Marl : Wahlausschuss das Ergebnis der Wiederholungswahl im Wahlbezirk 9 ist gültig

Der Wahlausschuss beschloss:

Das Ergebnis der Wiederholungswahl
im Wahlbezirk 9 ist im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Marl Nr.
10 vom 29. Mai 2012 veröffentlicht worden. Die Einspruchsfrist ist am 28. Juni 2012 abgelaufen.
Innerhalb dieser Frist sind keine Einsprüche erhoben worden
Bei der gem. § 40 Abs. 1 KWahlG von Amtswegen zu erfolgenden Prüfung ist folgende
Unregelmäßigkeit bei der Durchführung der Wiederholungswahl im Wahlbezirk 9 festgestellt
worden:
Im Rahmen der Landtagswahl am 13. Mai 2012 wurden bei der Öffnung der Wahlbriefe im
Briefwahlbezirk 9 insgesamt 25 Wahlbriefe der Wiederholungswahl vom 06 Mai 2012 aufgefunden.
Diese wurden nach nachträglich erfolgter Auszählung dem vorläufigen Ergebnis der
Wiederholungswahl hinzugerechnet. Der Wahlausschuss stellte in seiner Sitzung vom 22..
Mai 2012 das Wahlergebnis ohne die Erhebung von Einwänden fest.
Die Prüfung hat ergeben, dass die vorgenannte Unregelmäßigkeit keinen entscheidenden
Einfluss auf das Wahlergebnis oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste hatte.
Gegen den Beschluss des Rates kann gemäß § 41 Kommunalwahlgesetz binnen eines
Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage steht auch der Aufsichtsbehörde
zu.

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