Unfallflucht in Marl Hamm

Marl: geparkter Pkw auf der Falkenstraße angefahren und beschädigt. – Gestern, in der Zeit von 11:30 bis 15:30 Uhr wurde ein auf der Falkenstraße (Höhe Haus-Nr. 63) geparkter Pkw von einem Unbekannten angefahren und beschädigt. An dem blauen Opel-Astra entstand ein Sachschaden von rund 1.500 Euro.

Fahrerflucht

Bei der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Daher wird das für die Fahrerflucht geltende Strafmaß auch im Strafgesetzbuch (StGB) reglementiert. In § 142 StGB wird zunächst beschrieben, wann ein Unfallbeteiligter überhaupt eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn begeht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, bevor er
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zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen

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