Rathausanierung in Marl: Mehr Demokratie wagen und die Bürger, die Steuerzahler fragen

13Bilder

Fritz Dechert hielt in der letzten Ratssitzung einen beispielhaften Apell an den Rat der Stadt Marl für mehr Demokratie und Mitbestimmung der Bürger. Die Parteien der GROKO SPD und CDU die sonst in Sonntagsreden immer die Bürgermitbestimmung fordern lehnten Eine Bürgerabstimmung ab. Auch die Grünen die immer das Wort von der direkten Demokratie führen  wollen aber in Wirklichkeit nicht das der Bürger selbst abstimmt. Die Rede:

sehr geehrte Damen und Herren,

wir könnten uns gut vorstellen,  dass sich einige Ratsherren und Ratsfrauen zunächst die Augen gerieben haben, als sie unseren Antrag für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides gelesen haben.
Denn von Beginn an hat die Bürgerliste „WiR für Mari“ die Sanierung des Rathauses abgelehnt und sich für einen Neubau ausgesprochen.
Unseres Erachtens bietet ein Neubau gegenüber einer Sanierung
wesentlich mehr Vorteile:

1. Der Neubau selbst wäre ohne die unsinnige Tiefgarage erheblich kostengünstiger und würde uns eine Dauerdiskussion in der Zukunft über ununterbrochen neue notwendige Instandhaltungen und Sanierungen am Rathauskomplex und insbesondere an den Rathaustürmen ersparen.
2. Ein Neubau hat in Hinsicht auf den notwendigen Klimaschutz eine wesentlich größere Wirkung.
~~ Der Energieverbrauch wäre gegenüber einem sanierten Rathaus erheblich geringer, weil bei einem Neubau, wir betonen NEUBAU, die neuesten energetischen Kenntnisse und Maßnahmen realisiert werden müssen.
Ein Niedrigenergie-Rathaus würde den Klimanotstand in der aktiven
Handlung berücksichtigen, wäre daher zukunftsträchtiger und
nachhaltiger. Unmittelbar in Zusammenhang mit den Ergebnissen
der Europawahlen fordern doch Grüne und SPD, dass die Stadt Mari den Klimanotstand ausruft.
Mit lauten Lippenbekenntnissen ist es aber nicht getan,
denn nur tatsächliche, unzweifelhafte Handlungen haben Gewicht.
Wer bei allen künftigen Entscheidungen in Rat und Verwaltung
die Auswirkungen auf Klima und Umwelt ehrlich berücksichtigen will,
der muss sich also schon jetzt konsequent gegen die Sanierung der alten Rathaustürme und für einen umweltschonenden Neubau aussprechen.
3. Die Sanierung des Rathauses würde die beklagenswerten Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessern. Allerdings sind durch die enorme Begrenzung der Belastbarkeit der Rathaushaustürme auch weiterhin Einschränkungen für die Beschäftigten zu erwarten.
Die geplante Verdichtung der Büroarbeitsplätze verändert die Arbeitsmöglichkeiten negativ.
Die Vorschläge der CDU zur Reduzierung der Sanierungskosten
gehen zu Lasten der Beschäftigten:

die Verwendung von Gipswänden, der teilweise Verzicht auf den Sonnenschutz und die Klimatisierung der Räume, offene Büros ohne fest zugewiesene Arbeitsplätze.
Das alles sind Vorschläge, die die Arbeitsbelastung der Beschäftigten erhöhen.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“
haben bei der Unterschriftensammlung gerade von Beschäftigten des Rathauses viel Zuspruch erfahren.
Viele Beschäftigte wünschen sich einen Neubau, weil sie sich davon tatsächliche Verbesserungen bei der Arbeitsgestaltung und beim Arbeitsschutz versprechen.
Natürlich wäre es uns lieber gewesen, wenn der Rat der Stadt Mari
in der letzten Ratssitzung am 11.04.2019 das Bürgerbegehren „Rathaussanierung stoppen!“ für zulässig erachtet hätte,
mit dem ein Neubau des Rathauses und die Sanierung des Ratstraktes durchgesetzt werden sollte.
Trotzdem greifen wir mit unserem Antrag eine Anregung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“
aus der letzten Ratssitzung auf.
Wir sprechen uns dafür aus, dass der Rat der Stadt Mari die
Durchführung eines Ratsbürgerentscheides zur Sanierung des Rathauses beschließt. In diesem Fall kann der Rat die Fragestellung selbst beschließen.

Wir schlagen dazu folgende Frage

an die wahlberechtigten Marler Bürgerinnen und Bürger vor:
„Sind Sie für die Sanierung des gesamten Rathauskomplexes
(Sitzungstrakt, Türme I und 11 und Zentralgebäude)
gemäß den Beschlüssen des Rates der Stadt Mari,
auch wenn dies inzwischen mit Kosten von circa 70,3 Millionen
Euro verbunden ist?“
Mit unserem Antrag schwenken wir auf keinen Fall auf die Seite der
Be’fürworter der Rathaussanierung.

„Mehr Demokratie wagen“

Uns bewegen eher folgende Gründe:
1. Die Bürgerliste „WiR für Mari“ unterstützt getreu dem Motto „Mehr Demokratie wagen“ alle Bestrebungen für Maßnahmen der direkten Demokratie. Dies trifft insbesondere für eine so umstrittene politische Frage wie die Rathaussanierung zu.
Das erste jemals in Mari erfolgreich durchgeführte Bürgerbegehren
wurde von mehr als 4.500 wahlberechtigen Marlern unterstützt.

Dadurch wurde offensichtlich, dass erhebliche Teile der Wahlberechtigten
mit der Entscheidung des Rates für eine Sanierung des Rathauses
nicht einverstanden sind.
Diese Marler favorisieren eine wirtschaftlich deutlich kostengünstigere und haushälterisch wesentlich haltbarere Variante und stellen damit sogarden Denkmalschutz in Frage.
Ein anderer Teil der Bevölkerung und
die große Mehrheit des Rates akzeptieren die Sanierung des Rathauses,
auch wenn diese die Investition von 70,3 Mio. €uro erfordert.
Egal, mit welchem Ergebnis ein Ratsbürgerentscheid enden würde:
Eine Entscheidung der wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen
würde eher auf Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen.
Der Rat sollte die Chance, in einer so umstrittenen Frage
den Bürgerfrieden wieder herzustellen, nicht leichtfertig vom Tisch wischen.
Eine Entscheidung gegen einen Ratsbürgerentscheid würde all diejenigen,
die das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt haben,
vor den Kopf stoßen und dem politischen Frust weitere Nahrung geben.
2. Vor etwa drei Wochen haben die drei Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“ Klage gegen die Entscheidung des Rates über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben. Gleichzeitig haben die Vertretungsberechtigten öffentlich angekündigt, im Falle des Sanierungsbeginns im Wege einer einstweiligen Verfügung auch Klage auf Unterlassung einzureichen. Dan1it wollen sie verhindern, dass das möglicherweise doch zulässige Bürgerbegehren nicht ins Leere läuft.
Die Sorge vieler Ratsmitglieder, dass sich dadurch der Sanierungsbeginn
erheblich verzögern könnte und durch die lange Wartezeit die Kosten
der Sanierung weiter steigen, ist nicht unberechtigt.
Außerdem müssen sich gerade die etablierten Parteien in diesem Rat
über den politischen Scherbenhaufen, der während einer fast dreijährigen Dauer eines Verwaltungsgerichtsverfahrens entstehen könnte,
ihre eigenen ausgewogenen Gedanken machen.
Wenn der Rat dieser Entwicklung zuvorkommen will, ist ein Ratsbürgerentscheid besser als jeder juristische Taschenspielertrick.
.
Getreu dem Motto

„Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.“

nähme dieser Rat mit einem Ratsbürgerentscheid das Beschleunigungsmittel selbst in der Hand. Der Ratsbürgerentscheid könnte sehr zügig in die Tat umgesetzt werden.
Übrigens: Die Zustimmung zur Durchführung eines Ratsbürgerentscheides erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates, also 33 Stimmen.
Diejenigen, die gegen die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides stimmen oder sich der Stimme enthalten wären nach einer Ablehnung eines Ratsbürgerentscheides nicht berechtigt, den klagenden Vertretungsberechtigten die Schuld für eine Bauverzögerung und für Kostensteigerungen in die Schuhe zu schieben.
3. Die Vertretungsberechtigen des Bürgerbegehrens haben vor anderthalb Wochen ihre Bereitschaft erklärt, ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht zurückzuziehen, wenn der Rat der Stadt Mari die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides beschließt.
Voraussetzung aber ist, dass der Stadtrat öffentlich die Zusage gibt,
eine Entscheidung der Bürgerschaft gegen eine Rathaussanierung zu respektieren und umzusetzen.
Die von den Vertretungsberechtigten gewünschte Sicherheit ist verständlich.
Denn z.B. in der Stadt Gladbeck haben sich große Teile des Stadtrates nicht
an den ablehnenden Ratsbürgerentscheid zum Ausbau der A 52 gebunden gefühlt.
Für den Fall, dass sich eine Mehrheit von über 15% der Marler
Bürgerinnen und Bürger gegen die Sanierung des Rathauses ausspricht,
wäre der Rat der Stadt Mari verpflichtet, nach Alternativen zur Sanierung zu suchen und gegen die Verpflichtungen aus dem Denkmalschutz
anzugehen.
Die Bürgerliste „WiR für Mari“ ist sich darüber bewusst,
dass die Zeit für die Diskussion und Entscheidung über unseren Antrages kurz bemessen war. Sollte die Mehrheit der Fraktionen dem Vorschlag eines Ratsbürgerentscheides offen gegenüberstehen,
würden wir zugunsten eines interfraktionell erarbeiten Antrags
die Entscheidung über unseren Antrag zurück.stellen

Hinterlasse einen Kommentar

Bloggen auf WordPress.com.

Nach oben ↑