Verfahren um die fristlose Kündigung von Monika Akin nimmt kein Ende – Alte Schmiede legt Berufung beim Landesarbeitsgericht in Hamm ein

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Am Dienstag, den 05.02.2019, hatte die 3. Kammer des Arbeitsgericht Herne die fristlose Kündigung der Pflegedienstleiterin der „Solidaritätsgemeinschaft arbeitsloser Bürger e.V.“ in der Alten Schmiede in Marl-Hüls zu Fall gebracht. Der Verein gibt jedoch keine Ruhe. Nachdem die Begründung des Urteils vorlag, legte die Alte Schmiede am 23.05.2019 Berufung beim Landesarbeitsgericht in Hamm ein. Die erste Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht findet statt

am Mittwoch, den 17. Juli 2019
um 09:00 Uhr
im Saal 2 im Erdgeschoss des Landesarbeitsgerichtes,
Marker Allee 94, 59071 Hamm.

Damit schwebt über der 37jährigen Mutter von inzwischen zwei Kindern das Damoklesschwert weiter.

Monika Akin ist seit mehr als 13 Jahren als Gesundheits- und Krankenpflegerin im Pflegedienst der Alten Schmiede beschäftigt. Schon Ende 2006 wurde ihr die Funktion der stellvertretenden Pflegedienstleitung übertragen. Am 01.05.2010 stieg sie zur Pflegedienstleiterin des ambulanten Dienstes in der Alten Schmiede auf. Gleichzeitig wurde sie in den erstmals bestehenden Betriebsrat gewählt und nahm diese Funktion eine Legislaturperiode (4 Jahre) wahr. Zeitweise hatte Monika Akin den ambulanten Pflegedienst, die Seniorenwohngemeinschaft und den Mobilen Soziale Dienst geleitet. Mit etwa 50 Beschäftigten handelt es sich hierbei um den größten Geschäftsbereich der Alten Schmiede.
In ihrem Arbeitszeugnis vom 07.09.2018 heißt es u.a.: „Sie zeigte bei Ihren Aufgaben sehr hohen persönlichen Einsatz und hervorragende Leistungen, sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Ihre Arbeitsweise zeichnete Frau Akin als Führungskraft aus; sie war geprägt durch eine hohe Zielorientierung, Systematik sowie ein hohes Verantwortungs­bewusstsein.“

Trotzdem wurde Sie überraschend am 01.08.2018 außerordentlich (fristlos) gekündigt und damit – nach Einschätzung der Initiative „Solidarisches Recklinghausen“ – zum Opfer eines Machtkampfes im Vorstand des Vereins. Hintergrund war eine schriftliche Beschwerde von ihr und weiteren fünf Beschäftigten gegen die Betriebsleiterin der Alten Schmiede vom 24.06.2018, die an den Vereinsvorsitzenden, Heinz-Jürgen Borkenstein, und an dessen Stellvertreter, Peter Neugebauer, gerichtet worden war.

Für eine Kündigung reichte jedoch die Unterschrift des Vereinsvorsitzenden allein nicht aus. Satzungsgemäß musste ein zweites, geschäftsführendes Vorstandsmitglied ebenfalls unterschreiben. Das Urteil des Herner Arbeitsgericht gegen die fristlose Kündigung von Monika Akin stützt sich daher vor allem auf die formale Tatsache, dass die Kündigung von der ehemaligen Schriftführerin mitunterzeichnet worden war. Diese hatte jedoch kurz zuvor und mit sofortiger Wirkung ihren Rücktritt aus dem Vorstand erklärt. Der Verein hatte dazu argumentiert, dass die Satzung Hinweise dafür erhalte, dass das Vorstandsmandat kommissarisch weitergeführt werden könne. Dem widersprach das Arbeitsgericht Herne so deutlich, dass sich die Alte Schmiede vor dem Landesarbeitsgericht Hamm auf eine falsche Auslegung ihrer Vereinssatzung beruft.

Mit weiteren Aspekten, die gegen eine Rechtswirksamkeit der fristlosen Kündigung sprechen, hat sich das Herner Arbeitsgericht nicht auseinandergesetzt. Sollte sich das Landesarbeits­gericht der Auffassung des Herner Arbeitsgerichtes über die rechtsunwirksame nach außen gerichtete Vertretung des Vereins nicht anschließen, müsste es die gesamte Angelegenheit neu und umfassender aufrollen.

Die Initiative weist abschließend darauf hin, dass die Verhandlung vor dem Landesarbeits­gericht öffentlich ist, so dass jede/r Interessierte dem Verfahren beiwohnen kann.

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