für die Stichwahl keine besondere Wahlbenachrichtigung. Für die Stimmabgabe im Wahllokal ist die Benachrichtigung für die Europa- und Kommunalwahl, die den Wählerinnen und Wähler am Sonntag nach der Stimmabgabe wieder ausgehändigt wurde, oder der Personalausweis mitzubringen.
Wahlbüro im Rathaus öffnet am 2. Juni
Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus-Zentralgebäude und ist auch für Menschen mit Gehbehinderungen problemlos zu erreichen. Das Wahlbüro ist ab dem 2. Juni wieder wie folgt geöffnet:

montags, dienstags und freitags von 8 bis 16 Uhr
mittwochs von 8 bis 12.30 Uhr
donnerstags von 8 bis 18 Uhr

Am Freitag (13. Juni) vor der Stichwahl bleibt das Wahlbüro bis 18 Uhr geöffnet. Telefonisch ist das Wahlbüro unter den Rufnummern (02365) 99-2633 und 99-2634 zu erreichen.
Wer ist wahlberechtigt?
►Für die Kommunalwahlen (Stichwahlen) sind alle deutschen Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit dem 9. Mai 2014 in Marl ihren Hauptwohnsitz haben. Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union (EU), die in Marl an der Kommunalwahl teilnehmen möchten, müssen am Wahltag ebenfalls das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit dem 9. Mai 2014 in Marl gemeldet sein.
Ab wann und wie kann Briefwahl beantragt werden?
►Briefwähler, die mit der Briefwahl für die Europa- und Kommunalwahlen vorsorglich auch die Briefwahl für die Stichwahl beantragt hatten, erhalten die Briefwahlunterlagen automatisch zugeschickt.

►Wer für die Stichwahl noch Briefwahl beantragen möchte, kann den Antrag entweder mit der Wahlbenachrichtigung für die Europa- und Kommunalwahlen stellen oder ab dem 2. Juni im Wahlbüro im Rathaus unter Vorlage des Personalausweises.

►Darüber hinaus gibt es hier wieder ein Online-Formular für den Briefwahlantrag geben. Anträge auf Briefwahl können aber auch formlos per E-Mail gestellt werden.

►Voraussichtlich ab dem 2. Juni besteht im Wahlbüro im Rathaus auch die Gelegenheit, mit den Briefwahlunterlagen direkt zu wählen. Letzter Termin dafür ist Freitag, der 13. Juni.

►Wer am Wahltag aus wichtigem Grund kein Wahllokal aufsuchen kann, kann mit der Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragen oder direkt im Wahllokal direkt wählen.

►Das Team des Wahlbüros bittet darum, Briefwahlanträge möglichst schnell zu stellen. Die Briefwahlunterlagen sollten den Antragstellern spätestens bis zum 10. Juni zugestellt werden, damit eine rechtzeitige Rücksendung per Post noch möglich ist.

► Anträge auf Briefwahl können aber auch per Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder Email an wahlbuero@marl.de gestellt werden. Darüber hinaus ist auf diesen Seiten ein Online-Wahlscheinantrag zur Verfügung gestellt (bis 21.5.).

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