Marl : Zentraler Betriebshof stellt 170 Laubcontainer auf

Mitarbeiterin des ZBH mit Laubcontainern.
ZBH-Mitarbeiterin Annika Blum behält die Übersicht über die Laubcontainer.

Auch in diesem Jahr hilft der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl (ZBH) den Bürgerinnen und Bürgern bei der Beseitigung des Laubs von städtischen Bäumen. Dazu stellt der ZBH 170 Laubcontainer auf.

Unterstützung für Anlieger
Mit der Laubabfuhr möchte der ZBH den Anwohnern in Straßen mit einem großen Bestand an städtischen Straßenbäumen bei der Entsorgung der Blätter unter die Arme greifen. So werden nach und nach wieder 170 mit Aufklebern gekennzeichnete Laubcontainer an den bekannten Brennpunkten aufgestellt.

Oben-ohne-Behälter
Für die Laubabfuhr setzt der ZBH aus wirtschaftlichen Gründen Behälter mit blauem und auch ohne Deckel ein. Der städtische Eigenbetrieb folgt damit dem Beispiel anderer Städte, die deckellose Container schon seit längerem nutzen. In jedem Fall sind die Behälter mit entsprechenden Aufklebern für die Laubabfuhr gekennzeichnet.

Leerung bis zum letzten Blatt
Die erste Abfuhr startet, wenn alle Behälter aufgestellt sind. Eine frühere Abfuhr ist aus lo-gistischen Gründen leider nicht möglich, auch wenn der Blätterregen unter Umständen be-reits eingesetzt hat. Die Container werden – im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten – bis etwa Mitte Dezember nach einem besonderen abfuhrplan geleert. Auch wenn die Laubab-fuhr bei besonders starkem Laubfall ins Stocken geraten sollte: Die Container werden, so der ZBH, der Reihe nach so lange geleert, bis die letzten Blätter von den Bäumen gefallen sind.

Großraumcontainer auf dem Wertstoffhof
In ganz dringenden Fällen kann Laub von städtischen Straßenbäumen ab dem 1. Oktober auch kostenlos am Wertstoffhof an der Zechenstraße 20 abgegeben werden. Dort hat der ZBH einen Großraumcontainer aufgestellt.

Nur gekennzeichnete Behälter werden geleert
An den Straßenrand gestellte, mit Laub gefüllte Behältnisse – wie zum Beispiel Laubkörbe oder Kartons – werden allerdings nicht geleert! Angefallenes Laub darf im Übrigen auch nicht vom Gehweg in die Straßenrinnen gefegt werden. Das Laub verstopft die Abflüsse und kann Überschwemmungen verursachen, oder verstopft die Saugschächte der Kehrmaschinen, die diese Mengen nicht aufnehmen können. Die Fahrer der Kehrmaschinen sind angehalten, solche Straßenabschnitte nicht zu kehren.

Bei Missbrauch werden Behälter eingezogen
Wichtig: Auch Gartenabfälle haben in den Laubcontainern nichts zu suchen. Wird in den Containern Strauch- und Rasenschnitt entdeckt, wird der ZBH die Behälter einziehen. Denn Grünabfälle gehören in den Komposter oder in die Biotonne und können auch am Wertstoffhof an der Zechenstraße 20 abgegeben werden (gegen 0,50 Euro je 100 Liter Grünabfall).

Großraumcontainer auf dem Wertstoffhof
Schließlich gibt es wieder einen Laubcontainer auf dem Wertstoffhof. In ganz dringenden Fällen kann Laub von städtischen Straßenbäumen – keine Grünabfälle aus dem Garten! – ab dem 1. Oktober auch kostenlos am Wertstoffhof des ZBH an der Zechenstraße 20 abgege-ben werden.

weitere Informationen zum ZBH und seinen Dienstleistungen unter www.marl.de/zbh

 

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